Flächendeckend 2G - Ab sofort gelten in Berlin und Brandenburg strengere Corona-Regeln

Mo 15.11.21 | 07:45 Uhr
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Besucher sitzen im Kino International. In Berlin haben ab Montag (15.11.2021) aufgrund steigender Corona-Infektionszahlen an vielen Stellen nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. (Quelle: dpa/Fabian Sommer)
Video: Abendschau | 15.11.2021 | A. Deutschmann | Bild: dpa/Fabian Sommer

Die Corona-Neuinfektionen erreichen Höchststände, deshalb gelten ab Montag schärfere Regeln. Berlin und Brandenburg setzen die 2G-Regel durch: Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene. Aber in welchen Bereichen gilt das?

Angesichts gestiegener Infektionszahlen gelten ab Montag in Berlin und Brandenburg strengere Regeln für Menschen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind. An vielen Stellen greift dann die 2G-Regel - das bedeutet, dass beispielsweise in Restaurants, Museen und Kinos nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt haben.

Ein negativer Schnelltest (wie bei 3G) reicht nicht mehr aus. Darauf hatten sich die Landesregierungen beider Länder vergangene Woche jeweils geeinigt. Auf die Verhängung eines erneuten Lockdowns verzichteten sowohl Berlin als auch Brandenburg.

Was gilt für Berlin?

Die Einschränkungen für Ungeimpfte gelten von Montag an und sind zunächst bis zum 28. November befristet. Sie könnten aber vom Senat verlängert werden, falls die Infektionszahlen weiter hoch bleiben.

  • 2G gilt flächendeckend in Restaurants, Theatern, Museen und bei allen sonstigen Berliner Veranstaltungen in Innenräumen. Dies gilt auch für private Feiern ab 20 Personen. Die Obergrenze hierfür liegt bei maximal 50 Personen. Auch für Saunen und Thermen und vergleichbare Einrichtungen wie Fitnessstudios oder Schwimmhallen gilt 2G, genauso in Vergnügungsstätten wie Spielhallen, solange es geschlossene Räume betrifft. 2G in geschlossenen Räumen gilt außerdem für Freizeitparks, aber auch für den Berliner Zoo, den Tierpark Berlin oder den Botanischen Garten.
  • Eingeschränkt zugänglich sind auch für Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege, also sowohl im Kosmetikstudio als auch im Friseursalon. Im Fall von körpernahen Dienstleistungen, für die die 2G-Regel nicht gilt - wie medizinische Fußpflege, Ergotherapie oder Behandlungen beim Heilpraktiker - ist das Maskentragen Pflicht.

    Ausgenommen von der 2G-Regel ist in Berlin auch der Tourismusbereich - sprich Hotels und Pensionen. Aber vorsicht: Touristen selbst müssen in anderen Bereichen auf die strengeren Regeln achten: So gibt es zum Beispiel Ausflugsfahrten mit dem Bus durch die Stadt oder Schiffstouren auf der Spree, die nur noch für Geimpfte und Genesene zugänglich sind. Auch im Öffentlichen Personennahverkehr ist 2G nicht vorgeschrieben, dort gilt aber weiterhin Maskenpflicht.

  • Gilt am Arbeitsplatz die 2G-Regel und haben Mitarbeiter Kundenkontakt - etwa in einem Restaurant, dann müssen sie geimpft, genesen oder maximal 24 Stunden vorher negativ getestet sein. Für Personal in Krankenhäusern, das Umgang mit Patienten hat, gilt die Regel: Wer nicht geimpft beziehungsweise genesen ist, muss sich täglich testen lassen. Eine generelle Pflicht zum Homeoffice gibt es in Berlin übrigens nicht.

Was gilt in Brandenburg?

Auch in Brandenburg gilt ab Montag flächendeckend 2G. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sprach von einer Notfallsituation. Die Maßnahme ist vorerst bis zum 5. Dezember beschränkt.

  • Zunächst einmal ändert sich in Brandenburg beim Einkauf im Supermarkt, bei der Bank, der Post oder dem Kaufhaus nichts. Es gelten weiter die AHA-Regeln, also den Mindestabstand von 1,50 Meter wie auch die Maskenpflicht und besondere Hygieneregeln einhalten. Eine Corona-Testpflicht oder ein Zutritt nur für Genesene und Geimpfte wird im Einzelhandel nicht eingeführt.

    In der Gastronomie gilt in Brandenburg grundsätzlich 2G. Dann ist der Zutritt nur noch möglich mit Impfung, Genesung, als Kind bis zum 12. Geburtstag und - als Ausnahme - für Jugendliche bis zum 18. Geburtstag, sofern sie einen negativem Test vorweisen. Die Beschäftigten müssen bei Kundenkontakt geimpft oder genesen sein oder einen tagesaktuellen Test vorlegen und Maske tragen. Die Regel gilt aber nicht für Imbisse mit Außer-Haus-Verkauf, Mensen, Kantinen sowie Rast- und Autohöfe.

  • Für Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos, Spielbanken, Spielhallen, Freizeitbäder, Saunen, Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge ist die 2G-Regel ab Montag Pflicht - wer nicht geimpft oder genesen ist, muss dann draußen bleiben. Unter 18-Jährige dürfen mit negativem Test rein. Aber: Museen fallen nicht unter die neue Regelung.
  • Für private Feiern ändert sich in der neuen Eindämmungsverordnung nichts. Bis zu 50 Leute können zuhause oder in angemieteten Räumen zusammen feiern, im Freien bis zu 100. Wer geimpft oder genesen ist, zählt für die Obergrenze nicht mit. Wer in einer Gaststätte feiert, muss aber die 2G-Regel beachten. Für Volksfeste gilt die 3G-Regelung, das heißt geimpft, genesen oder negativ getestet.
  • Für Hotels und Pensionen wird der Zutritt mit Einführung von 2G verschärft. In Ferienwohnungen und Ferienhäusern, auf Campingplätzen und Charterbooten ist die Übernachtung aber auch mit negativem Test möglich. Ausnahmen für Übernachtungen in Hotels und Pensionen gibt es im Zuge einer medizinischen Behandlung, zur Wahrnehmung des Sorgerechts und wegen des Besuchs schwer erkrankter Kinder oder Sterbender.
  • Der Zutritt nur für Geimpfte und Genesene gilt für Erwachsene bei Kontaktsport wie etwa Fußball oder Volleyball in Sporthallen. Generell darf man aber Sport in geschlossenen Räumen einschließlich Schwimmbädern auch treiben, wenn man einen negativen Test vorlegt.
  • Ab Montag müssen alle Schülerinnen und Schüler zum besseren Schutz eine Maske tragen, also auch wieder die Erst- bis Sechstklässler. Drei statt zwei Corona-Tests pro Woche sind dann Pflicht. Im Hort gilt die Maskenpflicht ab dem sechsten Geburtstag.

Wie wird Einhaltung kontrolliert?

In Brandenburg hat das Innenministerium scharfe Kontrollen angekündigt. Polizei und kommunale Behörden seien zusammen in der Pflicht. In Berlin soll es laut Senatsveraltung für Gesundheit ähnlich ablaufen. Jedoch kündigte die Gewerkschaft der Polizei an, dass ihre Kolleginnen und Kollegen die Überprüfung nur stichprobenartig bewältigen könnten. Zudem haben mehrere Bezirke bereits darauf hingewiesen, dass die Möglichkeiten ihrer Ordnungsämter begrenzt sind.

Sendung: Inforadio, 15.11.2021

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86 Kommentare

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  1. 86.

    Es ist immer wieder beachtlich, wer sich im Denunziantenstadl aufschwingt und im Wettkampf um restriktive Maßnahmen ganz weit vorne liegen will. Sie geifern sogar
    Geschichtsvergessen zeigen sie mit ihren knochigen Fingerchen auf die Anderen, in Anbetracht und Hoffen, die besseren Menschen zu sein.
    All die Bernds, Eliabeths, JanoschausLE, Heikes - den Dauerempörten.
    Ich schäme mich für Euch.

  2. 85.

    Ich bin für ein LOCKDOWN für ungeimpfte Von denen geht zur Zeit die größte Gefahr aus

  3. 84.

    ...das ist ja eine interessante "Argumentationskette" die Sie da fahren... Ihnen ist aber schon bewusst, dass 2G bereits da ist? Dieses ominöse "Drittel der Bevölkerung" (was real übrigens viel weniger ist) darf schon jetzt nicht mehr in Kultureinrichtungen, Kino, Zoo, Gastro und Co.

    Meine Lieblingslokale haben übrigens schon vorher freiwillig 2G eingeführt - die WOLLEN die ungeimpften Schwurbler überhaupt nicht, und sind auf den Umsatz offensichtlich nicht angewiesen.

    So herum funktioniert es nämlich auch: wenn Einrichtungen sich bewusst für 2G entscheiden, dann locken sie Menschen (wie mich) an, die überhaupt keine Lust haben neben irgendwelchen Ungeimpften sitzen zu müssen. Für viele Menschen ist es eben eine positive Entscheidung, die durch mehr Gäste/Kundschaft belohnt wird.

  4. 83.

    Ist okay, schön, dass Sie das finanziell aus ihrer Tasche ausgleichen. Denn wenn ein Drittel der Bevölkerung von der Kultur, der Gastronomie und Freizeit ausgegrenzt wird, also diskriminiert, dann bezahlen Sie die Differenz. Nein? Schauen Sie einfach auf die Preise und vergleichen Sie diese von vor einem halben Jahr, dann wissen Sie Bescheid. Wohl bekomm's.

  5. 82.

    "wenn die Dinger schützen würden wären die Zahlen heute nicht so wie sie sind "

    Wenn die Dinger flächendeckend und ausnahmslos getragen würden, wo sie vorgeschrieben/nötig sind, wären die Zahlen heute nicht so wie sie sind.

  6. 81.

    Werter Björn, ich würde selbstverständlich nicht ein Drittel der Bevölerung "internieren", sondern AUSSCHLIEßLICH die welche sich BEWUSST gegen eine Impfung entscheiden, unsere Leerdenker, Aluhut, Schwurbelfraktion! Ich denke da ist nichts verloren, wenn wir eine Weile auf diese überaus wertvollen Mitglieder der Gesellschaft verzichten müssen...

    Bei Kindern und Jugendlichen sehe ich es allerdings ähnlich kritisch: sobald die Stiko die Impfung freigibt bin ich auch hier für einen harten Ausschluss, wenn die Eltern sich weigern ihren Nachwuchs zu impfen. Wir können uns diese Ausnahme für Kinder eigentlich jetzt schon nicht leisten, aber ich sehe das Problem, wenn noch keine offizielle Impfemfehlung besteht.
    Bis dahin hoffe ich auf die Vernunft der Eltern in der aktuellen Lage von Restaurant- Kino- und Weihnachtsmarktbesuchen mit den Kindern abzusehen - muss wirklich nicht sein, und wäre zum Wohle von uns allen.

  7. 80.

    Werte Frau Alice, natürlich sollte es irgendwelche Ausnahms-Wische geben für Personen, die sich nicht impfen lassen KÖNNEN (obwohl ich da auch nicht ganz verstehe, warum diese dann in der aktuellen Lage überhaupt freiwillig unter Leute gehen wollen, Eigenschutz und so...) NUR das ist ein verschindend geringer Teil im Vergleich zu den BEWUSSTEN Impfverweigerern.
    Und diese stigmatisiere ich wie es mir passt!
    Diese Subjekte bringen durch ihren unsäglichen Egoismus seit Monaten sich selbst und ALLE ANDEREN, die Risikogruppen, Kinder und Jugendlichen in Gefahr - mein Verständnis für dieses Verhalten befindet sich im tiefroten Minusbereich.
    Wer nicht einen Funken Solidarität für seine Mitmenschen aufbringt, der kann auch keine von uns erwarten!

  8. 79.

    "müssen alle Schülerinnen und Schüler zum besseren Schutz eine Maske tragen"

    wenn die Dinger schützen würden wären die Zahlen heute nicht so wie sie sind obwohl überall außerhalb der eigenen Wohnung Maskenpflicht gilt.

  9. 78.

    Muss ich jemanden wegen der Folgen seines Impfschadens, HIV Infektion, Übergewicht, übermäßigen Fleischkonsum, Bewegungsmangels oder Sportunfalls über die Solidargemeinschaft bezahlen? Gott sei Dank Ja.

  10. 77.

    Es sind rund 1/3 ungeimpft - aus verschiedenen Gründen. Bei Kindern gibt es teilweise gar keine Impfempfehlung, aber für eine Infektion ist es egal, aus welchem Grund jemand ungeimpft ist. Sie würden also knapp 1/3 des Volks internieren wollen. Finden Sie diese Idee nicht etwas sehr extrem? An der Infektionsdynamik würden Sie außerdem nicht sehr viel ändern, da Infektionen auch von Geimpften weitergegeben werden - und wenn bei 2G keine Einschränkungen und Tests gelten, gibt es dort auch Infektionen untereinander in verstärktem Maße und Sie haben dann weiter eine Epidemie der Geimpften - also eine ITS-Belegung nach Erwartung der Impfeffizienz. Sollte es nicht vorrangig um die Verhinderung von Erkrankungen gehen und nicht so sehr mehr um die Meldeinzidenz bei Infektionen?

  11. 76.

    Sie haben da ziemlich großen Unsinn geschrieben. Sie erkennen also an den jetzigen steigenden Zahlen die Sinnlosigkeit der Maskenpflicht. Woran genau? Es gibt doch gar keine generelle Maskenpflicht.

    Der Vergleich mit April 2020 hinkt eindeutig. Da waren wir am Anfang mit Corona , wo selbstverständlich dann die Zahlen geringer waren.

    Und mein Verhalten des ständigen Tragen mit einer Maske hat nichts mit Angst zu tun, sondern den Wunsch mein Hobby nicht zu gefährden. Und mehr nicht. Außerdem lass ich mich nicht von einer Maske unterkriegen, auch wenn das Tragen lästig ist.

  12. 75.

    "..Interessant ist in den Zusammenhang das, die Zahlen vor Einführung Maskenpflicht April 2020 viel niedriger waren als zu JEDEN Zeitpunkt danach! ..."

    Lieber Aleks, das ist insofern korrekt, als dass wir in den Jahren zuvor mit Corona nichts zu tun hatten und mit Beginn von Corona erst Fallzahlen zur Berechnung der Inzidenz eingeführt wurden.
    Man darf nicht ausblenden, was man nicht hören möchte.

  13. 74.

    Die 2G Regel bedeutet, dass der Corona-Test nicht als relevant für die notwendige Sicherheit gesehen wird. Leider muss man dann auch die Frage stellen, ob wir verlässliche Zahlen vom RKI haben. Wir sollten deshalb den Corona-Test nicht mit zweierlei Maß messen. Wenn der Corona-Test verlässlich ist, sollte jeder Bürger, der ihn machen lässt, an allem teilnehmen können.

  14. 73.

    Ah, ein Wissenschafts-Verweigerer. Mit solchen Leuten kann man nicht diskutieren. Da ist Hopfen, Malz und Maske in der Tat verloren. Trotzdem alles Gute und viel Glück auf all Ihren Wegen. Sie werden es brauchen.

  15. 72.

    Dass in Sachsen keine FFP2-Masken im ÖPNV nötig sind, ist falsch. Seit Montag, 8.11.21, ist es auch dort Pflicht. Leider halten sich viele Sachsen aber nicht daran, wie ich auch selber schon beobachten musste. Viele Leute setzten sich die Maske in der Bahn erst dann auf, wenn ein Kontolleur in Sicht ist. Wenn er weg ist, wird die Maske dann wieder runter genommen. Einige Menschen halten das Virus in dieser Gegend immer noch für harmlos. Sie verweigern sich der Maskenpflicht aus Trotz gegen "die da oben". Damit nehmen sie in Kauf, ihre Mitmenschen mit einer sehr gefährlichen Krankheit anzustecken. Aber für sich selber verlangen sie natürlich Solidarität in allen Belangen. In Wirklichkeit ist das nur purer Egoismus.

    Disclaimer: Natürlich sind nicht ALLE Sachsen so. Aber die Leute aus dem beschriebenen Milieu sind leider nicht zu übersehen. Leider. Das passt zu den sehr hohen Infektionszahlen dort.

  16. 70.

    Und damit der Angst endgültig der Garaus gemacht wird ist es an der Zeit sich Impfen zu lassen.

  17. 69.

    Werte Frau Luna,
    wie wollen sie die Unterscheidung zwischen "Gegener", "Verweigerer" und Personen hinbekommen, die medizinisch indiziert nicht impffähig sind? Da sie von "Wegsperren" und "(Zwangs-?)Isolation" schreiben, möchte ich mir das nicht vorstellen, geschweige denn erleben müssen - auch als "Doppelwhopper" nicht. Sollte ihnen hier eine nicht sigmatisierende Lösung einfallen hätten sie die von ihnen wohl gewünschten zwei Gruppen und erneut ein Problem. Man sieht es einem gesund erscheinenden Mitbürger glücklicherweise nicht an zu welcher "Gruppe" er gehört.
    Ich für meinen Teil bin geimpft, trage, da wo es geboten ist, auch dann eine Maske wenn sie nicht vorgeschrieben ist und befürworte die Impfung ausdrücklich - lehne aber ein "Modell-Luna" ebenso entschlossen ab.

  18. 68.

    "generelle Maskenpflicht für ALLE und ÜBERALL "

    Sie meinen im Ehebett, unter der Dusche, im eigenen Garten.... ?

    Sehr sinnvoll, wo wir doch jeden Tag anhand der steigenden Zahlen die Effektivität der Maskenpflicht erkennen.
    Interessant ist in den Zusammenhang das, die Zahlen vor Einführung Maskenpflicht April 2020 viel niedriger waren als zu JEDEN Zeitpunkt danach!

    Maskepnflicht aufheben, sofort!

    Wer Angst hat kann gerne bis an sein Lebensende eine Maske trage

  19. 67.

    Es muss schon etwas länger her sein, dass Sie in Sachsen Bus und Bahn gefahren sind, denn sowohl in der S-Bahn Halle - Leipzig - Zwickau, als auch in den Zügen der Vogtlandbahnen wird ausdrücklich auf die Benutzung einer FFP2-Maske hingewiesen.

    Kleiner Ausflugstipp: An den Richtungsanzeigern der Plauener Straßenbahn wird die Beförderung ohne FFP2-Maske untersagt.

    "Es gibt praktisch niemandem, der nicht geimpft werden kann außer Kinder unter 12."

    Ich habe eine unbekannte Hauterkrankung, an der weltweit nur wenige Leute erkrankt sind und die noch nicht vollständig erforscht ist. Bei mir erfolgt eine Impfung auf eigenes Risiko.

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