FAQ - Was Sie zur Landtagswahl in Brandenburg wissen müssen

Do 01.08.19 | 15:00 Uhr
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rbb24 Collage: Rathäuser in Brandenburg (Quelle: Imago Images/ Weisflog/ Ritter)
Bild: Imago Images/ Weisflog/ Ritter

Nach den Europa- und Kommunalwahlen im Mai dürfen die Menschen in Brandenburg in diesem Jahr erneut an die Wahlurnen: Am 1. September geht es um den neuen Landtag und damit eine neue Landesregierung. Hier finden Sie wichtige Infos.

Der 1. September wird der zweite Superwahltag in Deutschland in diesem Jahr. Nach den Europa- und Kommunalwahlen sowie der Wahl der Bremischen Bürgerschaft am 26. Mai wird nun in Sachsen und Brandenburg der neue Landtag gewählt.

rbb|24 beantwortet wichtige Fragen zur Wahl des Brandenburger Landtags:

Wie groß ist der Landtag?

Das Parlament mit Sitz im Stadtschloss Potsdam setzt sich seit der Wende in der Regel aus 88 Abgeordneten zusammen. 44 Abgeordnete werden als Direktkandidaten in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen Abgeordneten werden nach dem Prinzip der Verhältniswahl aus den Landeslisten der Parteien, politischen Vereinigungen oder Listenvereinigungen gewählt.

Wer zieht in den Landtag ein?

Bei der Landtagswahl gilt die Fünf-Prozent-Hürde, das heißt nur Parteien, die diese überschritten haben, können auch einziehen. Ausnahme: Eine Partei oder politische Vereinigung erringt ein Direktmandat in einem Wahlkreis. Dann erhält sie so viele Sitze, wie ihrem prozentualen Anteil an den Zweitstimmen entsprechen würden; das Direktmandat wird dabei mit berücksichtigt. So schafften es BVB / Freie Wähler 2014 dank des früheren SPD-Politikers Christoph Schulze in den Landtag, der seinen Wahlkreis in Teltow-Fläming gewann.

Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate in den Wahlkreisen als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden (Überhangmandate), kann das zu einem Verhältnisausgleich führen und sich somit die Gesamtzahl der Abgeordneten des Landtages bis auf maximal 110 Abgeordnete erhöhen.

Wer kann wählen oder gewählt werden?

Wahlberechtigt sind bei der Landtagswahl alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr, die im Land Brandenburg ihren Hauptwohnsitz haben. Insgesamt sind das rund 2,1 Millionen Menschen.

Gewählt werden kann, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Brandenburg lebt. In der Regel sind es Mitglieder einer Partei oder einer Listenvereinigung, die sich zur Wahl aufstellen lassen. Listenvereinigung heißt: Mehrere Parteien oder Wählergruppen machen gemeinsam einen Wahlvorschlag – also eine Liste. Wer keiner Partei angehört, kann sich auch als Einzelbewerber zur Landtagswahl aufstellen lassen. Dafür braucht er allerdings die Unterschrift von mindestens 100 Wählern aus seinem Wahlkreis.

Wie viele Stimmen habe ich?

Jeder Wähler hat bei der Wahl zwei Stimmen: Die Erststimme gibt er einem Kandidaten direkt in seinem Wahlkreis; dieser Direktkandidat soll im Landtag auch die Interessen der Region vertreten. Mit der Zweitstimme entscheidet man sich für die Landesliste einer Partei und bestimmt damit, wie viele Sitze die Partei im Landtag erhält. Die Verteilung der Sitze auf die Parteien richtet sich nach ihrem prozentualen Anteil an den Zweitstimmen. Dabei werden die gewählten Wahlkreiskandidaten der jeweiligen Partei mit berücksichtigt.

Wen kann ich wählen?

Vor der Wahl wählen die Parteien auf Wahlkreisversammlungen die Mitglieder, die sie in den einzelnen Wahlkreisen als Direktkandidaten ins Rennen schicken wollen. Zudem entscheiden die Parteien auf ihren Landesversammlungen, wer auf der Landesliste der Partei steht.

Für die Landtagswahl 2019 schickt die SPD erneut den amtierenden Ministerpräsidenten Dietmar Woidke als Spitzenkandidat ins Rennen. Die Sozialdemokraten sind aktuell mit 30 Sitzen die stärkste Fraktion im Brandenburger Landtag. Die CDU, mit 21 Sitzen derzeit zweitstärkste Kraft in Brandenburg, tritt mit Ingo Senftleben an. Die Linke, die 17 Sitze im Landtag einnimmt und noch bis zur Wahl zusammen mit der SPD die Landesregierung bildet, hat Kathrin Dannenberg und Sebastian Walter als Spitzenduo nominiert. Die AfD (11 Sitze) schickt Andreas Kalbitz ins Rennen, die Grünen (6 Sitze) setzen auf das Spitzenduo Ursula Nonnemacher und Benjamin Raschke, die politische Vereinigung BVB / Freie Wähler (3 Sitze) hat Péter Vida als Spitzenkandidaten bestimmt.

Außerdem strebt die FDP nach ihrem Ausscheiden 2014 den Wiedereinzug in den Brandenburger Landtag an, Spitzenkandidat ist Hans-Peter Goetz.

Neben den genannten werden folgende Parteien zur Landtagswahl antreten: Piraten, ÖDP, Tierschutzpartei und V3-Partei (Partei für Veränderung, Vegetarier und Vegane). Die Listen von "Die Partei" und "Łužyska Alianca - Lausitzer Allianz (ŁA)" erfüllten nicht die Formalien für eine Zulassung zur Landtagswahl.

Die Wahlbeteiligung in Brandenburg lag bei der letzten Landtagswahl 2014 bei lediglich 47,9 Prozent, fünf Jahre zuvor waren es noch 67,5 Prozent. Der Landtag des Landes Brandenburg wird alle fünf Jahre gewählt.

Kurzporträts der Spitzenkandidaten

2 Kommentare

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  1. 2.

    Nein, das ist kein Widerspruch. Lesen Sie noch einmal genau: "Wahlberechtigt sind bei der Landtagswahl alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr." Aber: "Gewählt werden kann, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat". Das eine ist das passive, das andere das aktive Wahlrecht.

  2. 1.

    Der Artikel enthält widersprüchliche Angaben zum Mindestalter der WählerInnen: Zuerst ist von 16 Jahren, zwei Sätze weiter von 18 die Rede.

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