Corona-Maßnahmen - 3G-Regel gilt in Zügen in Berlin und Brandenburg bis Ende März

Sa 19.03.22 | 11:13 Uhr
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Zu- und aussteigende Fahrgäste am Bahnhof (Quelle: dpa/Daniel Kubirski)
Bild: dpa/Daniel Kubirski

In Züge dürfen Fahrgäste in manchen Bundesländern wieder ohne 3G-Nachweis einsteigen. Die Maskenpflicht gilt weiterhin. Allerdings wollen Berlin und Brandenburg an der 3G-Regel noch bis Ende März festhalten.

Fahrgäste der Deutschen Bahn und des ÖPNV müssen sich in Berlin und Brandenburg noch bis Ende März an die 3G-Regel halten. Die Regierungen beider Länder hatten in den vergangenen Tagen die Fortsetzung dieser Corona-Regel beschlossen.

Die Bundesregierung hatte durch ihren Beschluss der neuen Infektionsschutzverordnung am Freitag den Weg für weitreichende Lockerungen geltender Corona-Maßnahmen frei gemacht. Die Deutsche Bahn kündigte daraufhin an, die 3G-Regel aufzuheben. Je nach Bundesland können Fahrgäste wieder ohne Impfzertifikat oder Genesenen- oder Testnachweis einsteigen.

Berlin und Brandenburg haben Maßnahmen bis Ende März verlängert

Das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske ist dabei weiter Pflicht. In den Bordbistros der Züge bleibt die 3G-Regel zudem bundesweit bestehen. In Berlin und Brandenburg haben sich die Landesregierungen bereits darauf verständigt, die Maskenpflicht ebenfalls im öffentlichen Nahverkehr beizubehalten.

Die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie werden in Berlin bis zum 31. März, in Brandenburg bis zum 2. April verlängert. Ab 1. bzw. 3. April sollen dann nur noch wenige, sogenannte "Basis"-Schutzmaßnahmen, gelten. Dazu zählen die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Für bestimmte Bereiche soll auch eine Testpflicht fortbestehen, etwa an Schulen.

Sendung: Inforadio, 19.09.2022, 14:24 Uhr

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33 Kommentare

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  1. 33.

    "Mich erstaunt nur, dass weder Morgenpost, noch Berliner Zeitung erwähnen, dass die 3G-Regel (als bisher geltendes Bundesgesetz) für den ÖPNV nun nicht mehr gilt."
    liegt wahrscheinlich daran, das sie wie die meisten denken, das dies unter der Übergangsfrist gilt. Das Problem aber ist das 1. die Länder sich nur §28a des Infektionsschutzgesetz bedienen dürfen ( 3G ÖPNV stand aber in §28b ) und 2.Da §28b 3G im ÖPNV nicht mehr aufführt, hätte man zu mindestens dies in die Berliner Verordnung verankern müssen. so wie es jetzt ist, gibt es überhaupt keine Rechtsgrundlage dafür um dies zu fordern , geschweige denn Bußgeld einzufordern

  2. 32.

    @Wulfi:

    Sehr schön recherchiert, vielen Dank. Tatsächlich steht in der aktuellen 9. Verordnung des Landes Berlin nichts über 3G für den ÖPNV. Ich drucke mir diese Seiten aus und werde diese mitführen.

    Mich erstaunt nur, dass weder Morgenpost, noch Berliner Zeitung erwähnen, dass die 3G-Regel (als bisher geltendes Bundesgesetz) für den ÖPNV nun nicht mehr gilt.

    Ich hoffe, morgen wird in den Medien dieser Umstand der vielen Fahrgästen erklärt und vor allen den Personen, die kontrollieren dürfen. Auch fehlen mir Infos auf den Seiten der BVG und der S-Bahn Berlin. Letztere verweist ist in Link übrigens noch nicht mal zur aktuellen 9. Verordnung, sondern zur nun,ehr ungültigen 7. Verordnung.

  3. 31.

    So sieht es aus.... oder einen Test... vielleicht sollte man anregen, dass man sich im Zug testen lassen kann, könnte ja der Schaffner übernehmen :-)

  4. 30.

    Und hat nachweislich nichts gebracht, außer noch mehr Bürokratie für die Benutzer, noch mehr sozialen Unfrieden und die Tatsache, dass viele Menschen, die zwar für den ÖPNV als elementaren Bestandteil der öffentlichen Daseinsfürsorge mit ihren Steuern bezahlen müssen, diesen aber nicht mehr nutzen konnten oder wollten, weil es ihnen zu blöde vorkam, jeden Tag seine Krankenakte mit auf eine 10 Minütige Busfahrt mitzuschleppen, lieber gleich das Fahrrad nehmen oder zu Fuß gehen.

    Die Busbetriebe haben seit 2 Jahren Rekordverluste eingefahren. Offensichtlich sprudeln Steuern und Kreisumlagen immer noch so gewaltig, dass man sich auch weiterhin leisten kann, einen großen Teil seiner potenziellen Kunden auszusperren - nämlich die, die morgens vom Dorf erst mal mit dem Bus in die Stadt fahren müssten um einen Test zu bekommen und die denen der ganze Zirkus schlichtweg zu dämlich ist.

    wieviele haben sich denn wegen 3G im Bus und Bahn überhaupt impfen lassen? Mehr als 12 Leute?

  5. 29.

    Interessant. Wenn ich also mit dem ICE von Leipzig oder Halle nach Berlin fahre, brauche ich also beim Einstieg keinen Impfpass, beim Ausstieg aber dann schon!?

  6. 28.

    Da die 7. Verordnung ausgelaufen ist und die 9. Verordnung, die einzig und allein den Gültigkeitszeitraum verlängerte noch nicht rechtskräftig verkündet ist, gilt in Berlin keine Verordnung sondern nur das Bundes-Infektionsschutz-Gesetz

  7. 26.

    „Je nach Bundesland können Fahrgäste wieder ohne Impfzertifikat oder Genesenen- oder Testnachweis einsteigen.“

    Hm, wenn ein Fahrgast in einem Bundesland (ohne das dort bpsw. der 3G-Nachweis gilt) zusteigt und in Berlin seine Reise beendet, muss er dann Bußgeld zahlen, wenn er hier in Berlin für sein „Vergehen“ verantwortlich gemacht wird?

    Oder muss er nachweisen, wann und wo er den Zug bestieg? Was unterscheidet einen später zugestiegenen Fahrgast von dem aus München, Köln oder Hamburg?

    Wir sind irgendwo in Absurdistan angekommen. Kann mal jemand die Handbremse ziehen oder ein Betäubungsgewehr organisieren? :)) Mit Machtbesoffenheit am Wähler/Bürger vorbei.

  8. 25.

    eher planlos als unnachsichtig

    der Senat wird wissen, das 3G im öffentlichen Nahverkehr Bundesgesetz war und deshalb in der Berliner Verordnung nie auftauchte. einzig der Zugang zu Bahnsteigen wurde in der Verordnung unter 3G Bedingungen gesetzt. Da der Senat gestern die 3G Regelung im ÖPNV nicht geregelt hat, sieht es so aus : U- und S Bahnhöfe sind nur mit 3G Bedingen zu betreten. Benutzen der Züge unterliegt aber keine 3G Regelungen, Da Bushaltestellen keine Bahnsteige sind, kann man problemlos ohne 3G Bedingen Busfahren. Ob Tramhaltestellen Bahnsteige sind, da scheiden sich die Geister

  9. 24.

    Risiko:
    Gut Sitzende FP2 Maske: 0,2%
    Schlecht Sitzende FP2 Maske: 4%
    OP Maske: 10%
    Keine Maske: 90%

    Pro:
    Maskenpflicht
    NullCovid Strategie
    Einstellung des Flugverkehrs
    Medizinische Grenzkontrollen
    LockDowns

    Contra:
    Impfpflicht
    Maskenmuffel
    Ausgangsbeschränkungen

    Denn:
    Wir hatten nicht eine Pandemie, die um die Welt ging, sondern wir hatten 5 Pandemien, die hintereinander um die Welt rollten, weil Maskenmuffel glaubten, Ihre selbstgenähte Maske (getragen unter der Nase) würde irgendwie schützen, und der Meinung waren, es wäre eine gute Idee, via Urlaub die jeweils neuste Mutante aus dem hintersten Winkel Afrikas in die Heimat zu schleppen.

    Ohne Flugverkehr wäre die Pandemie längst Vergangenheit!

  10. 23.

    Um sich vor Infektionen zu schützen, benutzt man wieder das Auto und verschmutzt unnötig die Umwelt. Ob das erwünscht ist?

  11. 22.

    Und genau mit solchen Widersprüchen wird der Frust in der Bevölkerung erzeugt, schöne Stichelei des Berliner Senats (bis selbst 3x gepiekst).

  12. 21.

    Eine schwachsinnige Regelung, reine Schikane, nur um Menschen zur Impfung zu bringen!

  13. 20.

    Das ist genau auch mein Eindruck! Die 9. VO lag bereits am Sonnabend, dem 19. März 2022 auf dem Server von berlin.de und konnte die Vortagsergebnisse der sog. MPK gar nicht berücksichtigen. Der Berliner Senat geht offenbar unnachsichtig über die Beschlüsse hinweg in eigener Selbstherrlichkeit. Vielen Dank Herr wulfie für Ihren Kommentar. BG TL

  14. 19.

    Was ist mit Flugzeugen? Wann wird die 3G-Regel für Ankünfte aufgehoben?Nehmen wir an, ich kann mit dem Zug aus Paris kommen, ohne den Test zu bestehen, aber ich brauche ihn im Flugzeug
    Was ist der Grund für eine solche Regulierung?

  15. 18.

    Daran das Berlin und Brandenburg die Maßnahmen bis Ende März verlängern, sieht man wieder wie ängstlich beide Landesregierungen regieren. Sie reiten auf Zahlen herum. Dabei starben tausende Menschen jeden Tag in Deutschland an den unterschiedlichsten Krankheiten. Vor der Pandemie. Da gab es keinerlei Einschränkungen im alltäglichen Leben. Jetzt sterben um die 200 Menschen an einer einzelnen Krankheit und das Land wird lahm gelegt. Wo ist die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen?

  16. 17.

    "Bus, Tram und U-Bahn zur BVG"
    sind aber öffentliche Verkehrsmittel punkt aus. zeigen sie mir wo in der Berliner Verordnung steht, das das benutzen von öffentliche Verkehrsmittel nur unter 3G Bedingungen erlaubt ist
    https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
    da steht einzig : (4) Der Zugang zu Bahnsteigen und Fährterminals ist nur unter der 3G-Bedingung gestattet.
    (5) In Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs ist von Fahrgästen eine FFP2-Maske zu tragen.
    da §28b des Infektionsschutzgesetz ( Bundesgesetz ) ab morgen kein 3G im öffentlichen Personen nah und fernverkehr mehr vorsieht, gilt in Berlin einzig die Berliner Verordnung. den Ländern ist es erlaubt die alten Regeln noch bis zum 02..04 zu nutzen, das Problem ist, das der Senat heute , nicht die 3G Regelung im ÖPNV geregelt hat, sie haben einzig § 41 der Berliner Verordnung geändert , sprich die Verordnung bis 31.3 verlängert

  17. 16.

    Die S-Bahn Berlin gehört zur DB Regio AG.
    Bus, Tram und U-Bahn zur BVG.

    Sie haben völlig recht. Es ist wirr. :-)

  18. 15.

    Ob die anderen Reisenden wirklich geimpft oder getestet waren, weiß ich nicht. Hab Glück gehabt, offenbar, und mich nicht infiziert.

  19. 14.

    " In Bus, Tram und U-Bahn aber weiterhin."

    wo steht das? in ihrem verlinkten tagesschau Artikel jedenfalls nicht, auch schweigt die Berliner Verordnung, da steht lediglich das der Zugang zu Bahnsteigen unter 3G Bedingungen gilt, kein Wort von Bus und Tramhaltestellen, kein Wort von Verkehrsmitteln ( Bahn,Bus,Tram )

    wiegesagt das benutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln unter 3G war Bundesgesetz, da Berlin in ihrer Verordnung nur was von Zugang und Bahnsteigen geschrieben hat, ist nun die Verwirrung komplett

  20. 13.

    Tja das mit den Regeln… Tempo 50 gilt in jeder geschlossenen Ortschaft.
    Bei Corona ist in Berlin etwas verboten, was in anderen Bundesländern erlaubt ist… und umgekehrt.
    Eine der besten Regeln war die Berliner Maskenpflicht auf Parkplätzen oder das verweilverbot in Düsseldorf.
    Und sowas meinen sie ist wichtig damit das Zusammenleben in dem jeweiligen Bundesland funktioniert ? :D

  21. 11.

    Ab morgen kein 3G mehr im DB Nah- und Fernverkehr
    https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-corona-139.html#bahn

    In Bus, Tram und U-Bahn aber weiterhin.
    Also eine erste Erleichterung für alle, die 'nur' S-Bahn fahren (müssen).

  22. 10.

    Lieber RBB,

    können sie bitte uns Lesern ergänzen, wie sich die geschilderte Situation nun für den Berliner und Brandenburger ÖPNV insgesamt auswirkt.

    Züge und S-Bahn (also Deutsche Bahn) dürfen wir Fahrgäste wieder ohne 3G-Berücksichtigung nutzen. Wie ist es aber mit Bussen, Trams und den U-Bahnen?

    Herzlichen Dank für ihre Recherche und Mühe.

  23. 9.

    wenn man es ganz genau nimmt, dann ist ab morgen nur "Der Zugang zu Bahnsteigen und Fährterminals ist nur unter der 3G-Bedingung gestattet." aber öffentliche Verkehrsmittel dürfen ab morgen ohne weiteres benutzt werden.
    denn das ist ja das verwirrende, das benutzen von öffentlichen Verkehrsmittel unter 3G Bedingungen war Bundesgesetz, was ab morgen nicht mehr gilt, Berlin hat aber nie von "benutzen" und ganz zu schweigen von Bushaltestellen, in ihrer Verordnung geschrieben. sie haben nur geschrieben das der Zugang zu Bahnsteigen unter 3G Bedingungen gilt , hatte wahrscheinlich den Hintergrund, das viele sobald sie aus den Zug ausgestiegen sind, die Maske abgerissen hatten oder weil Personen die sich zwar auf dem Bahnsteig aufhalten, aber den Zug nicht nehmen, weil sie nur warten, gefälligst auch ne Maske zu tragen haben

  24. 8.

    Regeln sind dazu da, dass diese eingehalten werden, damit das Miteinander funktioniert. Wenn alles hundertprozentig kontrolliert und geahndet wird, würde Polizeistaat bedeuten. Finde es prima, dass sich die Mehrheit an die Regeln, auch ohne ständige Kontrolle hält. Die sich bewußt nicht daran halten, halten sich auch oft nicht an andere Regeln.

  25. 7.

    Wir nutzen mit oder ohne Maskenpflicht das bequemste Verkehrsmittel: Auto oder Flugzeug. Und wenn wir uns ohne jede Einschränkung wieder frei bewegen können und nicht umsteigen müssen, ggf. auch die Bahn. Nach zwei Jahren unerträglicher Einschränkungen und vor allem ungewisser Zukunft geben wir jetzt Vollgas. Luxusreisen, Whirlpoolbad, Rinderfilet und Rehrücken.

  26. 6.

    ...wenn die Bahnen die Maskenpflicht irgendwann abschafft, dann fahr ich mit mein umweltfreundlichen Radel - ist doch logo.

  27. 5.

    Ist doch komplett egal, da nie die 3G-REGEL kontrolliert wurde. Jetzt ist freie Fahrt für alle Viren offiziell.

  28. 4.

    Und wieder sieht man was wichtig ist…
    Bestimmt haben Experten dazu geraten das in Verkehrsmittel des Bundes die Gefahr geringer ist als in Verkehrsmitteln des Landes…. Entscheidungen werden nur noch politisch getroffen und da macht jeder einfach das was geht.

  29. 3.

    Ähm... bedeutet das jetzt, dass in Berliner S-Bahnen und Regios kein 3G mehr gilt, aber weiterhin 3G in der U-Bahn? Oder bezieht sich die Nachricht nur auf den Fernverkehr? Man blickt gar nicht mehr durch...

  30. 2.

    Na, wer schreibt den ersten Kommentar, dass er die Bahnen so lange nicht wieder benutzt, bis auch die Maskenpflicht abgeschafft ist, und bis dahin aus Trotz lieber das weniger umweltfreundliche Auto nimmt?

  31. 1.

    Wäre schön wenn man von der FFP2-Pflicht Abstand nimmt. OP-Masken taugen auch.

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