Brandenburger Landtagswahl -
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat einen Eilantrag der FDP gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) abgelehnt. Mit dem Antrag wollte der FDP-Landesverband von Brandenburg die Teilnahme an einer TV-Wahldebatte vor der Brandenburger Landtagswahl erreichen.
Die FDP hatte dem rbb "Wahlkampfverzerrung" vorgeworfen, weil sie nicht zu der Sendung am 17. September eingeladen wurde. Laut dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom Mittwoch ist dies nicht zu beanstanden.
"Begrenzung des Teilnehmerkreises beruht auf einem schlüssigen journalistischen Konzept"
Wörtlich heißt es im Beschluss: "Gemessen an diesen Maßstäben ist es nicht zu beanstanden, dass der Antragsgegner zwar jeweils einen Vertreter von AfD, BSW, Bündnis 90/Die Grünen, BVB/Freie Wähler, CDU, Die Linke und SPD, aber nicht den Spitzenkandidaten der Antragstellerin für die Landtagswahl in Brandenburg 2024 zu der Sendung 'rbb 24 - Ihre Wahl: Der Kandidatencheck' eingeladen hat. Die Bestimmung und Begrenzung des Teilnehmerkreises beruht auf einem schlüssigen journalistischen Konzept, das mit dem Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit im Einklang steht."
Der rbb hatte auf sein Konzept für die Vorberichterstattung zur Landtagswahl in Brandenburg am 22. September verwiesen. Demnach wurden zu der Fernsehdebatte die Spitzenkandidaten der Parteien eingeladen, die eine realistische Chance haben, erstmals oder erneut in Fraktionsstärke in den Landtag einzuziehen. Außerdem wurden die Spitzenkandidaten jener Parteien eingeladen, die das politische Geschehen im brandenburgischen Landtag in der zu Ende gehenden Wahlperiode mitgestaltet haben. Die FDP erfülle keine dieser beiden Kriterien.
Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 04.09.2024, 19:30 Uhr