Wahl zum Abgeordnetenhaus 2021 - Freie Wähler in Berlin fordern Wahlkampfkosten zurück

Do 24.11.22 | 22:10 Uhr
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Ein Aufsteller mit der Aufschrift "Freie Wähler" steht bei einem Treffen der Partei (Symbolbild) (Quelle: dpa/Daniel Karmann)
Audio: rbb24 Inforadio | 25.11.2022 | Sabine Müller | Bild: dpa/Daniel Karmann

Die Freien Wähler in Berlin verlangen, dass der Staat ihnen die Kosten des Abgeordnetenhaus-Wahlkampfs 2021 erstattet. Das Schreiben mit einer entsprechenden Forderung an Landeswahlleiter Stephan Bröchler liegt dem rbb exklusiv vor.

Die Partei argumentiert, die Wahlwiederholung, ausgelöst durch fehlerhafte Vorbereitung und Durchführung, stelle eine Amtspflichtverletzung dar. Und diese löse eine Amtshaftung aus.

Der kommissarische Geschäftsführer der Freien Wähler, Götz Frommer, sagte dem rbb: "Es ist selbstverständlich, dass man Verantwortung trägt für das fehlerhafte Handeln und dann auch in Verantwortung und in Haftung kommt für den entsprechenden Regress."

Freie Wähler verpassten Ein-Prozent-Hürde

Als konkrete Verantwortliche nennt Frommer die Landeswahlleitung beziehungsweise die übergeordnete Verwaltung um Ex-Innensenator Andreas Geisel (SPD). Geisel ist für den Lichtenberger Bezirkschef Frommer ein direkter Gegenspieler – die beiden treten im gleichen Wahlkreis in Karlshorst an.

Die Freien Wähler hatten bei der Abgeordnetenhauswahl in Berlin nur 0,8 Prozent der Zweitstimmen geholt und damit die wichtige Ein-Prozent-Hürde verfehlt, ab der es Geld aus der offiziellen staatlichen Wahlkampfkosten-Erstattung gibt. Götz Frommer schreibt an Landeswahlleiter Stephan Bröchler, seine Partei habe die 2021 eingesetzten Wahlkampfmittel somit verloren. Er fordert, diese verlorenen Kosten 1:1 ersetzt zu bekommen, damit die Freien Wähler überhaupt genug Geld für den neuen Wahlkampf haben.

Verfassungsrechtler sieht geringe Chance auf Erfolg

Die Partei hat Bröchler eine Frist gesetzt: Bis zum kommenden Montag soll er sich rechtsverbindlich zu der Forderung äußern. Die Freien Wähler behalten sich rechtliche Schritte vor, Götz Frommer zeigte sich gegenüber dem rbb zuversichtlich, dass eine eventuelle Klage erfolgreich sein könnte.

Der renommierte Verfassungsrechtler Martin Morlok nennt die Forderung zwar "originell", räumt ihr aber so gut wie keine Chancen ein. Zur Begründung sagte Morlok dem rbb, das Amtshaftungs-Recht definiere zwar bestimmte Schutzbereiche, Parteivermögen gehöre aber nicht dazu.

Sendung: rbb24 Inforadio, 25.11.2022, 08:00 Uhr

10 Kommentare

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  1. 10.

    Ach, das ist ja interessant!?
    Frage an Herrn Frommer, warum haben Sie den Wahlkampf nicht von den €2,3Mio. finanziert? Sorry, das mit dem Privatgeld glaube ich Ihnen einfach nicht. Vielleicht schießt Ihnen "Hubsi" was dazu ;-)

  2. 9.

    "Auf die 12 nicht im Bundestag vertretenen Parteien entfielen insgesamt knapp 7,4 Mio. Euro [Anmerkung: an staatlicher Parteienfinanzierung]. Der mit Abstand größte Anteil entfiel mit gut 2,3 Mio. Euro auf die FREIEN WÄHLER"
    https://www.bpb.de/themen/parteien/parteien-in-deutschland/zahlen-und-fakten/42240/staatliche-parteienfinanzierung/

  3. 8.

    "Kein Berliner möchte, das die Wiederwahl im Februar erneut nicht rechtssicher ist" - klares NEIN: spätestens am Wahlabend wünschen sich die Wahlverlierer genau das und schreien dann wie üblich nach Neuwahlen.

  4. 7.

    "Götz Frommer zeigte sich gegenüber dem rbb zuversichtlich, dass eine eventuelle Klage erfolgreich sein könnte.

    Der renommierte Verfassungsrechtler Martin Morlok nennt die Forderung zwar "originell", räumt ihr aber so gut wie keine Chancen ein. Zur Begründung sagte Morlok dem rbb, das Amtshaftungs-Recht definiere zwar bestimmte Schutzbereiche, Parteivermögen gehöre aber nicht dazu."

  5. 6.

    @Lucky: Danke für Ihre Meinung, dass wir mit Steuergeld Wahlkampf gemacht haben. Das ist aber falsch! Das war unser privates Geld. Jetzt stehen wir vor der Entscheidung eigenes Geld nochmals nachzulegen, um überhaupt effektiv am Wahlverfahren teilzunehmen. Und genau deshalb wirkt die 1 % Hürde für die Wahlkampferstattung als wirksamer Filter gegenüber kleinen Parteien. Im besonderen Fall einer Wahlwiederholung trennt dieser Filter aber die teilnehmenden Parteien in zwei Fraktionen. Wenn der Sinn der Wiederwahl in der Reparatur des demokratischen Verfahrens liegt, muss der Einschluss der schwächeren Parteien unterhalb der Wahlkampferstattungsgrenze gesichert sein. Da der Landeswahlleiter bisher nicht auf unsere Bitte um Klärung geantwortet hat, wird eine gerichtliche Entscheidung dringend notwendig. Kein Berliner möchte, das die Wiederwahl im Februar erneut nicht rechtssicher ist und die Kosten von nun 39 Millionen Euro verpuffen. Wir haben uns bereits ausreichend blamiert!

  6. 5.

    Liebe Redaktion, mein erster Kommentar war freundlich und höflich formuliert. Wieso darf Rurban hier seinen Senf ablassen und dabei nicht darauf aufmerksam gemacht werden, dass er offensichtlich keine Ahnung von Politik hat. Mein Hinweis an ihn war: einfach besser drei mal nachzudenken, ehe er kommentiert.
    War das jetzt auch gegen Eure Etikette?!

  7. 4.

    Genau, die Freien Wähler haben doch Wahlkampf mit dem Geld (von unseren Steuern) gemacht, genau dafür ist es auch gedacht. Was gibt es da zurückzufordern? Dass sie schlecht abgeschnitten haben, tja.....

  8. 3.

    Man kann Giffey vieles vorwerfen, aber für die Organisation der Wahl war sie ja nun wirklich nicht verantwortlich. Da sollten Sie mehr differenzieren.

  9. 2.

    Das ist nur Show, um in den Nachrichten aufzutauchen. Und der rbb ist drauf reingefallen.
    Diese Micropartei ist sowas von überflüssig und dazu noch unfähig, wie man ja in Bayern sieht.

  10. 1.

    Im Zweifel müssen bitte die Giffey und Jarrasch zahlen !!!!
    Und Herr Geiswl endlich abdanken

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