Weg frei für schärfere Corona-Regeln - Berliner Abgeordnetenhaus beschließt epidemische Lage

Di 21.12.21 | 15:48 Uhr
Berliner Abgeordnetenhaus (Quelle: dpa/Fabian Sommer)
Bild: dpa/Fabian Sommer

Nach Brandenburg hat auch Berlin die epidemische Corona-Notlage ausgerufen. Dadurch können weitere Corona-Maßnahmen wie zum Beispiel Ausgangssperren und Auflagen für Veranstaltungen beschlossen werden.

Als gesetzliche Grundlage für weitere Corona-Maßnahmen hat das Berliner Abgeordnetenhaus eine epidemische Lage beschlossen. Für einen entsprechenden Antrag des Senats stimmten am Dienstag die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und Linken sowie die CDU. Die AfD votierte dagegen, die FDP enthielt sich. Der Senat kann nun zum Beispiel neue Beschränkungen beschließen, falls die Infektionslage das erfordert.

Die neue Berliner Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) hatte zuvor im Plenum deutlich gemacht, dass damit wegen der Omikron-Variante des Coronavirus durchaus zu rechnen ist - womöglich noch vor Weihnachten. "Omikron verändert fast alles, was wir über die Pandemie bisher gehört haben", sagte sie.

Neue Eingriffsmöglichkeiten

Für Verschärfung der Maßnahmen wie zum Beispiel weitere Kontaktbeschränkungen oder auch Ausgangssperren ist ein landesgesetzlicher Rahmen erforderlich, weil bestimmte bundesweite Bestimmungen dazu weggefallen sind. Für den Senat gehe es darum, sagte Müller am vergangenen Mittwoch beim Beschluss für die Vorlage, Entscheidungs- und Eingriffsmöglichkeiten zu haben, sollte sich die Corona-Lage erneut zuspitzen.

Mit §28a des Infektionsschutzgesetzes und nach dem Beschluss könnte die Landesregierung zudem ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen verfügen, Sport-, Freizeit- und Kulturveranstaltungen untersagen oder beschränken sowie das Betreten von beispielweise Krankenhäusern neu regeln.

Nicht möglich sind die Anordnung genereller Ausgangsbeschränkungen, die Untersagung der Sportausübung, eine Versammlungs- und Ansammlungsuntersagung, ein Verbot von religiösen Zusammenkünften, die Schließung von Gaststätten und Hotels. Eine generelle Schließung von Kindertagesstätten und Schulen ist nach den Bestimmungen von §28a ebenfalls nicht zulässig.

In Brandenburg ist epidemische Notlage bereits beschlossen

Sendung: Inforadio, 21.12.2021, 15:20 Uhr

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