Brandenburg - Hunderte Wahlhelfer fehlen noch für Landtagswahl
Sie zählen die Stimmen aus und sollen für einen reibungslosen Ablauf sorgen: die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Sieben Wochen vor der Wahl in Brandenburg sind in einigen Städten aber noch längst nicht alle Posten besetzt.
Mehrere Städte in Brandenburg suchen für die Landtagswahl Ende September noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab, haben sich in Frankfurt (Oder), Brandenburg an der Havel, Potsdam und Cottbus noch nicht so viele Ehrenamtler gemeldet, wie eingesetzt werden sollen. Wittenberge hat dagegen alle Helfer zusammen.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zählen nicht nur die Stimmen aus. Sie haben auch die Aufsicht über eine ordnungsgemäße Stimmabgabe. Dafür gibt es Erfrischungsgeld - eine Art Entschädigung. Am meisten unter den fünf Städten zahlt Cottbus.
In Frankfurt (Oder) fehlt noch rund ein Drittel der Helfer. Zur Landtagswahl könnten dort maximal 603 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eingesetzt werden, sagte eine Sprecherin. Bis Freitag lägen rund 150 Anmeldungen vor. Für die Freiwilligen gibt es Geld für Essen und Trinken, das sich Erfrischungsgeld nennt. In Frankfurt (Oder) liegt es - wie gesetzlich vorgeschrieben - bei 35 Euro für den Vorsitzenden oder die Vorsitzende des Wahlvorstands und 25 Euro für die übrigen Vorstandsmitglieder.
Auch Potsdam und Brandenburg suchen noch Helfer
In Brandenburg an der Havel fehlte zuletzt noch mehr als die Hälfte der Unterstützer. In den Wahllokalen würden 536 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt, sagte Sprecher Thomas Messerschmidt. Davon hätten sich bis Donnerstag 236 freiwillig gemeldet. Die Stadt zahlt ebenfalls 35 Euro für Vorsteherinnen und Vorsteher und 25 Euro für die restlichen Mitglieder des Wahlvorstands.
In Potsdam fehlte zuletzt noch etwa ein Viertel der Unterstützer zur Wahl. Bisher hätten sich 1.100 Wahlhelfende registriert, 400 seien noch erforderlich, sagte Sprecherin Christine Homann. "Der Einsatz an der Wahlurne ist neben der Wahl selbst und der Mitarbeit in der Politik eine tragende Säule unserer Demokratie", sagte der Dezernent Zentrale Verwaltung, Dieter Jetschmanegg, bei einem Aufruf im Juli. Das Erfrischungsgeld liegt in der Landeshauptstadt bei bis zu 50 Euro für den Wahlvorstand und bei 40 Euro für Beisitzer.
Wittenberge hat die Wahllokale mit Helfern besetzt
Die Stadt Cottbus hat schon den größten Teil der Helfer zusammen. Zur Landtagswahl würden 742 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt, bisher seien 680 verplant, sagte Sprecher Jan Gloßmann. Zuletzt fehlten noch Helfer für das Auszählen der Briefwahl. Das Erfrischungsgeld liegt für Wahlvorsteher der Urnenwahl bei 90 Euro, bei der Briefwahl bei 80 Euro, dazu kommt ein Gutschein für Eigenbetriebe der Stadt von 20 Euro.
In Wittenberge ist die Zahl der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Urnenwahl komplett. Nach Angaben von Wahlleiter Bernd Hartwig benötigt die Stadt in der Prignitz für die 13 Urnenwahlbezirke 104 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Die Wahllokale seien voll besetzt, sagte Sprecher Martin Ferch. Wenn sich noch Wahlhelfer meldeten, nehme die Stadt sie als Ersatzpersonen auf. Die Briefwahl für Wittenberge wird laut Sprecher beim Landkreis Prignitz ausgezählt. Für die Briefwahlbezirke der Stadt würden voraussichtlich 32 Helfer eingesetzt. Das Erfrischungsgeld liegt dort bei 70 Euro für Vorsteher und 50 Euro für Beisitzer.
Voraussetzungen für Wahlhelfer
- Um Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden zu können, muss man wahlberechtigt sein, wie es auf den Seiten des Brandenburger Landeswahlleiters heißt [wahlen.brandenburg.de]. Wahlhelfende sind Mitglieder des Wahlvorstandes in den Wahllokalen. Ein Wahlvorstand setzt sich aus mindestens fünf und maximal neun Wahlberechtigten zusammen. Der Vorstand sorgt für den ordnungsgemäßen Wahlablauf im Wahllokal und stellt im Anschluss das Wahlergebnis für seinen Wahlbezirk fest.
- Die Mitglieder der Wahlvorstände werden vor jeder Wahl von den Gemeindebehörden berufen. Sie sollen möglichst aus den Wahlberechtigten der Gemeinde, nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirks berufen werden. In einigen Gemeinden müssen sie ihren Wohnsitz dort haben.
- Wer selbst für die Wahl kandidiert, darf nicht in einem Wahlvorstand arbeiten.
- Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme dieses Ehrenamtes ist nach dem Bundeswahlgesetz jede wahlberechtigte Person verpflichtet. Die Übernahme des Amts kann nur abgelehnt werden, wenn die Person Mitglied der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Mitglied des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages oder eines Landtages ist - außerdem aus dringenden familiären Gründen, besonderen beruflichen Gründen, Krankheit oder einer Behinderung. Auch Wahlberechtigte, die am Wahltage das 65. Lebensjahr vollendet haben, können die Berufung ablehnen.
- Wer Wahlhelfer werden will, kann sich direkt an seine Stadt- oder Gemeindevertretung vor Ort wenden.
Woidke: "Wächter der Demokratie"
Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte Wahlhelfer im April als "Wächter der Demokratie" und "Gewähr für freie und geheime Wahlen" bezeichnet. Der Landeswahlleiter hat derzeit noch keine Übersicht über die Gesamtzahl der notwendigen Helfer für ganz Brandenburg zur Landtagswahl am 22. September.
Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 05.08.2024, 19:30 Uhr