Voraussichtlich ab 15. Dezember - Brandenburg verschärft in der kommenden Woche seine Corona-Regeln
Noch mehr Einschränkungen für nicht Immunisierte, aber auch Obergrenzen für Treffen von Geimpften und Genesenen: Diese und weitere Corona-Maßnahmen sollen in Brandenburg voraussichtlich am 15. Dezember in Kraft treten.
In der kommenden Woche sollen in Brandenburg schärfere Corona-Regeln in Kraft treten.
Vorgesehen seien unter anderem eine weitere Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte, Obergrenzen für private Feiern und für Versammlungen im Freien, teilte die Staatskanzlei am Dienstag nach der Kabinettssitzung mit. Hinzu soll eine generelle Schließung von Clubs und Diskotheken kommen, falls der Landtag eine epidemische Notlage erklären sollte.
Voraussichtlich am nächsten Dienstag (14. Dezember) wird die Landesregierung eine aktualisierte Verordnung beschließen, die dann einen Tag später in Kraft tritt. Über die Ausrufung der epidemischen Corona-Notlage soll am kommenden Montag (13. Dezember) der Landtag in einer Sondersitzung entscheiden, wie am Dienstag bekannt wurde.
Starke Kontakteinschränkungen für Ungeimpfte
Die Maßnahmen orientieren sich an den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz. In Brandenburg gilt bereits ein weitgehender Lockdown für Ungeimpfte durch die 2G-Regel etwa im Einzelhandel und in der Gastronomie. Die 2G-Regel soll auch weiterhin für Kulturveranstaltungen wie Kino und Theater gelten.
Bei Treffen im privaten und im öffentlichen Raum, an denen Ungeimpfte teilnehmen, geht Brandenburg noch über die Bund-Länder-Vereinbarung hinaus. So sollen sich Ungeimpfte ab Mitte Dezember nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder höchstens mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen dürfen. Kinder bis einschließlich zwölf Jahren sollen davon ausgenommen werden, das ist zwei Jahre jünger als von Bund und Ländern vorgeschlagen.
Höchstgrenzen auch für Versammlungen
Wenn an dem Treffen ausschließlich geimpfte und genesene Menschen teilnehmen, gelten künftig Obergrenzen: So dürfen in geschlossenen Räumen höchstens 50 Personen zusammenkommen, in Außenbereichen höchstens 200.
Auch für Versammlungen im Freien gelten künftig Höchstgrenzen bei den Teilnehmerzahlen. Sie sollen künftig auf 500 begrenzt werden. Liegt die kommunale 7-Tage-Inzidenz über 350 und sind landesweit mindestens zehn Prozent der Intensivbetten mit Covid-Patienten belegt, sinkt die Obergrenze auf höchstens 200 Teilnehmer.
Situation auf den Intensivstationen "besorgniserregend"
Die Belegung der Krankenhäuser mit Covid-19-Patienten sei sehr hoch und die Situation auf den Intensivstationen besorgniserregend, hieß es zur Begründung von der Staatskanzlei. "Deshalb müssen wir, so wie die anderen Bundesländer, auf Basis der Vereinbarungen mit der Bundesregierung weitere Einschränkungen festlegen", sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD).
Die Schritte seien notwendig, weil die Impfquote "deutlich zu gering" sei, so Woidke. "Erfreulicherweise ändert sich das derzeit, denn immer mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger lassen sich impfen: Zum ersten Mal oder zweiten Mal und zum Boostern."
Nicht einmal zwei Drittel der Brandenburger vollständig geimpft
Nach den Daten des Robert Koch-Instituts sind erst 62,4 Prozent der Brandenburger Bevölkerung vollständig geimpft, die Impfquote bei den Auffrischungsimpfungen liegt bei 14,9 Prozent. Brandenburg liegt bei den Zweitimpfungen weiter auf dem vorletzten Rang der Bundesländer.
Unterdessen steigt die Zahl der Covid-Patienten auf den Intensivstationen. 24,7 Prozent der 676 verfügbaren Intensivbetten in Brandenburg sind aktuell durch Covid-Patienten belegt, wie das Gesundheitsministerium am Dienstag mitteilte. Nur noch 16,7 Prozent der Betten sind frei. Die Warnampel steht in diesem Bereich schon länger auf Rot. Den Angaben zufolge werden 768 Patienten mit einer Covid-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, 178 liegen auf Intensivstationen, hiervon müssen 145 beatmet werden.
Sendung: Brandenburg aktuell, 07.12.2021, 19:30 Uhr