AGH-Wahl 2021 - Berliner Parteien einigen sich auf Wahlrechtsreform

Do 28.01.21 | 09:55 Uhr
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ILLUSTRATION - Eine Frau wirft in Berlin ihre Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl in den Briefkasten. (Quelle: dpa/Maurizio Gambarini)
Audio: Inforadio | 28.01.2021 | Thorsten Gabriel | Bild: dpa/Maurizio Gambarini

Die rot-rot-grüne Koalition hat sich zusammen mit der CDU und FDP im Berliner Abgeordnetenhaus auf eine Reform des Wahlrechts geeinigt.

Alle fünf Fraktionen bringen dazu am Donnerstag einen gemeinsamen Gesetzentwurf ins Parlament ein, teilte der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Daniel Wesener, dem rbb mit.

Anpassungen an Corona-Pandemie

Im Kern geht es bei der Novelle des Wahlrechts darum, die Abgeordnetenhauswahl in Pandemiezeiten abzusichern. Dafür sollen Kandidaturlisten auch in teilweise online veranstalteten Versammlungen aufgestellt werden dürfen. Kleinere Parteien sollen weniger Unterstützungsunterschriften benötigen, um an der Wahl teilnehmen zu dürfen.

Geregelt wird zudem, dass die Abgeordnetenhauswahl notfalls auch als reine Briefwahl stattfinden kann. Diese geplanten Wahlrechtsänderungen orientieren sich an einer analogen Regelung auf Bundesebene für die Bundestagswahl 2021.

Vorgesehen ist, dass das Parlament den Gesetzentwurf ohne Debatte in die Ausschüsse überweist. Abgestimmt werden soll über die Änderungen dann in der Plenarsitzung am 11. Februar.

Sendung: Inforadio, 28.01.2021, 09:00 Uhr

8 Kommentare

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  1. 8.

    Ich warte noch auf Ihre wissenschaftlichen Belege.
    Übrigens bin ich weder Trump noch sein Anwalt.

  2. 7.

    das Trumps Anwälte da gescheitert sind, sollte Sie aber mal zum Nachdenken bringen denn die Argumente vom Altrichter sind nicht von der Hand zu weisen und in Kommentar 6 noch mal näher spezifiziert. Es hat einen Grund warum Wahlen geheim sind. Das kann bei Briefwahlen aber nicht garantiert werden. Ein paar Gründe wurden ja bereits aufgezählt.
    Zum anderen widersprechen Sie sich selber wenn sie sagen, dass Briefwahlen keine Bedeutung haben. Wenn "Alle" so wählen, dann schon und genau das ist Bestandteil des Gesetzes. Und wenn es sonst keine Bedeutung hat, warum macht man es dann. Bei Trump jedenfalls hatte Briefwahl sehr wohl Gewicht. Wenn Sie sich erinnern, haben dort die Briefwahlen das Ergebnis komplett verändert. Da kann sich jeder seine eigenen Gedanken machen. Die Biden Anhänger sind alle zu faul um ins Wahlbüro zu gehen? Muss wohl so sein.

  3. 6.

    Zitat: "Geregelt wird zudem, dass die Abgeordnetenhauswahl notfalls auch als reine Briefwahl stattfinden kann."

    Solange wir keinen - echten harten Lockdown - haben, gibt es finde auch keinen Grund für die reine Briefwahl.

    siehe „bundestag WD 3 - 074/20 Zur Verfassungsmäßigkeit von reinen Briefwahlen“

    Zitat: „Das Bundesverfassungsgericht hatte mehrfach über die Zulässigkeit der Briefwahl zu entscheiden und hat festgestellt, dass die Briefwahl die Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit, Geheimheit und Öffentlichkeit einschränkt.“

    Zitat: „Briefwahlunterlagen seien nicht fälschungssicher und es sei nicht nachvollziehbar, ob der Wähler seine Stimme selbst abgegeben habe und ob er dabei unbeobachtet und unbeeinflusst gewesen sei.“

  4. 5.

    Na, Hr.Richter! Mit den Argumenten sind schon die Anwälte von Trump gescheitert. Ja, all die Fälle gibt es, die sie Ansprechen. Aber sie haben Statistisch gesehen ÜBERHAUPT keinen Einfluss aufs Ergebniss. Dies wurde schon mehrfach hinreichend wissenschaftlich belegt. Aber sie können ja froh sein, da sie in Werder nicht betroffen sind.

  5. 4.

    Die Ausweitung der Briefwahl ist keine gute Idee:
    Aus verfassungsrechtlicher Sicht gehört es zu den unverzichtbaren Attributen der Wahlen, daß sie geheim sind. Dies aus gutem Grunde. Jede Abschwächung öffnet die Tür zu unzulässiger Beeinflussung der Wahlentscheidung. Bei der Briefwahl kann niemand gewährleisten, daß der Wahlakt geheim vollzogen wird. Es fehlt jedwede Vorkehrung oder Kontrolle in dieser Hinsicht. Das gilt nicht nur für die insoweit notorisch anfälligen Altersheime, in denen Senioren bei der Wahl "geholfen" wird. Auch im häuslichen, familiären Bereich kann schwankenden Familienmitgliedern beim Kreuzchenmachen über die Schulter geblickt werden. Vom Risiko der Fälschung - jemand anderes stimmt ab - mal ganz abgesehen.
    Die Briefwahl sollte daher die Ausnahme sein. Schon jetzt ist der Briefwähler Anteil zu hoch.

  6. 3.

    Ich kann diesem Vorschlag nur gut heißen. In Corona Zeiten daß beste was man machen kann.

  7. 2.

    Wenn reine Briefwahl, dann könnte man gleich online wählen. In beiden Fällen weiß niemand, ob persönlich abgestimmt wurde. Bei der Briefwahl kann man ggf. erkennen, ob der Stimmberechtigte den Stimmzettel gesehen hat, mehr aber auch nicht. Insbesondere, ob eine anderer den Stimmzettel angekreuzt hat.

  8. 1.

    Ein wirklich guter Vorschlag in Anbetracht dessen, dass die Zuverlässigkeit der Post in Bezug auf Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit extrem nachgelassen hat.

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