Steigende Corona-Zahlen - Brandenburg weitet 2G-Regel aus - Maskenpflicht auch wieder für Grundschüler

Do 11.11.21 | 18:55 Uhr
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Archivbild: Dietmar Woidke (SPD), Ministerpräsident von Brandenburg, spricht während einer Pressekonferenz zur Corona-Lage, neben ihm stehen Britta Ernst (l, SPD), Brandenburger Ministerin für Bildung, Jugend und Sport, und Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz. (Quelle: dpa/S. Stache)
Video: Brandenburg Aktuell | 11.11.2021 | A. Hewel | Bild: dpa/S. Stache

In vielen Bereichen in Brandenburg haben ab Montag nur noch Geimpfte und Genesene Zugang. Das Kabinett reagiert mit der neuen Eindämmungsverordnung auf die rasant steigenden Corona-Zahlen.

Brandenburg weitet die 2G-Regel aus. Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen haben damit ab Montag nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu vielen öffentlichen Einrichtungen wie Restaurants. Das besagt die neue Corona-Eindämmungsverordnung, die das Kabinett am Donnerstag beschlossen hat.

Zudem soll auch in den Grundschulen wieder die Maskenpflicht für alle Schüler ab der ersten Klasse gelten. Zudem müssen sie sich dreimal statt wie bisher zweimal pro Woche testen lassen. Auch Lehrkräfte und anderes Schulpersonal muss in den Innenbereichen Maske tragen.

Auch das Besuchsrecht in Kliniken und Pflegeeinrichtungen wird verschärft. Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen dürfen höchstens von zwei Personen täglich besucht werden.

Die neue Eindämmungsverordnung soll zunächst bis zum 5. Dezember gelten.

2G in Gaststätten, Theatern, Kinos und Freizeitbädern

"Wir schränken für viele Menschen, vor allen Dingen für Menschen, die nicht geimpft sind, die Grundfreiheiten ein", sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) in einer Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung. So ist mit der neuen Verordnung zum Beispiel der Besuch bestimmter Einrichtungen landesweit nur noch Geimpften und Genesenen und Kindern unter 12 Jahren möglich. Jugendliche unter 18 Jahren haben mit einem negativen Corona-Test Zutritt.

In folgenden Bereichen ist die 2G-Regelung ab Montag verbindlich:

  • Gaststätten (Ausnahmen gibt es etwa für betriebliche Kantinen, Raststätten oder Restaurants, die ausschließlich Essen zum Mitnehmen bereitstellen)
  • Beherbergung (Ausnahmen gibt es unter anderem für Ferienwohnungen und Ferienhäuser, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze)
  • Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote
  • Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos, Messen, Ausstellungen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen
  • Spaß- und Freizeitbäder, Freibäder, Saunen, Thermen und Wellnesszentren
  • Diskotheken, Clubs und Festivals
  • Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter (zum Beispiel Weihnachtsfeier im Betrieb oder mit Kunden)
  • Ausübung von Kontaktsport in geschlossenen Räumen (betrifft nur Volljährige)
  • Erbringung von sexuellen Dienstleistungen

Ausnahmen gibt es für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden könne. Mit einem negativen Testnachweis haben auch sie unter 2G-Bedingungen Zutritt, müssen dann aber zusätzlich eine FF2-Maske tragen.

Optionale 2G-Regelung

In anderen Bereichen ist die Anwendung der 2G-Regelung möglich, aber nicht verpflichtend:

  • Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter
  • Sportanlagen in geschlossenen Räumen einschließlich Schwimmbädern
  • Innen-Spielplätze, Volksfeste, Spezialmärkte und Jahrmärkte einschließlich Weihnachtsmärkten
  • Proben und Auftritte künstlerischer Amateurensembles in geschlossenen Räumen
  • In Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen beim Singen und das Spielen von Blasinstrumenten im Unterricht
Falls die Veranstalter die 2G-Regelung in diesen Bereichen nicht anwenden, ist die 3G-Regelung - also der Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete sowie Kinder unter sechs Jahren - verbindlich.

3G bei Friseuren, in Nagelstudios oder Massagepraxen

Neu ist, dass die 3G-Regelung ab Montag auch für körpernahe Dienstleistungen bei Friseuren, in Nagelstudios oder Massagepraxen gilt. Die Testpflicht gilt nicht im Gesundheitsbereich bei der Erbringung medizinischer, therapeutischer oder pflegerischer Leistungen.

Teilweise gilt auch bei Beherbergungen die 3G-Regel: Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern, Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen. Auch Personen, die eine medizinische oder pflegerische Behandlung benötigen oder die ein Sorge- beziehungsweise Umgangsrecht ausüben, dürfen unter 3G-Regeln beherbergt werden. Auch wer schwer erkrankte oder sterbende Angehörige besucht, für den gilt die 3G-Regel bei Übernachtungen.

Innenminister Michael Stübgen (CDU) kündigte strenge Kontrollen an. Wie bereits vor einem Jahr solle es wieder gemeinsame Kontrollen von Polizei und kommunalen Behörden geben, sagte Stübgen am Donnerstag.

Woidke: Einschränkungen vor allem für Ungeimpfte

Ministerpräsident Woidke sprach von einer "echten Notfallsituation". Die neue Verordnung bringe für viele Menschen - vor allem für Ungeimpfte - Einschränkungen der Grundfreiheiten. Die Wahl sei aber, mindestens in einen Teil-Lockdown für alle zu gehen oder nicht. Die Abschaffung der kostenlosen Corona-Tests bezeichnete Woidke als Fehler. Diese Tests seien nötig, um zu wissen, wer sich wann infiziert habe.

Die Ausweitung der 2G-Regeln verteidigte der Ministerpräsident im rbb. Mit Blick auf die Corona-Infektionszahlen und die zunehmend angespannte Lage in den Krankenhäusern, müssten jetzt harte Maßnahmen ergriffen werden, sagte Woidke am Donnerstag Brandenburg aktuell. Es gebe jetzt klare Regelungen, damit jeder wisse, woran er ist.

Impfungen nehmen laut Woidke wieder zu

Der Ministerpräsident zeigte sich besorgt darüber, dass nach wie vor ein großer Teil der Bevölkerung nicht geimpft ist. Allerdings gebe es seit kurzem wieder eine zunehmende Zahl von Impfungen im Land. Dafür müsse es weiterhin gute Strukturen geben. Dazu zählten neben den Hausärzten auch die mobilen Impfteams, so Woidke. Auch für die Wiedereröffnung von Impfzentren zeigte er sich offen.

Woidke hält eine enge Abstimmung von Bund und Ländern im Kampf gegen Corona für dringend notwendig - auch für mehr Tempo beim Impfen. Er begrüßte die Einberufung einer Bund-Länder-Runde für den Donnerstag nächster Woche. "Die Menschen erwarten, dass wir gemeinsam und abgestimmt nach Wegen aus der Pandemie suchen. Die Situation ist in Teilen Deutschlands dramatisch", teilte Woidke am Donnerstag mit.

Sieben-Tage-Inzidenz bei 285

Die Gesundheitsämter in Brandenburg registrieren so viele Neuinfektionen wie nie seit Beginn der Pandemie. Innerhalb eines Tages wurden 1.779 Ansteckungen gemeldet, wie das Robert Koch-Institut mitteilte.

In den vergangenen sieben Tagen infizierten sich nach den amtlichen Daten in Brandenburg 285,7 Menschen je 100.000 Einwohner mit dem Virus. Die Sieben-Tage-Inzidenz ist damit in Brandenburg höher als im Bundesdurchschnitt (249,1).

In Berlin 2G ab Montag auch beim Friseur

Der Berliner Senat hat bereits am Mittwoch weitere Einschränkungen für Menschen ohne Corona-Impfschutz beschlossen. So wird die sogenannte 2G-Regel von Montag an deutlich ausgeweitet.

Angesichts der steigenden Infektionszahlen sollen künftig nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt zu Restaurants, Kinos, Museen, Thermen oder Spielhallen haben, nicht auch Getestete. Ausgenommen sind hier Jugendliche unter 18 Jahren.

In Berlin gilt die 2G-Regel auch bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseur-Besuchen, Kosmetik und sexuelle Dienstleistungen.

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Sendung: Brandenburg aktuell, 11.11.2021, 19.30 Uhr

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69 Kommentare

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  1. 69.

    Raffael:
    "Drosten selbst, dem ja alle Impffans Glauben schenken, sagte heute, es gäbe keine Pandemie der Ungeimpften, die Hälfte der Patiennten auf den Intensivstationen sind Geimpfte (Berliner Zeitung, 11.11.)"

    NEIN, das hat er nicht gesagt und das steht auch so nicht in der Berliner Zeitung! Da steht nicht, die Hälfte der Patienten auf den Intensivstationen seien Geimpfte!

    Im Gegenteil: Er sagt, das Impfen mit 3. Impfung wichtig für die Beendigung der Pandemie ist!

    Raffael:
    "Der Ton mancher Geimpfter wird immer rauher, weil sie merken, dass die Impfung nicht soviel nützt, wie erwartet."

    Die Lügen mancher Ungeimpfter werden immer dreister, weil sie nicht wahrhaben wollen, dass Impfen zwar nicht absolut, aber zumindest relativ schützt, und immer noch das beste Mittel gegen Corona ist.

  2. 68.

    Ich weiß selber das ein geimpfter genauso ansteckend ist wie ein ungeimpfter. Wollte damit sagen das sich bei 1G keiner mehr Impfen lassen wird.... Ich bin demnächst 3 Fach geimpft und bevor ich eine Veranstaltung besuche oder in ein Restaurant gehe, machen wir zu Hause ein Schnell Test....

  3. 67.

    Thorsten:
    "Antwort auf [Ralfi] vom 11.11.2021 um 16:20
    Es ist doch ein himmelweiter Unterschied, ob man Lust darauf hat, sich von anderen bekochen zu lassen oder ob man seinem Glauben nachgeht!"

    Nö, dem Virus ist das völlig egal.

    Thorsten:
    "Religionsfreiheit und die freie Religionsausübung sind Ihnen als Grundrechte ein Begriff?"

    Aber die Religionsausübungsfreiheit endet dort, wo es für die Gesellschaft gefährlich wird, z.B. durch die Überlastung der Intensivstationen!

    Jemand mit ansteckender offener TBC darf auch nicht seine Religion öffentlich ausüben!

    Insofern gibt es überhaupt keinen Grund Kirchen von der 2-G-Regelung auszunehmen.

  4. 66.

    "...Kann sich niemand vorstellen, dass man nicht gern zum Friseur oder Essen geht sondern andere Dinge wichtig findet??..."??????????????? Kann man das nochmal ins Deutsche übersetzen?
    Warum sollte jemand nicht gern zum Friseur oder Essen gehen???

  5. 65.

    katleen Jaster-Friseur:
    "Immer auf die kleinen , die eh schon am meisten bei der Pandemie gelitten haben, ich halte mich an alle Regeln und bekomme seit zwei Jahren permanent einen Tritt in den Arsch.
    ich habe es sooo satt ."

    Bedanken SIe sich bei den Impfverweigerern, die die Pandemie unnötig in die Länge ziehen und die Intensivstationen verstopfen!

  6. 64.

    Übrigens, Ihre Erklärung ist gut und schlüssig ! Sie argumentieren besser als der Genosse Scholz, der hat auf eine ähnliche Frage heute morgen im Bundesstag , außer Eierei und Politparole ,nix gebracht !!!

  7. 63.

    katleen Jaster-Friseur:
    "Warum sind Friseure und Kosmetiker wieder die Treiber der Pandemie, ich glaube fest das es keinen Friseur gibt wo sich Kunden angesteckt haben."

    Das ist aber keine Glaubensfrage, sondern eine Frage des Ansteckungsrisikos. Und warum soll es ausgerechnet nur bei den Friseuren dieses ANsteckungsrisiko ausnahmsweise überhaupt nicht geben?

    Es ist dagegen eher ausgeschlossen, dass bei den vielen Infektionen an vielen verschiedenen Orten, ausgerechnet bei den tausenden Frisören sich kein einziger Mensch angesteckt haben soll.

    katleen Jaster-Friseur:
    "Zahlt der Senat mir meinen Ausfall ?"

    Wieso sollte er? Grundsätzlich ist es das allgemeine Lebensrisiko, dass eine Naturkatastrophe eintritt.

  8. 62.

    "... Deshalb bietet solch ein Test überhaupt keine absolute Sicherheit." - im genannten Kontext aber: Falsch!

    Bis auf falsch negative Ergebnisse, sind die Tests für eine Aussage zur Sicherheit zum aktuellen Zeitpunkt ausreichend. Eine Infektion kurz vor oder nach dem Test ist für die Aussagekraft zum Nachweiszeitpunkt irrelevant, da die Inkubationszeit (Median) 5 bis 6 Tage beträgt.

  9. 61.

    Passt zwar nicht exakt zum Thema, aber wird hier auch mal ab und an moderiert?
    https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/beitraege/2021/11/hilfsorganisation-gefluechtete-belarus-polen-bus.html

  10. 60.

    Für ungeimpfte Eltern wächst der Druck, sich impfen zu lassen. Wichtige Unternehmungen mit den Kleinen wie Schwimmbad (Schwimmen lernen) müssen entfallen, da sie allein nicht dort sein können. Traurig. 1G wäre die richtige Entscheidung gewesen (getestet!).

  11. 59.

    Bei manchen dauert es lange eher sie den Sinn der Impfung begreifen, bei manchen gelingt es nie. Aber letztere Leute reißen die Klappe am weitesten auf.

  12. 58.

    Ellen:
    "Auch Ungeimpfte wollten zum Friseur. „Und ich glaube, das ist auch ein hygienisches Grundrecht.“"

    Das ist UNSINN! Es gibt auch kein "hygienisches Grundrecht" für einen an offener TBC Erkrankten, zum Frisör gehen zu dürfen. Genausowenig gibt es ein Grundrecht für Ungeimpfte, zum Frisör zu dürfen, wenn die Gefahr droht, dass diese dann die Intensivstationen verstopfen!

    Die Frage ist viel eher: Wollen Sie lieber jetzt 2 G - auch für Frisöre - oder später einen Lockdown, also Null G - auch für Frisöre? Wollen Sie lieber, dass Frisöre jetzt wenigstens an Geimpften und Genesenen verdienen dürfen, oder, dass sie später ihre Läden wieder komplett zu machen müssen und nix verdienen?

    Es gibt kein Grundrecht, mit einem das Gesundheitssystem gefährdendes Ansteckungsrisiko alles machen zu dürfen!

    Frisöre sind nicht überlebenswichtig!

  13. 57.

    "Wenn sich jeder Testen muss bevor er irgendwo rein darf lässt sich keiner mehr Impfen."
    Sie haben aber schon mitbekommen, dass geimpft nicht heisst, dass jemand nicht infektiös ist und andere ansteckt?
    Drosten selbst, dem ja alle Impffans Glauben schenken, sagte heute, es gäbe keine Pandemie der Ungeimpften, die Hälfte der Patiennten auf den Intensivstationen sind Geimpfte (Berliner Zeitung, 11.11.)
    Kann sich niemand vorstellen, dass man nicht gern zum Friseur oder Essen geht sondern andere Dinge wichtig findet??
    Der Ton mancher Geimpfter wird immer rauher, weil sie merken, dass die Impfung nicht soviel nützt, wie erwartet.

  14. 56.

    Ich verstehe auch nicht warum sich geimpfte Schüler nicht mehr Testen brauchen....aber das habe ich auch gestern schon bemängelt....Mein Kind ist geimpft und deshalb bekommt er auch keinen Test von der Schule. Wir werden uns morgen Schnell Tests holen, und Ihn trotzdem 2x Testen bevor er zur Schule geht...

  15. 55.

    Fortsetzung:

    Zwar sind Geimpfte und Genesene auch nicht sicher vor einer Ansteckung, aber sie stecken sich signifikant weniger häufig an, erkranken signifikant weniger häufig stark und sind signifikant weniger ansteckend.

    Wenn sich also in einer 2-G-Veranstaltung Menschen anstecken, dann überfüllen diese nicht die Intensivstationen.

    Wenn sich aber in einer 3-G-Veranstaltung Menschen anstecken, dann überfüllen die infizierten Ungeimpften aus dieser Veranstaltung später die Intensivstationen, weil es bei diesen Menschen sehr viel mehr schwere Krankheitsverläufe mit künstlicher Beatmung gibt.

    Deshalb ist 2 G wichtig. Alternative: Impfpflicht!

  16. 54.

    Reinhard:
    "Warum ein negativ Getesteter nicht (mindestens) den Status eines Geimpften/Genesenen haben soll, erschließt sich mir nicht.
    Kann es mir Jemand erklären ?"

    1. Der Test erkennt keine Infektion, die erst kurz vor dem Test passiert ist. Man kann also frisch angesteckt sein und trotzdem einen negativen Test bekommen.

    2. Der Test kann nicht vorhersagen, ob man sich nach dem Test angesteckt hat. Man kann also einen negativen Test vorzeigen, sich aber nach dem Test gerade frisch angesteckt haben.

    Deshalb bietet solch ein Test überhaupt keine absolute Sicherheit.

  17. 53.

    "Angesichts der steigenden Infektionszahlen sollen künftig nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt zu Restaurants, Kinos, Museen, Thermen oder Spielhallen haben, nicht auch Getestete."
    Warum ein negativ Getesteter nicht (mindestens) den Status eines Geimpften/Genesenen haben soll, erschließt sich mir nicht.
    Kann es mir Jemand erklären ?

  18. 52.

    In einer vorherigen Fassung dieses Artikels hieß es, nur Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren hätten Zutritt zu 2G-Lokalitäten. Dankenswerterweise haben die Hochqualifizierten beim rbb diesen Fehler inzwischen korrigiert. Ich merke, dass ich mehr hinterfragen muss, gestern behauptete der rbb nämlich auch fälschlicherweise, dass in Berlin ab nächsten Montag 3G u.a. bei Demonstrationen und Gottesdiensten gelten würde, und in meiner jugendlichen Naivität schenkte ich dem Glauben. Sorry!

  19. 51.

    Ich dachte bisher, der Sinn einer Impfung läge darin, sich (vor allem individuell) vor einer Krankheit zu schützen und nicht in erster Linie vor Testpflichten oder dem willkürlichen Entzug von Grundrechten. Aber ich sehe schon, ich bin offensichtlich auf dem Stand von 2019 zurückgeblieben.

  20. 50.

    Kinder bis 12 Jahre kommen ohne Test rein und bis 18 Jahre reicht ein negativer Test....also wo werden Kinder und Jugendliche ausgeschlossen??

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