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Video: Brandenburg aktuell | 23.02.2022 | Gabi Probst | Quelle: DPA/Philipp von Ditfurth

Strafverfolgung mit Corona-Daten

Brandenburg verstößt gegen Infektionsschutzgesetz

Schon seit 2020 können in Brandenburg Corona-Daten bei der Verfolgung "schwerer Straftaten" genutzt werden. Was darunter fällt, ist nicht ganz klar. Und zudem verstößt dies gegen das Bundesrecht. Von Gabi Probst

In der Sitzung des Rechtsausschusses des Brandenburger Landtags hatte Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) verkündet, sie wolle sowohl die Daten von Luca- und Corona-App sowie die Gästelisten aus Restaurants für die Verfolgung "schwerer Straftaten" nutzen. Doch nach Informationen von rbb24 Recherche ist dies kein Plan für die Zukunft, sondern seit 2020 Realität.

Nach Auskunft des Polizeipräsidiums Potsdam besteht die Regelung der Verwendung von Kontaktdaten, also der Gästelisten, schon seit dem 1. September 2020. Dies sei mit der Generalstaatsanwaltschaft abgestimmt. Wörtlich heißt es in der Antwort an den rbb: "Die bisherige mit der GStA [Generalstaatsanwaltschaft, Anm.d.R.] abgestimmte Regelung des Polizeipräsidiums beinhaltet, dass in einem solchen Falle der im konkreten Strafverfahren zuständige Verfahrensstaatsanwalt einen Entscheidungsvorbehalt hat." Konkret heißt das, die Polizei darf die Daten erheben, benötigt jedoch die Zustimmung des zuständigen Staatsanwalts.

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Unklar, welche "schweren Straftaten" gemeint sind

Péter Vida, Fraktionsvorsitzender von BVB/Freie Wähler im Landtag, ist empört. Weder der Rechts- noch der Innenausschuss seien darüber informiert worden. "In einer Situation, in dem wir den Bürgern sehr viel abverlangten, auch sehr viel Grundrechtseinschränkungen, und immer wieder in allen politischen Diskussionen betont haben, dass diese Daten nur zu Zwecken der Infektionskettennachverfolgung erhoben werden, bekommt man nun mitgeteilt, das halten wir in Brandenburg anders." Vida frage sich zudem, was die Ministerin unter "schweren Straftaten" versteht. Hoffmann selbst nannte eine "Vergewaltigung in einem Restaurant" als Beispiel. Doch das Strafgesetzbuch kennt den Begriff der "schweren Straftat" nicht.

Hoffmann sprach dagegen im Rechtsausschuss von einer "unsicheren Rechtslage". Das Bundesgesetz spräche nur vom "Ausschluss der Weiterverwendung von Verantwortlichen und zuständigen Stellen". Aber "es enthält keine Ausführungen zur Frage des Zugriffs von Strafverfolgungsbehörden". Zur Frage, ob die Strafverfolgungsbehörden seit 2020 Corona-Daten abgefragt haben, teilte das Polizeipräsidium dem rbb mit: "Die Polizeidirektionen sowie das Landeskriminalamt haben dem Polizeipräsidium zum 03.02.2022 zu Abfragen nach Corona-Anwesenheitsnachweisen berichtet. Im Ergebnis sind dem Polizeipräsidium keine solchen Abfragen mitgeteilt worden." Auch der Innenminister erklärte das gegenüber dem Landtag.

Bundesministerium widerspricht

Das Bundesjustizministerium erklärt zur Brandenburger Regelung auf Anfrage des rbb kurz und bündig: "Der Zugriff auf Daten der Luca-App zu Zwecken der Strafverfolgung verstößt gegen ausdrückliche Bestimmungen des Bundesrechts (hier: § 28a Absatz 4 Satz 3, 6 des Infektionsschutzgesetzes) sowie ggf. des Landesrechts."

Der Leiter der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin, Professor Martin Heger, ergänzt, dass man im Gesetz natürlich jede Behörde hätte nennen können, die die Daten der Luca- oder Corona-App nicht verwerten dürfe. In diesem Fall habe der Gesetzgeber aber ausdrücklich festgelegt, "wer die Daten zu welchen Zwecken einsetzen darf. Und da stehen weder die Polizei und die Staatsanwaltschaft als Behörde noch der Zweck der Strafverfolgung drin. Deshalb sehe ich das als einen klaren Missbrauch von Daten."

Datenschutzbeauftragte hält Rechtslage für eindeutig

Auch die Landesdatenschutzbeauftragte, Dagmar Hartge, verweist auf den Gesetzestext. Paragraf 28 Absatz 4 des Infektionsschutzgesetzes sei eindeutig. Die Kontaktdaten dürften nur erhoben und verarbeitet werden, "soweit dies zur Nachverfolgung von Kontaktpersonen zwingend notwendig ist. Die Verantwortlichen haben sicherzustellen, dass eine Kenntnisnahme der erfassten Daten durch Unbefugte ausgeschlossen ist."

Das Interesse der Strafverfolgungsbehörden könne sie zwar verstehen, gerade wenn es um die Aufklärung schwerer Straftaten ginge. Aber: "Wenn der Rechtsstaat in bestimmten Gebieten klar sagt, wir wollen nicht, dass Daten für andere Zwecke verwendet werden, dann muss es auch so sein. Das mag im Einzelfall nicht leicht zu ertragen sein, aber das müssen wir im Rechtsstaat aushalten."

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Umfrage: Mehrheit der Länder dagegen

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Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz teilte dem rbb mit, dass es derartige Fälle bislang nicht gegeben habe und deshalb das Thema nicht relevant sei. In Mecklenburg-Vorpommern hat die Generalstaatsanwaltschaft schon im Herbst 2020 klargestellt, ein "Rückgriff auf diese Daten im Rahmen des Ermittlungs- und Strafverfahrens" sei "unzulässig".

In den unionsgeführten Justizministerien in Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen und Bayern ist die Einschätzung identisch: keine Corona-Datennutzung zur Strafverfolgung. Der nordrhein-westfälische Justizminister, Peter Biesenbach, ergänzte, eine andere Auslegung des Infektionsgesetzes, auch bei "schweren Straftaten", komme für ihn "persönlich nicht infrage". "Nur wenn dieses Vertrauen auf sicherer Grundlage ruht und nicht erschüttert wird, besteht auch weiter die Bereitschaft der Bevölkerung, ihren digitalen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten." Auch für den Thüringer Justizminister, Dirk Adams (Grüne) lässt das Gesetz keinen Interpretationsspielraum: "Das Infektionsschutzgesetz gibt sehr klar vor, wie personenbezogene Daten, die im Rahmen der Kontaktnachverfolgung erhoben wurden, verwendet werden dürfen." Auch Hamburg und Sachsen, in denen die Justizressorts ebenfalls grün besetzt sind, teilen diese Auffassung.

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Eine sofortige Entlastung der Gesundheitsämter verspricht die App Luca. Sie soll in der Pandemie die Kontaktverfolgung erleichtern. Auch die Berliner Regierung zeigt Interesse. Kritiker bemängeln fehlende Transparenz.

Eine Frage der Glaubwürdigkeit des Staates

Péter Vida will in Brandenburg nun Rechtssicherheit. Deshalb hat er beantragt, dass der Landtag am Donnerstag eine Bundesratsinitiative verabschieden soll. Ein geändertes Bundesgesetz soll wörtlich aufnehmen, was Strafverfolgungsbehörden nicht dürfen. Und auch wenn in zwei Wochen eigentlich alle Kontaktdaten bei den Gesundheitsämtern und in den Restaurants gelöscht sein sollten, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen würden sie weiter erhoben. Und schließlich sei auch eine neue Corona-Welle im Herbst nicht auszuschließen.

Auch für Strafrechtler Professor Martin Heger besteht Handlungsbedarf – vor allem in Brandenburg: "Für den Staat ist das eine Frage seiner Glaubwürdigkeit."

Die Justizministerin erklärte am Mittwochnachmittag im Landtag, dass sie Gerichte entscheiden lassen möchte. Sie betonte auch, es hätte noch keine Fälle bei der Staatsanwaltschaft gegeben.

Korrekturhinweis: In einer früheren Version des Beitrags hatte es geheißen: "Ob die Strafverfolgungsbehörden seit 2020 Corona-Daten abgefragt haben, ist bislang nicht bekannt. Der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Potsdam erklärte lediglich, ihm "persönlich" sei kein Fall bekannt." Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war diese Aussage jedoch nicht korrekt.

Korrekturhinweis 2:
In einer früheren Version hieß es nach Auskunft der Pressestelle der Bremer Justizsenatorin: „… dass nur Bremen und Rheinland-Pfalz die Rechtsauffassung von Brandenburg teilen.“ Die Pressestelle hat uns darauf hingewiesen, dass die von ihr erteilte Auskunft falsch war.

Sendung: Brandenburg aktuell, 23.02.2022, 19.30 Uhr

Beitrag von Gabi Probst

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