Landeswahlausschuss - 14 Parteien und Bündnisse sind zur Landtagswahl Brandenburg zugelassen
An der Landtagswahl in Brandenburg können 14 Parteien und politische Vereinigungen teilnehmen. Das entschied der zuständige Landeswahlausschuss am Freitag. Zwei Parteien erfüllten die Voraussetzungen nicht. Von Oliver Noffke
Bei der Landtagswahl in Brandenburg stehen 14 Parteien und Bündnisse zur Wahl. Das hat der Landeswahlausschuss am Freitagmorgen in Potsdam entschieden. Damit steht außerdem fest, welche Politikerinnen und Politiker am 22. September über die Landeslisten antreten werden - und in welcher Reihenfolge sie in das Parlament über die Zweitstimmen einziehen können.
Zugelassen sind zum einen die sechs Parteien, die bisher bereits im Landtag vertreten sind: die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), die Alternative für Deutschland (AfD), die Christlich Demokratische Union (CDU), Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, BVB/Freie Wähler.
Auch die Freie Demokratische Partei (FDP) ist zugelassen worden. Die Liberalen mussten keine Unterschriften von Unterstützern vorweise. Da im Bundestag gewählte FDP-Abgeordnete aus Brandenburg vertreten sind, war dies nicht notwendig [bravors.brandenburg.de].
Parteien, die bisher nicht mit mindestens einem gewählten Abgeordneten im Brandenburger Landtag oder dem Bundestag vertreten sind, mussten 2.000 Unterschriften von Unterstützern vorweisen, um zugelassen zu werden. Diese Vorgabe erfüllten:
- Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei)
- die Listenvereinigung Plus Brandenburg (Plus), bestehend aus ÖDP, Piraten und Volt
- Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW)
- Der dritte Weg (III. Weg)
- Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
- Deutsch Land Wirtschaft (DLW)
- sowie die Werte Union
Zwei Parteien wurden nicht zugelassen: Die Basisdemokratische Partei Deutschlands (Die Basis) und die Partei der Rentner (PDR) erfüllten die notwendigen Voraussetzungen nicht. Sie hatten nur rund 600, beziehungsweise knapp 370 Unterschriften von wahlberechtigten Brandenburgerinnen und Brandenburgern einsammeln können.
Gegen die Entscheidungen des Landeswahlausschusses können Beschwerden eingelegt werden. Am 26. August werden die zugelassenen Landeslisten im Amtsblatt des Landes Brandenburg veröffentlicht [mdj.brandenburg.de] sowie auf dem Online-Auftritt des Landeswahlleiters [wahlen.brandenburg.de]. Über die Zulassung der Direktkandidat:innen in den 44 Wahlkreisen wurde bereits in der zurückliegenden Woche von den Kreiswahlausschüssen entschieden.
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Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 09.08.2024, 19:30 Uhr