Urteil des OVG - rbb muss FDP nicht zur Fernseh-Wahldebatte einladen

Mo 16.09.24 | 15:33 Uhr
Das Berliner Sendehochhaus vom RBB (l) und das Haus des Rundfunks in der Masurenallee. (Quelle: dpa/Jens Kalaene)
Video: rbb Brandenburg Aktuell | 17.09.2024 | Ingo Bötig | Bild: dpa/Jens Kalaene

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) ist nicht verpflichtet, die FDP zu seiner Fernseh-Wahldebatte am Dienstag einzuladen. Das hat das Oberverwaltungsgericht am Freitag entschieden und am Montag bekanntgegeben.

Der Landesverband der FDP, die derzeit nicht im Landtag vertreten ist und Umfragen zufolge auch nicht in den Landtag einziehen wird, werde in dem Gesamtkonzept des rbb zur Vorwahlberichterstattung angemessen berücksichtigt, so die Begründung des Gerichts.

Die FDP hatte dem rbb Wahlkampfverzerrung vorgeworfen, weil sie nicht eingeladen war. Teilnehmen sollten nach den Kriterien des rbb nur die Spitzenkandidaten der Parteien, die entweder aktuell im Landtag vertreten sind oder eine realistische Chance haben, in Fraktionsstärke in den Landtag einzuziehen.

Sendung: rbb Brandenburg Aktuell, 17.09.2024, 19:30 Uhr

Nächster Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

Ein abgerissenes Plakat für die Europawahl von der Partei Alternative für Deutschland (AfD)
dpa | Hauke-Christian Dittrich

FAQ | Wehrhafte Demokratie - Die AfD verbieten: Geht das überhaupt?

Mehrere Bundestagsabgeordnete wollen ein Verbot der AfD auf den Weg bringen. Andere sind skeptisch. Noch lägen dafür nicht genug Beweise vor, sagen sie. Wie würde ein Verfahren ablaufen und wann muss ein Verbot ausgesprochen werden? Von Oliver Noffke