Hohe Inzidenzen in Ostprignitz-Ruppin - Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte gelten nun in ganz Brandenburg

Do 27.01.22 | 19:42 Uhr
Eine Passantin geht am Abend über die Poststraße in Neuruppin, Ostprignitz-Ruppin (Bild: dpa/Monika Skolimowska)
Bild: dpa/Monika Skolimowska

Nachdem auch in Ostprignitz-Ruppin nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Kraft treten, ist nun das gesamte Bundesland davon betroffen. Eine Lockerung ist wegen der nach wie vor hohen Quote an Intensivpatienten vorerst nicht in Sicht.

Auch im Brandenburger Landkreis Ostprignitz-Ruppin gelten ab Freitag, 0:00 Uhr verschärfte Corona-Maßnahmen für ungeimpfte Personen, unter anderem nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Das gab der Landkreis auf seiner Webseite bekannt [www.www.ostprignitz-ruppin.de]. Ostprignitz-Ruppin ist damit der letzte Landkreis in Brandenburg, in dem diese Maßnahme in Kraft tritt.

Ungeimpfte Personen dürfen zwischen 22 und 6 Uhr nur das Haus verlassen, wenn sie beispielsweise zur Arbeit oder zum Arzt müssen oder ihre Ehe- oder Lebenspartner besuchen. Auch die Wahrnehmung des Sorgerechts gehört dazu oder die Begleitung von Personen, die Unterstützung benötigen. Die nächtliche Ausgangssperre gilt nicht für Geimpfte und Genesene oder Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen.

Die Sieben-Tage-Inzidenz für Ostprignitz-Ruppin liegt laut Robert-Koch-Institut (RKI) am Mittwoch bei 968 und damit den dritten Tag in Folge bei über 750. Am vergangenen Montag lag der Wert mit 745,9 letztmalig unter der entscheidenden Grenze.

Inzidenz nicht der einzige Faktor für Ausgangsbeschränkungen

Für die Einführung der Beschränkungen in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt sind zwei Voraussetzungen nötig: Zum einen muss die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis den Wert 750 an drei aufeinander folgenden Tagen überschreiten. Zum anderen muss der Anteil der Intensiv-Patienten landesweit mindestens zehn Prozent der tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Kapazitäten betragen.

Zurückgenommen werden können die Maßnahmen ebenso erst, wenn beide Kriterien nicht mehr erfüllt sind: Die Inzidenz muss also wieder mindestens drei Tage in Folge unter 750 fallen, zudem muss die landesweite Quote der belegten Intensivplätze durch Covid-Patienten unter zehn Prozent fallen.

Covid-19-Patienten beanspruchen in Brandenburg jedoch schon seit einigen Wochen durchgängig mehr als zehn Prozent der Intensiv-Kapazitäten. So gelten die Ausgangsbeschränkungen weiterhin auch in den Landkreisen Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße - obwohl dort die Inzidenz schon länger unter 750 gefallen ist. Auch in Cottbus wurde der Wert von 750 bereits an einigen Tagen um den Jahreswechsel unterschritten, doch auch hier gelten die Beschränkungen durchgängig seit dem 28. November 2021. In einigen weiteren Landkreisen ist dies ebenfalls der Fall gewesen.

Sendung: Brandenburg aktuell, 27.01.22, 19:30 Uhr

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