Brandenburg-Wahl in Leichter Sprache - Wie können Sie wählen?

Mo 19.08.19 | 16:33 Uhr | Von Mark Harenberg. Das Audio spricht Jenny Barke.
Wahlzettel werden in die Wahlurne geworfen (Quelle: dpa/Ulrich Baumgarten)
Bild: dpa/Ulrich Baumgarten

Viele Menschen wollen bei der Landtags·wahl mitmachen. Wir erklären: Wer darf bei der Wahl mitmachen? Wie können Sie wählen? Und was ist eine Brief·wahl?

 

 

 

 

 

Wie können Sie wählen?

Bei der Landtags·wahl in Brandenburg dürfen viele Menschen wählen.

Diese Menschen müssen:

• Deutsche sein.

• Seit mindestens einem Monat in Brandenburg wohnen.

• Und mindestens 16 Jahre alt sein.

Die Wähler bekommen vor der Landtags·wahl einen Brief.

In diesem Brief sind Wahl·unterlagen.

In den Wahl·unterlagen steht zum Beispiel:

• Wo ist die Wahl?

• Und wann ist die Wahl?

Und mit den Wahl·unterlagen können die Wähler bei der Wahl beweisen:

            Ich darf wählen.

Der Stimm·zettel

Die Wahl·entscheidung von einem Wähler heißt auch Stimme.

Die Wähler füllen bei der Landtags·wahl einen Stimm·zettel aus.

            Auf einem Stimm·zettel kreuzen die Wähler an:

            • Diesen Politiker wähle ich.

            • Und diese Partei wähle ich.

Die Wähler machen 2 Kreuze.

Der Stimm·zettel hat nämlich 2 Spalten:

• Die linke Spalte ist für die Erst·stimme.

In dieser Spalte wählen die Wähler einen Politiker.

• Und die rechte Spalte ist für die Zweit·stimme.

In dieser Spalte wählen die Wähler eine Partei.

 

Im Wahl·lokal

Die Wähler wählen in einem Wahl·lokal.

Wahl·lokale sind zum Beispiel in Schulen.

Die Wahl·lokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

In den Wahl·lokalen sind Wahl·helfer.

Die Wähler zeigen den Wahl·helfern ihre Wahl·unterlagen.

Und den Personal·ausweis.

Dann geben die Wahl·helfer den Wählern einen Stimm·zettel.

Und dann gehen die Wähler mit dem Stimm·zettel in eine Wahl·kabine.

Die Wähler müssen allein in die Wahl·kabine gehen.

Die Wahl ist nämlich geheim.

            Das heißt:

            Kein anderer Mensch darf sehen:

            Diese Partei wählt der Wähler.

Aber einige Wähler brauchen Hilfe beim Wählen.

Diese Wähler können zum Beispiel nicht lesen.

Deshalb dürfen diese Wähler mit einem Helfer in die Wahl·kabine gehen.

In der Wahl·kabine wählen die Wähler.

            Das heißt:

            Die Wähler kreuzen auf dem Stimm·zettel an:

            Diese Partei wähle ich.

            Und diesen Politiker wähle ich.

Den Stimm·zettel werfen die Wähler in eine Wahl·urne.

            In einer Wahl·urne werden alle Stimm·zettel gesammelt.

Die Brief·wahl

An dem Tag von der Landtags·wahl haben vielleicht nicht alle Wähler Zeit.

Manche Wähler sind am Wahl·tag zum Beispiel im Urlaub.

Diese Wähler können am Wahl·tag nicht zu den Wahl·lokalen gehen.

Aber diese Wähler können trotzdem wählen.

Diese Wähler können nämlich vor dem Wahl·tag eine Brief·wahl machen.

Eine Brief·wahl müssen die Wähler beantragen.

Der Antrag für die Brief·wahl ist zum Beispiel in den Wahl·unterlagen.

Diesen Antrag müssen die Wähler ausfüllen.

Dann müssen die Wähler den Antrag an ein Wahl·büro schicken.

            Ein Wahl·büro gehört zu einer Behörde.

            In einem Wahl·büro kümmern sich Menschen um eine Wahl.

Und dann bekommen die Wähler besondere Unterlagen für die Brief·wahl.

In den Unterlagen für die Brief·wahl ist zum Beispiel ein Stimm·zettel.

Auf diesem Stimm·zettel kreuzen die Wähler an:

Diese Partei wähle ich.

Und diesen Politiker wähle ich.

Dann schicken die Wähler den Stimm·zettel in einem Brief an das Wahl·büro.

Die Adresse von dem Wahl·büro ist in den Wahl·unterlagen.

Beitrag von Mark Harenberg. Das Audio spricht Jenny Barke.

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