Urteil des OVG -
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) ist nicht verpflichtet, die FDP zu seiner Fernseh-Wahldebatte am Dienstag einzuladen. Das hat das Oberverwaltungsgericht am Freitag entschieden und am Montag bekanntgegeben.
Der Landesverband der FDP, die derzeit nicht im Landtag vertreten ist und Umfragen zufolge auch nicht in den Landtag einziehen wird, werde in dem Gesamtkonzept des rbb zur Vorwahlberichterstattung angemessen berücksichtigt, so die Begründung des Gerichts.
Die FDP hatte dem rbb Wahlkampfverzerrung vorgeworfen, weil sie nicht eingeladen war. Teilnehmen sollten nach den Kriterien des rbb nur die Spitzenkandidaten der Parteien, die entweder aktuell im Landtag vertreten sind oder eine realistische Chance haben, in Fraktionsstärke in den Landtag einzuziehen.
Sendung: rbb Brandenburg Aktuell, 17.09.2024, 19:30 Uhr