Brandenburger Landtagswahl -
Die FDP in Brandenburg will vor Gericht erzwingen, dass sie an einer TV-Wahldebatte des rbb teilnehmen darf.
Der Landesverband hat wie angekündigt jetzt beim Verwaltungsgericht Potsdam einen Eilantrag gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg eingereicht. Die FDP wirft dem rbb "Wahlkampfverzerrung" vor, weil sie nicht zu der Sendung am 17. September eingeladen wurde. Die Relevanz einer Partei bestimme sich nicht nur anhand von Meinungsumfragen, sondern auch nach der bundes- und landespolitischen Bedeutung der Partei, hieß es.
FDP liege repräsentativen Umfragen zufolge bei etwa drei Prozent
Der rbb verweist dagegen auf sein Konzept für die Berichterstattung zur Landtagswahl in Brandenburg am 22. September. Demnach wurden zu der Fernsehdebatte die Spitzenkandidaten der Parteien eingeladen, die eine realistische Chance haben, erstmals oder erneut in Fraktionsstärke in den Landtag einzuziehen. Außerdem wurden die Spitzenkandidaten jener Parteien eingeladen, die das politische Geschehen im brandenburgischen Landtag in der zu Ende gehenden Wahlperiode mitgestaltet haben.
Die FDP erfülle keines dieser beiden Kriterien, betont rbb-Chefredakteur David Biesinger. Repräsentativen Umfragen zufolge liege die FDP bei etwa drei Prozent. Damit habe sie im Moment keine realistische Chance, in den Landtag einzuziehen. Die FDP sei in den vergangenen fünf Jahren auch nicht im Landesparlament vertreten gewesen - anders als BVB/Freie Wähler. Die FDP komme aber mit ihren Personen und Positionen in den aktuellen Formaten des rbb vor der Landtagswahl selbstverständlich ausführlich vor, so Biesinger.
Sendung: rbb24 Inforadio, 25.08.2024, 13 Uhr