Urteil Verwaltungsgericht Berlin - Klägerin gilt auch mit einmal Johnson & Johnson als vollständig geimpft

Fr 18.02.22 | 17:12 Uhr
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Eine Hausärztin zieht am 02.06.2021 in ihrer Praxis eine Spritze mit Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson auf. (Quelle: dpa/Wolfgang Kumm)
Bild: dpa/Wolfgang Kumm

Die Impfung von Johnson & Johnson wird nur einmal verabreicht. Damit sind bisher mit diesem Vakzin Geimpfte vom vollständigen Impfstatus ausgeschlossen worden. Dagegen hat eine Frau geklagt - mit Erfolg.

Der Ausschluss von mit dem Impfstoff Johnson & Johnson geimpften Menschen vom vollständigen Impfstatus ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag entschieden. Geklagt hatte eine Frau im Eilverfahren. Die Antragstellerin hatte sich im Oktober 2021 mit Johnson & Johnson einmal gegen das Coronavirus impfen lassen. Andere Schutzimpfungen gegen das Coronavirus hat sie nicht erhalten.

Nach den aktualisierten Impfempfehlungen des Paul-Ehrlich-Instituts gelten nur einmal mit dem Vakzin von Johnson & Johnson Geimpfte nicht mehr als vollständig geimpft und sind deshalb von Erleichterungen und Ausnahmen von infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen ausgeschlossen. Hierdurch hat sich die Antragsstellerin in ihren Rechten verletzt gesehen.

Urteil gilt nur für Klägerin

Das Verwaltungsgericht Berlin hat ihrem Eilantrag stattgegeben. Die Antragsstellerin gelte somit nach der früheren Rechtslage bis auf Weiteres als vollständig geimpft, wenn auch nicht als geboostert.

In der Begründung heißt es, dass über den Immunisierungsstatus (auch infolge von Schutzimpfungen) die Bundesregierung selbst zu entscheiden habe. "Die Übertragung dieser Entscheidung auf das Paul-Ehrlich-Institut überschreitet die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung", so das Verwaltungsgericht.

Der Beschluss gilt nur für die Klägerin und nicht für andere Menschen. Allerdings sei "mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen", dass sich der Ausschluss auch im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen würde. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Sendung: Abendschau, 18.02.2022, 19:30 Uhr

 

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40 Kommentare

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  1. 40.

    Sorry das können Sie leider nicht. Weglegen kann ist klar im Vorteil. Dies ist eine Entscheidung für die Klägerin und nur für die Klägerin. Wenn sie eine Email schreiben wollen dann nachdem das Hauptverfahren dazu abgeschlossen ist. Einfach mal richtig lesen und dann doch mal überlegen was man schreibt.

  2. 39.

    Juristen"weisheit" schlägt medizinische Kompetenz. Ein dreistes Urteil!

  3. 38.

    Also im Ernst, die Dame zieht vor Gericht, anstatt sich einfach noch mal piksen zu lassen? Sie hats ja schon mal getan, geht es hier nur um Recht haben? Das ist so, als ob man sich auf den Boden wirft, und die Luft anhält, bis man blau anläuft. Haben solche Menschen denn sonst nix im Leben?

  4. 37.

    J&J wird in jedem Land als vollständig geimpft angezeigt. Laut Cov.App kann jeder das nachschauen!!!! Nur in Deutschland ist der Impfstoff angeblich nicht wirksam????
    Sagen schon wieder unsere "Talk-Show-Stars" das!!!
    Tja, jeder der sogenannten "Experten" möchte ja so oft wie möglich ins Fernsehen.

  5. 36.

    tja so ist in einem rechtstaat: ein verwaltungsakt kann nicht mit groben einschätzungen irgendwelcher externen institute begründet werden, sondern das haben behörden oder der gesetzgeber zu machen.

    leuten wie spahn oder lauterbrach kann man das nicht meher erklären, die haben nicht mehr das ziel, den rechtsstaat zu retten, die wollen ihn abschaffen - aber die bevölkerungsmehrheit und die gerichte werden das jederzeit wieder korrigieren.

  6. 35.

    Hallo Herr Kreuzberger,
    nur um es in Ihrer Sprechweise auszudrücken: Ja, es ist "gemein", Regelungen rückwirkend zu ändern.
    Ihr Spott trifft übrigens Millionen von wohlwollenden, weil nämlich impfwilligen Bürgerinnen und Bürgern.
    Sind die aus Ihrer Sicht jetzt auch an irgendetwas "schuld"?

  7. 34.

    Stell Dir vor, es würde einfach keiner mehr ein Maske anziehen wegen des Bußgeldes sondern nur, um sich nicht selbst anzustecken. Wäre doch toll, oder?

  8. 33.

    Möönsch, das ist aber auch gemein, dass es ab und zu neue Erkenntnisse und Korrekturen gibt, und man sich gar nicht mehr auf Versprechungen vom Anfang einer neuartigen Pandemie oder Impfkampagne verlassen kann. What next? Womöglich werden die Aliierten in Berlin demnächst abgesetzt ider mein Diskettenlaufwerk hilft mir nicht mehr wie früher?!

  9. 32.

    Ich bin 33 Jahre alt, fit und gesund, geimpft und geboostert. Hatte jetzt Covid mit schwerem Verlauf und bin 3 Wochen lang krank im Bett gelegen und nur knapp an der Hospitalisierung vorbeigeschrammt.
    Ohne Impfung wäre ich im besten Fall mit einem Schläuchlein in der Lunge im Krankenhaus gelandet, im Schlimmsten Fall hätte ich mir eine langfristigere Ruhestätte suchen müssen.
    Ich sage Allen da draußen: Greift so viel Impfschutz ab, wie Ihr nur könnt. Es kann jeden schwerst treffen und dann ist man froh über jedes bisschen Hilfe in der Blutbahn!

  10. 31.

    Ja, aber aufgrund seinerzeitiger Kenntnislage anschließend politisch »eingangs getroffene Bestimmungen« müssen sich im Lichte neuerer Erkentnisse ändern dürfen können.

    Es ist im höchten Maße dumm, ein etwaiges neueres Wissen über die abnehmende Wirksamkeit einer Impfung zugunsten einer früheren Entscheidung nicht nur fahrlässig, sondern sogar vorsätzlich – und noch dazu richterlich untermauert – ignorieren zu dürfen.

    Die Art und Weise juristischer Bewertung ist gewöhnlich auf die gesetzliche Lage zu einem bestimmten Zeitpunkt fixiert. Was im Regelfall das Rechtssystem und das Vertrauen darin stabilisiert, wird bei volatilen Sachverhalten, wie die Auswirkungen von Corona, zu einem Bumerang. Statt die Auswirkung neuen Wissens – nolens volens – zu akzeptieren, und daraus abgeleitete Änderungen an früheren Entscheidungen einfach vernünftigerweise zu akzeptieren, wird dagegen, letztlich auch zum eigenen potenziellen gesundheitlichen Nachteil, dagegen geklagt.

  11. 29.

    Und!? Ich bin Ende 30, schlank, sportlich und trinke seit ca 10 Jahren täglich frisch gepressten selerie/Möhrensaft.

    Ich war 2x geimpft und hatte im November das Virus. Ich lebe, soweit alles gut. Mein Möhren/ seleriesaft trinke ich heute ohne mit der Wimper zu zucken, denn ich kann nach wie vor nichts schmecken. Außerdem habe ich eine entzündete vene im Bein bekommen, die macht Sport quasi unmöglich.
    Sie hatten Glück, haben omikrom bekommen, vielleicht eine geringe viruslast. Nach omikrom ist vor x????x
    Ich würde ja mal nicht zu laut schreien und die Ursache bei den günstigen Umständen sehen, und weniger in ihren Immunsystem.

  12. 27.

    Das Kartenhaus der Kompetenzübertragung von Politik zu Behörde bricht langsam zusammen. Leidtragende sind wie immer die Menschen, die sich fälschlicherweise auf eingangs getroffene Bestimmungen verlassen haben.

  13. 26.

    Liebe Trurl,
    auch die Zweifachimpfung schützt nicht so gut und erst 55 Prozent der Bevölkerung sind dreifachgeimpft. Wenn man es also rein virologisch betrachtet, müßte man sofort für 2G 3fach Geimpft sein und damit wäre fast die Hälfte der Bevölkerung nicht mehr vollständig geimpft und könnte nicht ungetestet auf Arbeit/in den Bus. Deshalb ist das auch eine politische Entscheidung und da zählt Berechenbarkeit und Vertrauensschutz. Im übrigen hat das Gericht die Form beanstandet, daß eine untergeordnete Behörde das nicht allein entscheiden darf. Ob das virologisch/sachlich richtig ist, war nicht Gegenstand der Verhandlung. Das Gericht beanstandet einen formalen Fehler.

  14. 25.

    Man sollte sich im Klaren darüber sein, dass es sich um ein nur juridisch begründetes (Eil-)Urteil handelt, nicht um ein medizinisch-wissenschaftlich begründetes.

    Es bleibt völlig unbewertet, ob die beispielsweise im Lichte neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse begründete Nichtanerkenntnis eines vollständigen Geimpftseins zutrifft – und damit auch unbewertet, dass bzw. ob der Impfstatus abgewertet werden sollte oder gar muss.

    Die Frage der tatsächlichen Impfwirkung betrifft ja leider nicht nur die Klägerin, sondern auch alle um sie herum. Das sollten die Jubler über den juridischen Erfolg nicht vergessen.

  15. 24.

    Ich werde am Wochenende eine entsprechende Email an die RLP Behörde schicken, um meinen Status gemäß der Zulassung zu korrigieren. Derlei Behördenwillkür, die Millionen von Bürgern ihrer Grundrechte beraubt, wird immer unerträglicher. Es geht eben nicht nur um rechthaberische Tendenzen von Virologen, Tierärzten und Talkshowkönigen. Ich bin dem VG Berlin und der Klägerin sehr dankbar.

  16. 23.

    Bald werden die Gerichte wohl statt Ärzten festlegen, welche Antibiotika-Dosis bei einem Infekt zu verabreichen wäre. Eine Dosis J&J ist nun mal gegen die aktuelle Virusvariante nicht wirksam, es ist eine medizinische Feststellung. Man sollte das Politisch-Juristische und das Medizinische nicht vermischen, das geht erfahrungsgemäß nie gut.

  17. 22.

    Nunja, weil die Impfung nicht nur für Sie, sondern vor allem auch für alle Mitmenschen für Schutz sorgt. Schön, dass Sie es so gut verkraftet haben. Eine andere Person, die Sie ohne Impfung leichter anstecken können, stirbt dann vielleicht. Wenn Sie mir sagen das sei kein guter Grund für eine Impfung, glaube ich Ihnen nicht.

  18. 21.

    Weder das eine noch das andere ist eine gesetzgebende Einrichtung und damit konnte das Gericht nicht anders entscheiden.

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