Landtag erklärt "epidemische Notlage" - Welche Corona-Regeln in Brandenburg nun greifen können - und welche nicht
Der Brandenburger Landtag hat den Weg für schärfere Corona-Regeln frei gemacht. Der Beschluss der "epidemischen Notlage" ermöglicht unter anderem Ausgangssperren und Auflagen für Veranstaltungen. Aber nicht alle Bereiche darf die Regierung antasten. Von Torsten Sydow
Nach dem Vorbild mehrerer anderer Länderparlamente hat der Brandenburger Landtag die epidemische Corona-Notlage ausgerufen. Die Entscheidung wurde am Montag in einer Sondersitzung des Parlaments in Potsdam getroffen.
Für den Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und Grünen stimmte auch die Linke. Die Freien Wähler enthielten sich, die AfD votierte gegen den Antrag.
Mit dem Landtagsbeschluss kann der Paragraph 28a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) mit den Absätzen 1 bis 6 künftig im Land Brandenburg angewendet werden. Die neue Corona-Eindämmungsverordnung soll am kommenden Mittwoch in Kraft treten.
Alkoholverbot möglich - Schulschließungen nicht
Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) kündigte in seiner Rede im Landtag Nachschärfungen durch die Landesregierung kommenden Dienstag an: Die Ausgangbeschränkungen für Ungeimpfte zwischen 22 und 6 Uhr würden in den Landkreisen mit besonders hohen Inzidenzen verlängert und Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern würden verboten. Die von der Ministerpräsidentenkonferenz vereinbarten Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte würden umgesetzt und Diskotheken, Festivals und Clubs müssten schließen.
Mit §28a des Infektionsschutzgesetzes und nach dem Beschluss des Landtages könnte die Landesregierung zudem ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen verfügen, Sport-, Freizeit- und Kulturveranstaltungen untersagen oder beschränken sowie das Betreten von beispielweise Krankenhäusern neu regeln.
Nicht möglich sind die Anordnung genereller Ausgangsbeschränkungen, die Untersagung der Sportausübung, eine Versammlungs- und Ansammlungsuntersagung, ein Verbot von religiösen Zusammenkünften, die Schließung von Gaststätten und Hotel. Eine generelle Schließung von Kindertagesstätten und Schulen ist nach den Bestimmungen von §28a ebenfalls nicht zulässig, hob die Co-Vorsitzenden der Landtagsfraktion der Grünen, Petra Budke, in ihrer Rede im Landtag hervor.
Regierung befürchtet Notlage an Weihnachten
Woidke begründete den Beschluss der "epidemischen Notlage" mit den bekannten Argumenten: Eine Gewöhnung an 500 Covid-19-Tote täglich in Deutschland dürfe es nicht geben und eine Überlastung der brandenburgischen Krankenhäuser und des körperlich und psychisch seit Wochen geforderten medizinischen Personals dürfe es nicht geben. Ziel müsse sein, Menschenleben zu retten und die Belastung des Gesundheitswesens zu verringern.
Das Brandenburger Regierungskabinett geht davon aus, dass das Land Weihnachten auf eine Notlage in den Krankenhäusern zusteuern könnte und die Behandlungskapazitäten nicht mehr reichen.
Die AfD-Abgeordnete Birgit Bessin warf der Landesregierung in der Debatte vor, sie wolle Ungeimpfte einschüchtern. "Die Erklärung der epidemischen Notlage ist ein Akt der Willkür", sagte Bessin weiter.
Grundlage für die Ausrufung der "epidemischen Notlage" ist ein Parlamentsbeschluss. Darum war es notwendig, eine Sitzung für das Haus einzuberufen. Nachdem dann zunächst im Bundestag und am Freitag auch im Bundesrat das Infektionsschutzgesetz entsprechend nachgebessert beschlossen wurde, war der Weg frei für diesen Weg der Ermächtigung der Landesregierung zu weiteren Pandemieschutzmaßnahmen durch das Landesparlament.
Inzidenz wieder leicht gestiegen
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag laut Robert-Koch-Institut am Montagmorgen bei 657 Erkrankungen je 100.000 Einwohnern und damit etwas höher als am Sonntag.
Nonnemacher betonte im Inforadio, bei den hohen Inzidenzwerten müsse sogar noch von einer Untererfassung ausgegangen werde. Noch wesentlich dramatischer sei allerdings der Druck auf das Gesundheitssystem.
Bei mehreren Kennziffern sei der rote Alarmbereich "weit überschritten". "Dort wird es sehr sehr eng", betonte die Ministerin. Auch müssten sich alle bewusst sein, dass die Omikron-Variante des Coronavirus neue Risiken berge: "Dann kann es nochmal ganz andere Konsequenzen geben", sagte Nonnemacher.
Sendung: Inforadio, 13.12.2021, 06:20 Uhr
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