Auswirkung der Wiederholungswahl - CDU meldet Ansprüche auf Bezirksrathäuser an

Di 14.02.23 | 12:13 Uhr | Von Sebastian Schöbel
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Symbolbild:Blick auf das Alte Rathaus Reinickendorf.(Quelle:dpa/A.Karpe-Gora)
Audio: rbb24 Inforadio | 14.02.2023 | Sebastian Schöbel | Bild: dpa/A.Karpe-Gora

Während die CDU nach der Wiederholungswahl realistische Chancen aufs Rote Rathaus hat, sieht es in den Bezirken ganz anders aus: Hier verhindert das Beamtenrecht, dass die Bezirksverwaltung die neuen Mehrheiten widerspiegelt. Von Sebastian Schöbel

  • Nach der Wahlwiederholung in Berlin ist unklar, wer künftig die Bezirke regiert
  • Nach geltendem Recht sind die Bezirksbürgermeister und Bezirksstadträte 2021 zu Beamten auf Zeit geworden
  • Sie sind damit Beamte bis zum Ende der Wahlperiode 2026
  • Ein freiwilliger Verzicht auf den Posten wäre nicht unmöglich.
  • Auch dann hätten die Bürgermeister und Stadträte Anspruch auf ein Ruhegeld

Was auf der Berliner Landesebene gerade Gegenstand hitziger Debatten über demokratischen Anstand und Moral ist, gehört auf Bezirksebene längst zur politischen Normalität: Wahlgewinner besetzen nicht immer auch den Posten des Regierungschefs. Zählgemeinschaften in den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) haben schon viele lokalpolitische Ambitionen zunichte gemacht.

Die CDU musste das 2021 zum Beispiel in Reinickendorf erleben. Damals gewann die Partei mit Spitzenkandidat Michael Wegner 29 Prozent der Stimmen, mehr als alle Mitbewerber. Doch SPD, Grüne und FDP bildeten eine Zählgemeinschaft, um Sozialdemokrat Uwe Brockhausen zum Bürgermeister zu wählen.

Was damals keiner wusste: Etwas mehr als ein Jahr später würde Wegner eine zweite Chance bekommen, durch die Wiederholungswahl. Am Sonntag gewann die CDU sogar 40 Prozent der Stimmen. Doch ob Wegner nun auch das neobarocke Rathaus am Antonyplatz übernimmt, ist unklar.

Gesetz sieht Wiederholungswahl nicht vor - viele Jobs sind sicher

Denn während sich die Bezirksverordneten in ganz Berlin am Sonntag erneut zur Wahl stellen mussten, hatten die Bezirksbürgermeister und Bezirksstadträte ihre Jobs bereits weiterhin sicher. Der Grund: Sie wurden nach der Wahl 2021 zu Beamten auf Zeit, und zwar bis zum Ende der Wahlperiode. So will es das Gesetz. Dass sie durch eine Wiederholungswahl frühzeitig abgewählt werden, ist schlicht nicht vorgesehen. Vorzeitig abgewählt werden können Bürgermeister und Stadträte in Berlin nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit in der BVV. Zuletzt ist das dem grünen Bürgermeister von Mitte, Stephan von Dassel passiert.

"Da schlägt das Beamtenrecht das Demokratieprinzip", erklärt Parteienforscherin Julia Reuschenbach in der rbb24 Abendschau. "Man müsste jetzt zu einem gemeinsamen Konsens kommen, dass man angesichts komplett neuer Mehrheiten eine Regelung findet, um das auszubessern."

Eine Pflicht, jetzt neue Bezirksämter zu wählen, gibt es nicht. Zu diesem Schuss kommt auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Abgeordnetenhaus, das die AfD in Auftrag gegeben hat. Es liegt dem rbb vor. Demnach sind die Mitglieder der Bezirksämter "rechtmäßig ernannte Beamte auf Zeit" für die Dauer der gesamten Wahlperiode.

Die werde durch die Wiederholungswahl nicht beendet, so die juristischen Experten des Abgeordnetenhauses. Das habe auch der Verfassungsgerichtshof so geurteilt. Deswegen haben zum Beispiel auch Entscheidungen der Bezirksämter, die seit der Wahl 2021 gefällt wurden, ebenso Bestand wie Entscheidungen und Gesetze von Senat und Abgeordnetenhaus, unabhängig von der Wiederholungswahl.

Die Bezirksämter nun einfach neu zu wählen, verletzte das Beamtenrecht, "widerspricht dem Gebot von Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit und wäre mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden", so das Gutachten.

AfD droht mit Klage

Berlins AfD-Chefin Kristin Brinker will das nicht akzeptieren und droht bereits mit einer Klage. "Fast alle bestehenden Bezirksämter haben ihre politische und moralische Legitimation verloren", so Brinker. Daran ändere auch das Beamtenrecht nichts.

Ähnlich kritisch hatte sich vor der Wahl bereits die CDU geäußert und im Januar eine Gesetzesänderung im Abgeordnetenhaus eingereicht. Demnach müssten auch bei einer Wiederholungswahl die Bezirksämter neu gewählt werden.

SPD, Grüne und Linke kritisierten den Vorstoß als Alleingang, abschließend beraten muss ihn nun ein neues Parlament. Verändert werden müsse der Zustand aber sofort, sagt CDU-Politiker Falko Liecke. "Ansonsten bekommt man Demokratie nicht mehr erklärt", sagt der Sozialstadtrat, der sich Hoffnungen auf den Bürgermeisterposten in Neukölln macht.

Freiwilliger Verzicht? Bitte um Entlassung?

Ein Rücktritt vom Bürgermeisterposten scheint für die bisherigen Amtsinhaber jedenfalls keine Option zu sein. "Einen Rücktritt gibt es für Bezirksbürgermeister nicht", sagt Oliver Igel von der SPD, der das Rathaus in Treptow-Köpenick leitet. "Das ist auch technisch nicht möglich."

Mit Blick auf das Bezirksverwaltungsrecht stimmt das – doch ein freiwilliger Verzicht auf den Posten ist nicht völlig unmöglich. Genau darüber müsse man nun sprechen, räumt Mittes Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger (Grüne) nun im rbb ein. "Ich möchte, dass wir uns da überbezirklich auf eine Linie verständigen, sowohl die SPD als auch wir, die Grünen."

Könnte also sein, dass demnächst ganze Bezirksämter inklusive Bürgermeister um Entlassung bitten, um sich danach erneut einer Wahl in ihren jeweiligen Bezirksverordnetenversammlungen zu stellen. "Dass die CDU da ein legitimes Interesse hat, ist doch klar", so Remlinger.

Hohe "Kosten der Demokratie"

Sollte es die Beamten auf Zeit allerdings nicht schaffen, wären sie zumindest finanziell abgesichert. "Im Fall einer solchen vorzeitigen Abberufung erhält das Bezirksamtsmitglied Ruhegehalt nach beamtenversorgungrechtlichen Regeln", heißt es im Gutachten des Abgeordnetenhauses, und zwar "bis zum Ablauf der Amtszeit."

Sprich: Wer nach der Wiederholungswahl seinen Posten als Bezirksstadtrat oder Bürgermeister verliert, erhält noch bis 2026 rund 71 Prozent seines Gehalts ausgezahlt. "Das sind dann Kosten der Demokratie", so CDU-Politiker Liecke.

Update

Nach der Wiederholungswahl in Berlin wollen einige Bezirksbürgermeister und Stadträte trotz neuer Mehrheiten im Amt bleiben. Sie sind von den Bezirksverordnetenversammlungen für eine Wahlperiode gewählt. Trotz der fast 15.000 Stimmen Vorsprung der CDU will unter anderem die amtierende Spandauer SPD-Bezirksbürgermeisterin Carola Brückner weitermachen.

Aber auch der jetzige stellvertretende Bezirksbürgermeister Frank Bewig (CDU) erhebt Anspruch auf das Amt. Er hat am Dienstag im rbb24 Inforadio eine Verwaltungsreform gefordert, um das Problem zu lösen. Bewig ruft die amtierende rot-grün-rote Koalition auf, einen Gesetzentwurf zu unterstützen, den die CDU dazu im Abgeordnetenhaus vorgelegt hat.

Sendung: rbb24 Abendschau, 14.02.23, 19:30 Uhr

Beitrag von Sebastian Schöbel

101 Kommentare

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  1. 101.

    Der Vorgänger von Oliver Igel war Klaus Ulbricht. Sein Ziehsohn. Sein Vorgänger verlor ebenfalls im Alter Bodenhaftung. Daran ändert auch nichts sein Bundesverdienstkreuz. „Wer hat Deutschland verraten - die Sozialdemokraten“ Lars Düsterhöft SPD im Abgeordnetenhaus findet die Karriereleiter von Oliver Igel richtig.
    Claus Bubolz Vorsitzender der Jusos in Treptow Köpenick a.D. trotzdem voller Stolz. GENAU DESHALB

  2. 100.

    Das Wahlvolk ist mündig und der Souverän. Die Wahlen aus 21 wurden für nichtig erklärt. Alles andere als eine Umsetzung des Wahlergebnisses in den Bezirksämtern ist ein Betrug am Wähler. Den Personen, die durch eine irreguläre Wahl in ihr Amt gekommen sind, wollen es behalten.

  3. 99.

    Ich möchte hier mal einen Artikel aus FOCUS online einfügen, der durchaus lesenswert ist und zum Nachdenken über unsere derzeitige Politikerkaste ist:
    https://www.focus.de/politik/deutschland/kolumne-von-ulrich-reitz-in-wahrheit-hat-es-giffey-schon-geschafft-mit-diesen-elf-tricks_id_185810441.html

  4. 98.

    Dazu "passt", dass folgende lokalen Spitzenpolitiker in ihren Wahlkreisen nicht gewählt wurden: Giffey, Saleh, Geisel und Jarasch. Sie kommen über eine Liste, die von der jeweiligen Partei bestimmt wurde, auf den Abgeordnetenhaus-Posten.

  5. 97.

    Es ist eine Fehlkonstruktion, dass die Bezirkspolitiker plötzlich "Beamte" sind und nicht den aktuellen Wählerwillen repräsentieren und an ihren Versorgungsposten sich dauerhaft ankleben können. Das fördert nicht gerade das Ansehen des Politikbetriebes in der Bevölkerung. Zur Erinnerung:

    #Berlinwahl2023 in absoluten Zahlen.

    Nichtwähler 37,00%
    CDU 17,77%
    SPD 11,59%
    Grüne 11,59%
    Linke 7,69%
    AfD 5,73%
    FDP 2,90%

  6. 95.

    @ Mobby, würde mich schon interessieren, welche zwei Angaben dies waren.

  7. 93.

    @ Sven, BVV ist dahingehend etwas anderes als Senat. Da ist die Besetzung der Posten auch anders geregelt. Bitte nicht alles durcheinanderwürfeln.

  8. 91.

    @ Frau B., ich kenne aus der Vergangenheit nur sehr, sehr wenige Politiker aus allen(!) Parteien, die ihren Stuhl geräumt haben obwohl sie es nicht zwingend hätten tun müssen. Ich glaube auch nicht, dass sich das in Zukunft ändert. Nun sagen Sie mir bitte, welche Partei nach diesem Kriterium noch wählbar ist. Und mal ehrlich, würden Sie es tun? Im übrigen gilt dies für alle Lebensbereiche.

  9. 90.

    Ich denke auch an fünf Jahre Kaffeekränzchen für einen nicht barrierefreien WC-Container am Kotti, der -bääm- stolz in den Marsch gestellt wurde und nach nur einer Woche schon zu 2/3 kaputt war, dem Verbot des Einbaus von Aufzügen sogar bei der U-Bahn und die DIESE eG, den Gesprächsbedarf zum Ausbau der Tram, den Bezirksfürsten nach jahrelanger Diskussion noch sehen, obwohl die eigentlich weniger Autos wollen. Viele scheinen nicht zu wissen, dass Berlin größer ist als Bullerbü.

  10. 89.

    Das Problem ist nur, dass Politiker keine Moral haben und ein Rückgrat schon gar nicht. Wäre es anders, gäbe es die Diskussion gar nicht. Dann würden sie das Wahlergebnis akzeptieren und respektieren und zurücktreten

  11. 88.

    Nur reicht im Abgeordnetenhaus eine einfache Mehrheit zur Abwahl, während es bei den auf Zeit verbeamteren Bezirksfürsten einer 2/3-Mehrheit bedarf. Damit sind wir bei dem Thema, dass die sich oft wie der Steuermann geben, eigentlich aber nur Steuerrad sind sind, an dem andere drehen.

  12. 87.

    Das gebietet der Anstand, dass in einer repräsentativen Demokratie auch die Repräsentanten regieren. Vom Souverän geht alle Macht aus, nicht vom Beamtenrecht. Alles andere ist unerenhaft.
    Wer nicht freiwillig geht, der muss eben abgewählt oder in den Ruhestand versetzt werden.
    Wie verhält sich das eigentlich mit der Neutralitätspflicht von Beamten wenn diese quasi Parteivertreter sind. Das ist doch nicht miteinander vereinbar.

  13. 86.

    Die Idee "Beamtenrecht schlägt Demokratieprinzip" ist einer Demokratie unwürdig. Parteifunktionäre, die solches für richtig halten, fügen der Demokratie Schaden zu.

  14. 85.

    ??? das die SPD nach der Wahl etwas anderes macht wie vorher artikuliert haben wir doch bereits 2021 gelernt. In diesem Fall muss man aber festhalten dass Frau Giffey vorher gesagt hat dass sie sich an R2G fest klammert. Das sie sich und auch der Partei damit keinen Gefallen tut scheint in der SPD niemand zu interessieren. Machterhalt um jeden Preis !

  15. 84.

    das kann doch nicht sein und das soll Demokratie sein ? bin sprachlos - warum haben wir dann gewählt ?????

  16. 83.

    Sollen wir jetzt bei jemandem mit 18,4% Stimmen den Rücktritt erbetteln?
    Wären alle anderen Parteien hinter der SPD, dann könnte die SPD einen Regierungsauftrag ableiten.
    Aber bei 10% hinter der CDU???
    Man stelle sich vor, die CSU in Bayern erreicht 18,4% und die Grünen 28,2%.
    Dann sagt Söder: er macht weiter.
    Na ich möchte nicht wissen, was dann in den Medien los sein würde.

  17. 82.

    Die CDU hat deutlich in vielen Bezirken gewonnen und sollte natürlich auch die Bezirksbürgermeister stellen. Giffey sollte zurücktreten und die SPD sollte nit der CDU eine GROKO bilden für die Stadt. Die stadt muss wieder sicher werden.

  18. 81.

    In solchen Momenten hilft einfach der politische Anstand.
    Politiker könnten zurücktreten.
    Sie könnten die Versorgung deutlich kürzen.
    Sie könnten die Parlamente verkleinern.
    Jetzt haben wir schon 159 Sitze.
    Hätte man hier schon vor 10 Jahren auf 70-80 Basissitze senken können.
    Aber die meisten Politiker wollen eher mehr Geld und Macht - als dass sie davon was aufgeben.
    Traurig.
    So geht Demokratie auch schleichend kaputt.

  19. 80.

    Hätte die SPD vor der Wahl gesagt, dass sie nur Rot-Grün-Rot weitermachen will und dann auch bei Bedarf Jarasch wählt, wäre die SPD evtl. bei 10% gelandet und die CDU bei 35%.
    Dem Bürger wurde aber vermittelt, die SPD sei eine Art neutraler Block.
    Hätte Giffey gesagt, dass sie nur eine Linkskoalition macht, na die Wähler wären in Scharen zur CDU gerannt.

  20. 79.

    Es gibt manchmal auch Gesetze, die kollidieren.
    So könnte die CDU tatsächlich in einer BVV einen neuen Bezirksbürgermeister wählen.
    So geschehen auch vor kurzem in der BVV Mitte.
    Wären übrigens Diäten und Pensionen nicht so hoch, wäre das auch kein Kostenproblem.
    Die Parteien könnten dies schon lange ändern. Sie wollen aber nicht.
    Aufgrund der Kostenexplosionen der CDU nun jedoch die Umsetzung ihrer Wahlsiege verbieten zu wollen, hat mit Demokratie dann nichts mehr zu tun.

  21. 78.

    Frau Giffey hat doch vor der Wahl erklärt, sie kämpfe für keine Koalition sondern für eine starke SPD - oder sowas in der Art.
    Somit ist es schon ziemlich dreist, wenn hier die Rot-Grün-Rot-Fans die 18,4% für die SPD einfach auf den aktuellen Senat buchen.
    Das ist doch das gleiche wie 2021.
    Der Wähler wählt SPD mit einem nicht unerheblichen Teil von Berlinern, die Rot-Grün-Rot nicht wollen.
    Und nach der Wahl werden die Prozente einfach Linksgrün zugeordnet?
    Hallo?

  22. 77.

    Die Partein sollten mit Wahlen sehr vorsichtig sein und des Volkes Wille beachten. Das der farblose Herr Igel an seinem Platz klebt ist verständlich. Ich als Köpenicker kenne Ihn nur von Wahlplakaten .

  23. 76.

    "Gesetz sieht Wiederholungswahl nicht vor" Dann kann man keine Wiederholungswahl machen oder muß vorher die notwendigen Gestze halt anpassen.

  24. 75.

    Normann:
    "Es gab eine Wiederholungswahl, weil die Wahl 2021 für ungültig erklärt wurde. Wenn die Wahl 2021 ungültig war, müssten dementsprechend doch auch die darauf basierenden Maßnahmen und Verträge - u. a. die BVV Wahlen der BzBm und Stadträte juristisch ungültig sein. Auch die abgeschlossenen Verträge dürften ungültig sein."

    NEIN! Die Rechtslage ist anders aus Gründen der Rechtssicherheit! Oder wollen Sie z.B. nachträglich statt 29 €/Monat für ÖPNV den alten hohen Preis nachzahlen müssen? Wollen Sie wirklich, dass fast 1,5 Jahre keine Gesetze geben durfte, auf keine aktuellen Tagesgeschehen regierungseitig reagiert werden durfte, weil alles angeblich unwirksam sei? Wollen Sie wirklich diesediese Regierungslosigkeit und dieses Chaos, was die zwangsläufige Folge wäre?

  25. 74.

    Eigentlich haben sie genau verstanden, worauf ich hinaus wollte Herr Neumann, nämlich dass beide Wahlen zur selben Zeit stattgefunden haben und die wenigsten bei ihren Kreuzen wirklich unterschieden haben. Und nein, nicht überall läuft es gut, aber unvorstellbar wäre, wenn sowohl Stadt, als auch die meisten Bezirke in Hand der CDU lägen. Freuen Sie sich dann auf Vetternwirtschaft a la Dirk Stettner in Weißensee. ;)

  26. 73.

    JS:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 14.02.2023 um 13:08
    Sie zitieren meinen Text bezüglich der Wahlbeteiligung und werfen mir dann mangelndes Demokratieverständnis vor? Da haben Sie wohl den Text nicht verstanden und mein Wissen über Demokratie können Sie nicht beurteilen. Können Sie auch sachlich?"

    Wer Koalitionsverhandlungen versucht, als bloßes "Ausklüngeln" zu diskreditieren, der hat ein mangelndes Demokratieverständnis!

    Antworten

  27. 72.

    Advocatus:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 14.02.2023 um 13:14
    Eine Folgeneinschätzung gehört da auch dazu, bspw. umfassende Abhängigkeiten von hauptsächlich einer (störanfälligen) Quelle, sage nur Gasversorgung, "Digitalisierung"."

    JEDER Gesetzesantrag enthält eine Folgenabschätzung. Schauen Sie mal in die Bundestagsdrucksachen mit den Gesetzesanträgen! Ist alles im Internet verfügbar.

  28. 71.

    Advocatus:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 14.02.2023 um 13:14
    Gesetzeslücken zu minimieren, wäre doch immerhin schon etwas."

    Aber das wird ja versucht. Und der Bundespräsident prüft vor Verkündung auf Verfassungsmäßigkeit und hat auch schon mal Gesetze zurückgewiesen und nicht verkündet. ABer es gibt immer auch Zweifelsfälle, wo die Entscheidung des BVerfG nicht vorhersagbar ist, weil man mit guten Gründen die eine wie auch die andere meinung vertreten kann. Selten ist ein Gesetz eindeutig verfassungswidrig.

    Advocatus:
    "Das sind die Bürger einander schuldig. Jahrelanges "erstmal machen, später vom BVerfG kassieren lassen, aber erst mit Wirkung für die Zukunft" ist keine saubere Politik."

    Wie oben geschrieben: Die Entscheidungen sind selten mit absoluter Gewissheit vorhersagbar. Schon eine personelle Änderung im Sprucjkörper kann in Zweifelsfällen zu einer anderen Entscheidung führen.

  29. 70.

    Welche Demokratie meinen sie? Es gibt selbst in Europa verschiedene Auffassungen und Formen von Demokratie. Die allgemeine Auffassung, dass das Volk bestimmt wo es lang geht, klingt zwar gut - kann man hinterfragen.

  30. 69.

    Sie schreiben UNSINN! Niemand ist verpflichtet bei der Wahl Geschlecht und "Alterskohorte" anzugeben!

    Und die Befragungen für die Hochrechnungen und Statistik sind absolut freiwillig!

  31. 68.

    Andre Polster:
    "Es kann doch nicht sein, daß das Beamtenrecht über dem, durch eine demokratische Wahl getroffen, Willen der Bevölkerung steht?!!"

    Das Gesetz gilt und ist nicht einfach so mal anzuwenden und mal nicht anzuwenden!

    Andre Polster:
    "Das ist ein Tritt in das Gesicht der Bürger*Innen!"

    Ein Gesetzesbruch wäre ein Ende des demokratischen Rechtsstaates!

    An Gesetze muss man sich halten! Wenn die Gesetze nicht passen, dann können sie mit der erforderlichen Mehrheit geändert werden. Aber bis dahin gelten sie und sind auch anzuwenden!

  32. 67.

    Gibt es eine Analyse, ob sich unter Berücksichtigung von Zählgemeinschaften überhaupt etwas geändert hätte? Stärkste Partei zu sein, nützt der CDU auch in den Bezirken nichts.

  33. 66.

    Das ich so lange wählen lasse, bis das Ergebnis stimmt, ist eine der unarten, die einige glauben anwenden zu können. Das Berliner Verfassungsgericht erklärte die Wahl im September 2021 für ungültig. Gleichzeitig erklärte dieses Gericht, dass die bisherigen Beschlüsse im Parlament die Gültigkeit behalten. Das hier einige, mit Schaum vor dem Mund, etwas von Volk und Wähler Wille schadroniere, gehört genauso zum rauen Ton, wie ... nicht aussprechbar. Die derzeitige Rechtslage ist, dass die Bürgermeisterin und Bürgermeister auf Beschluss der jeweiligen Parlamente gewählt sind. Diese Beschlüsse haben immer noch Gültigkeit.
    Wie hier bereits erwähnt, hat die c d u mit knapp 30% die meisten Stimmen, aber eben nur 30% und 70% gegen Stimmen. Und jetzt erhebt dar eine Minderheit bestimmte Ansprüche und glaubt eine Stadt in Geiselnhaft nehmen zu können. Wieviel Verantwortung diese christliche Demokratische Union tragen kann, sieht man in der ganzen Republik und die Infrastruktur in allen ...

  34. 65.

    Wenn ein Arbeiter seine Arbeit nicht richtig macht, wird er entlassen. Er bekommt keine 71% Gehalt mehr. Auch alle Vorteile fallen dann weg-sofort. Kein Wunder das sie schlecht arbeiten, korrupt sind wenn sie sichere Posten haben und Pension auch noch bekommen. Jede Hausfrau kann besser mit Geld umgehen als die Regierung die selbst nichts erarbeitet aber verteilt und nur Schulden macht.

  35. 64.

    Ich finde Ihr Demokratieverständnis sehr merkwürdig. Wenn man sich das Wahlergebnis ansieht, ist die Mehrheit der Berliner immer noch mit deutlicher Mehrheit für eine Mitte-Links-Regierung als für eine Mitte-Rechts-Regierung, auch wenn die CDU die meisten Stimmen bekommen hat. Das ist Demokratie!

  36. 63.

    Das hätte an der Tatsache, dass die Bezirksbürgermeister als Beamte auf Zeit einen Vertrag bis 2026 haben, nichts geändert.

  37. 62.

    Das hat doch alles nichts mehr mit Demokratie zu tun. Diese Situation ist doch eine einzige Blamage und es geht nur um die Parteien und ihre Machtspielchen. Hoffen wir mal das die Grünen die SPD noch mit den ungezählten Stimmen einholt . Dann würde unsere Bürgermeisterin wahrscheinlich auf den Wunsch der Wähler eingehen und schwarz rot regieren. Die Grünen wollen nur die Bürgermeisterin stellen aber da spielt die SPD nicht mit. Einfach nur peinlich was die Parteien sich leisten!

  38. 61.

    Nö, das hat mit dem Dienst-/Arbeitsvertrag nichts zu tun.
    Jetzt stellen sie sich folgendes Szenario vor:
    - Deutschland wählt eine neue Bundesregierung
    - im Vorfeld werden alle Ministerien entleert und die Leute entlassen
    - sie sollen sich dann alle neu bewerben................

    Abgesehen vom Dienst-/Arbeitsrecht geht das auch praktisch nicht. Das Land wäre nicht mehr regierbar.

  39. 60.

    Nein, das hat der Berliner Verfassungsgerichtshof eindeutig geklärt. Außerdem steht es noch nicht fest, ob die Wiederholungswahl überhaupt rechtmäßig war.

  40. 59.

    "Wenn die Wahl 2021 ungültig war, müssten dementsprechend doch auch die darauf basierenden Maßnahmen und Verträge - u. a. die BVV Wahlen der BzBm und Stadträte juristisch ungültig sein." Und welches Gericht hat das genauso wann bestätigt und wie greift das ins Beamtenrecht ein? Es könnte höchstens sein, dass die Wähler/innen bei der Wiederholungswahl darüber nicht informiert waren - allerdings greift in Deutschland immer noch bis in alle Ewigkeit der Grundsatz >Unwissenheit schützt nicht vor Recht<. Sollten die Wähler/innen vorgestern wissentlich darüber getäuscht worden sein, wäre die Wahl von vorgestern dann ungültig, wenn irgendjemand diesen Fakt per Klage feststellen lässt.

  41. 58.

    Ich bezog es auf Personen.
    Das scheint Ihnen nicht aufgefallen zu sein.
    Eher lamentieren Sie und zeigen mit den knochigen Fingerchen auf Andere.
    Was hat den die Spezialdemokratie in den letzten 22Jahren in Berlin gebracht? Wohnungsbau? Zufriedenheit, Sicherheit der Bürger?
    Eher doch das Bedienen linksgrünem Klientel.

  42. 57.

    Kosten der Demokratie, lol besser kann man den Absturz selbiger nicht mehr erklären.
    Selbstbedienungsladen auf Kosten des Volkes, aber die meisten wollen es ja so.

  43. 56.

    Es gab eine Wiederholungswahl, weil die Wahl 2021 für ungültig erklärt wurde. Wenn die Wahl 2021 ungültig war, müssten dementsprechend doch auch die darauf basierenden Maßnahmen und Verträge - u. a. die BVV Wahlen der BzBm und Stadträte juristisch ungültig sein. Auch die abgeschlossenen Verträge dürften ungültig sein.

  44. 55.

    Sie zitieren meinen Text bezüglich der Wahlbeteiligung und werfen mir dann mangelndes Demokratieverständnis vor? Da haben Sie wohl den Text nicht verstanden und mein Wissen über Demokratie können Sie nicht beurteilen. Können Sie auch sachlich?

  45. 54.

    Gesetzeslücken zu minimieren, wäre doch immerhin schon etwas. Das sind die Bürger einander schuldig. Jahrelanges "erstmal machen, später vom BVerfG kassieren lassen, aber erst mit Wirkung für die Zukunft" ist keine saubere Politik.
    zu "Und so würde jedes Gesetz viele Jahre dauern bis zur Verabschiedung und viele Gesetze würden zu spät kommen. Und letzte Ungewissheiten, wie das BVerfG entscheidet, würden so auch nicht beseitigt, nur minimiert."

    Selten einmal muss etwas eilig beschlossen werden, in Notlagen bspw. Alles andere gehört ordentlich und im umfassenden Interesse der Bürger grundrechtskonform ausgearbeitet. Es sitzen ja qualifizierte Fachleute dran, da sollten sie's auch können.

    Eine Folgeneinschätzung gehört da auch dazu, bspw. umfassende Abhängigkeiten von hauptsächlich einer (störanfälligen) Quelle, sage nur Gasversorgung, "Digitalisierung".

  46. 53.

    Tja, und gestern stand das Wahlgesetzbuch* über dem Grundgesetz/Recht auf Wahl.
    (*=Statistik dazu, wer wo was in welcher Altersgruppe gewählt hat – in ausgesuchten Wahlbezirken erhalten die Wahlberechtigten Wahlscheine mit Aufdruck "Geschlecht" und "Alterskohorte", diese Zettel gehen dann ans Statist. Bundesamt)

    Da ich diese 2 Informationen nicht "freiwillig" angeben wollte (obgleich sie eh im Wählerverzeichnis enthalten und vor Ort abgeglichen werden), "durfte" ich schlicht meine Stimme nicht abgeben, man verweigerte es mit dem Verweis auf eine vermeintl. Pflicht zur Datenherausgabe, sonst keine Wahl. Wahlhelfer versperrten den Urnen-Schlitz mit dem Oberkörper!

    Also eine Stimme fehlt bei der Wahlauszählung auf jeden Fall, wer weiß, wie viele andere auch.

    Meldung an Wahlaufsicht erfolgte bereits. Wahlaufsicht war am Wahltag vor Ort leider "nicht erreichbar".

  47. 52.

    Das hat mit Beamtnrecht nichts zu tun. Es trift bei Angestellten genauso zu.
    Die Mitarbeiter von Verwaltungen sind in einem Arbeitsverhältnis.
    Wir haben 2022 einen neuen Bürgermeister gewählt. Seine Verwaltung war schon/noch da. Wenn er jetzt Jemanden austauschen möchte, muss er sich schon was einfallen lassen.

  48. 51.

    Advocatus:
    "M. E. müsste JEDES Gesetz vor Beschlussvorlage in eine umfassende Rechtsprüfung, die insb. die Vorgaben des Grundgesetzes abdeckt, und auch dem klassischen Procedere folgt, "Anwälte" für jeden Interessenvertreter sprechen zu lassen, um vorab schon Gesetzeslücken zu sehen und zu beseitigen."

    Und so würde jedes Gesetz viele Jahre dauern bis zur Verabschiedung und viele Gesetze würden zu spät kommen. Und letzte Ungewissheiten, wie das BVerfG entscheidet, würden so auch nicht beseitigt, nur minimiert.

    Alle wollen immer schnelle und gründliche Entscheidungen und weigern sich zu sehen, dass Schnelligkeit und Gründlichkeit nicht immer miteinander vereinbar sind und sich auch gegenseitig ausschließen können.

  49. 50.

    Das Abgeordnettenhaus hat immer das letzte Wort, ohne Regierungsannahme dort, gibt es keine neue Regierung.
    Nach dieser Wiederwahl, wenn es der CDU gelingt eine neue Koalition zu bilden, die selbsverständlich eine Mehrheit in
    Abgeordnettenhaus abbildet, dann ist es nur eine Formsache. Wenn Frau Giffey nicht von selber zurücktritt, dann wird sie "zurückgetreten". Es ist nur eine andere Vorgehensweise bei wechsel.

    Übrigens, auch nach Neuwahlen ist die alte Regierung solange im Amt, bis eine neue von Abgeordnettenhaus angenommen wird.

  50. 49.

    JS:
    "Ich ahne mal, die CDU wird nicht den Regierenden Bürgermeister stellen, da wird etwas unter SPD, Grüne und Linke ausgeklüngelt werden."

    Warum sollte die CDU den Regierenden Bürgermeister stellen, wenn sie keine Koalitionäre findet? Die CDU hat doch keine absolute Mehrheit. SPD/Grüne/Linke haben aber zusammen eine absolute Mehrheit. Soll etwa die Minderheit (CDU) statt der Mehrheit (SPD/Grüne/Linke) regieren? Das würde die Demokratie auf den Kopf stellen!"

    JS:
    "In Zukunft wird die Stimmenauszählung 20 Minuten dauern. Es gehen nur noch wenige wählen, weil es sich nicht lohnt."

    Sie haben Demokratie nicht vertsanden! Die Regierung wählt nicht die Partei oder Koalition, die die meisten Stimmenzuwächse hat, sondern die Partei oder Koalition, die die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen hat!

  51. 48.

    Es kann doch nicht sein, daß das Beamtenrecht über dem, durch eine demokratische Wahl getroffen, Willen der Bevölkerung steht?!!

    Das ist ein Tritt in das Gesicht der Bürger*Innen!

  52. 47.

    Hier spielt alles Mögliche eine Rolle, nur der Wählerwille nicht. Eine ungültige Wahl, aber die Bezirksbürgermeister bleiben auf Basis der ungültigen Wahl. Ich ahne mal, die CDU wird nicht den Regierenden Bürgermeister stellen, da wird etwas unter SPD, Grüne und Linke ausgeklüngelt werden.

    In Zukunft wird die Stimmenauszählung 20 Minuten dauern. Es gehen nur noch wenige wählen, weil es sich nicht lohnt.

  53. 45.

    Wozu wählt man dann überhaupt, wenn die Kandidaten wie in der DDR schon gesetzt sind?

  54. 44.

    Und selbst das würde sich noch "Toppen" lassen, da ja auch die Bundestagswahl zur Debatte steht.
    Sprich wenn Karlsruhe für den die Landtagswahl eine andere Entscheidung fällt als für die Bundestagswahl.

  55. 43.

    Mein Reden. M. E. müsste JEDES Gesetz vor Beschlussvorlage in eine umfassende Rechtsprüfung, die insb. die Vorgaben des Grundgesetzes abdeckt, und auch dem klassischen Procedere folgt, "Anwälte" für jeden Interessenvertreter sprechen zu lassen, um vorab schon Gesetzeslücken zu sehen und zu beseitigen.

  56. 42.

    Nein, das ist nicht immer so. Es ist ja wohl ein riesiger Unterschied, ob ihr Amt endet oder nicht. Also ob die SPD zugunsten der CDU für CDU/SPD ihre eigene Regierungschefin stürzt. Chancen für CDU/SPD daher ohnehin 0.0%. Zu CDU/Grüne: dann müssten die Grünen ein Misstrauensvotum gegen Giffey unterstützen, um in eine Koalition zu gehen, in die sie eh nicht wollen und gleichzeitig damit ihren Partner SPD attackieren. Chancen: fast 0. Bei einer Neuwahl würde das anders aussehen.

  57. 41.

    Naja, schaut man auf das polit. Verhalten der Kandidaten/in, lässt sich doch fragen, was das Eintreten für "Sozial*" zu finden sein soll, statt Rot erscheinen mir da Farben wie Gelb und Schwarz und Blau.
    H4, Öl-/Gaskonzerne, "Spar"zwang, Baukonzerne statt städtischem Bauen/Wohnen – wohin geht denn das Geld, die Statistikauswertungen zeigen es.

  58. 40.

    Bitte den Artikel richtig lesen - es handelt sich bei den Bürgermeistern und Stadträten (natürlich auch die weiblichen Amtsträgerinnen) um Beamte auf Zeit. Das bedeutet deren Status läuft nach Ende der Wahlperiode aus (sofern sie nicht wieder gewählt werden). Somit kann allenfalls nur ein Anspruch für die Wahlperiode entstehen. Die beträgt in der Regel 5 Jahre und das ist die Mindestzeit, in der ein Anspruch auf anteilige Pension entsteht (soweit das hier zutreffen sollte). In der Amtszeit entstehen allerdings keine Rentenansprüche.

  59. 39.

    Das ist also Demokratie, man wählt und egal wie das Ergebnis ist, es ändert sich nichts. Da ist ja die Wahl Wiederholung eine noch größere Täuschung der Wähler als die erste Wahl.
    Berlin kann doch nicht wählen!

  60. 38.

    Bringen Sie sich ein, das muss ja nicht so bleiben. Regeln werden vereinbart und können geändert werden. Sollten sie auch immer wieder, angepasst an die Lebensverhältnisse (nicht an die Machtinteressen).

  61. 37.

    Die Wahl ist ja per Gericht als ungültig erklärt worden und musste wiederholt werden. Damit sind ja die beamtenrechtlichen Regelungen auf einer nicht rechtmäßigen Basis entstanden und somit ebenfalls jetzt ungültig. Zwar ist seitens der Poltiker wohl kein Vorsatz erkennbar, Unfähigkeit aber schon.
    Ist es dann nicht so, dass unrechtmäßig erhaltene Vorteile, wenn schon nicht zurück zu geben sind, dann aber auf jeden Fall sofort zu beenden sind?

  62. 36.

    Na ja, es kann ja noch schlimmer kommen.
    Das oberste Verfassungsgericht hat ja die Neuwahl noch nicht endgültig bestätigt. Es soll ja wohl noch einen zweiten Termin geben. Hat sich mal jemand Gedanken gemacht, wenn die endgültige Entscheidung lautet "keine Neuwahl"????

    Es ist gruselig in Deutschland.

  63. 35.

    Schon jetzt haben wir durch die Neuwahlergebnisse ein größeres teureres Parlament.
    Gleiches auf Bundesebene: Aktuell soll das dt. Parlament das zweitgrößte der Welt sein, nur China ist da größer, ist es aber auch durch EW und Fläche.

  64. 34.

    Das das Abgeordettenhaus das letzte Wort hat, das versteht sich von selbst, ist immer so.
    Wenn eine neue Koalition gebildet wird, dann wird ......
    Ergo, jetzt hat Frau Giffey kein Anspruch auf 5 Jahre Regierungsamt, übrigens logischerweise der Senat auch nicht.

  65. 33.

    NULL Vertrauen mehr in die Politik

  66. 32.

    Es wird immer schlimmer in Berlin :(
    Eine Wahl wird vom Gericht kassiert, es wird neu gewählt und jetzt wollen die "falsch gewählten" an ihren Posten kleben bleiben? Ganz ehrlich, wer anderen Demokratie lehren will, soll erst mal im eigenen Haus kehren.
    Über anderen lästern, aber selben ein Wahlergebnis ignorieren.
    Mag sein das in der Landesverfassung vergessen worden ist der Fall Neuwahl zu berücksichtigen, aber wie schon im Artikel geschrieben wäre es dann an der Zeit, das die Personen um ihre Entlassung bitten um den Wahlfehler zu heilen.

  67. 31.

    Hier Auszug vom RBB vom 13.02.2023. Wie wahr

    Da sich nun nach der Wiederholungswahl die Mehrheitsverhältnisse im Abgeordnetenhaus geändert haben, gibt es zwei Möglichkeiten um eine neue Regierung zu bilden:
    Entweder tritt Franziska Giffey als amtierende Regierende Bürgermeisterin freiwillig zurück. Dann könnte im Abgeordnetenhaus eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger gewählt werden.
    Oder es gibt ein Misstrauensvotum, um sie aus dem Amt zu wählen. Nötig ist dafür die Mehrheit der Abgeordneten.

  68. 30.

    Das stimmt so nicht und das hat auch der RBB berichtet. Sowie andere Zeitungen. Muss man nur lesen ;) Sogar mehrmals. Das letzte Mal gestern, am 13.02. Sie kann nur freiwillig gehen oder durch ein Misstrauensvotum gestürzt werden.

  69. 29.

    Abgewählt wurde RGR nicht. Stimmenmäßig hat RGR auch nach der Wiederholungswahl die Mehrheit im Parlament, wenn es zur der Koalition kommt.
    Nicht zu vergessen: Über 70 Prozent der Wählenden haben NICHT die CDU gewählt.

  70. 28.

    Als es gegen die "Linke" ging waren Zählgemeinschaften ein legitime Mittel, um den Wählerwille zu verhindern. Und heute?

  71. 27.

    Frau Giffey wäre für 5 Jahre gewählt worden, wäre diese Wahl ordentlich durchgeführt worden, das Landesverfassungsgericht hat diese Wahl für quasi ungültig erklärt, und eine Wahlwiederholung angeordnet,
    Damit ist klar dass der derzeitige Senat auf eine Fortsetzung kein Anspruch hat, sondern die Parteien, beispielsweise der Wahlsiger eine neue Regierung zusammenstellen kann.

    Die BVV Wahlwiederholung war wohl aus beamtenrechtlichen Gründen überflüssig, das ist aber ganz anderer Fall.

  72. 26.

    Na, ein Glück, dass es der CDU nicht bloß um Pöstchen geht. Und dass sie natürlich auch unsere nach wie vor klamme Haushaltslage im Blick hat.

  73. 25.

    Weshalb müssen Bezirksbürgermeister Beamte sein? Sie wurden nur für EINE Legislaturperiode ins Amt gewählt und nicht dauerhaft. Es wird Zeit, dass sich auch dort gesetzlich etwas ändert. Ein gutes Gesetz muss inhaltlich so gestaltet sein, dass es Jede Evetualität/Situation wie jetzt abdeckt. Angestellter des Öffentlichen Dienstes zu sein sollte ausreichend sein. Das spart dem Steuerzahler auch ne Menge Geld: Ein Beamter, der aus seinem Dienst ausscheidet, hat dauerhaft spezielle Ansprüche, die letztendlich ALLE Steuerzahler zu zahlen haben. Hier muss schleunigst nachgebessert werden. Aber so ist das eben, wenn Politiker Regelungen treffen, die nur ihnen zugute kommen. Wie wäre es, wenn sich jeder AN auch seinen eigenen Arbeitsvertrag schreiben könnte? Wer die Mehrheit im Bezirk hat, soll und muss auch das Amt wahrnehmen können. Wer nun nicht freiwillig geht, hat eigentlich in der Politik/Verwaltung nichts zu suchen, weil dieser nun egoistisch handelt.

  74. 24.

    Wahlwiederholung = Neubeginn??
    Warum habe ich am Sonntag gewählt, wenn der Wille des Wählers nicht respektiert und umgesetzt wird? Der Demokratie wird so ein Bärendienst erwiesen und die Politikverdrossenheit erhält Nachschub.
    Also, es KANN gar nicht anders gehen, als dass jetzt in den Berliner Bezirken Volkes Wille wirkt. Und wenn es wirklich juristisch so schwierig sein sollte, dann bitte, schmeißt doch den Amtsträgern das Geld hinterher, wenn es gar nicht anders geht. ABER das wäre dann ein Zeichen, dass es den gescheiterten Lokalpolitikern mehr ums ums Geld geht als um das, was wir als Wähler gewählt und somit beschlossen haben - einen Wechsel in der Politik.

    Harald

  75. 23.

    Bundesrepublikanische Gesetzgebung der Steinzeit die keiner braucht, schön in die Wiedervereinigung geschleppt.

  76. 22.

    Wie wir verstärkt in den letzten Jahren erleben durften, ist das charakterlich ausgeprägte Führungspersonal abhanden gekommen.
    Heute wird auf biegen und brechen die politische Macht und der davon abhänige finanzielle Trog verteidigt.
    Ein unrühmliches Beispiel die doktorarbeitfälschende Frau Giffey, die, nach Schröders damaliger Wahlniederlage, den Wahlsieg für sich proklamiert und den Posten als Regierenden Bürgermeister beansprucht. Speziademokratische Arroganz

  77. 21.

    Wieder ein Grund mehr, schnellstens Gesetze zu reformieren! Offenbar sind viele Gesetze noch von Anno Knopp und einfach nicht zeitgemäß. Solche Situationen wie jetzt nach der Wiederholungswahl müssen auch gesetzlich geregelt werden, und zwar umgehend! Beamtenrecht hin oder her. Welchen Sinn machen denn Wahlen, wenn Verlierer aufgrund solcher Regelungen auf ihrem Stuhl kleben bleiben? Das verschärft die Wahlverdrossenheit noch mehr. Jeder, der nun nicht freiwillig seinen Platz zugunstig von Wahlgewinnern räumt, hat nur seinen eigenen Vorteil im Blick und ist NICHT am Wohl der Stadt/des Bezirks interessiert. Das sollten die Berliner sich merken. Solche Leute dürfen zukünftig NICHT wiedergewählt werden.

  78. 20.

    Zählergemeinschaften haben nichts mit meinem Demokratieverständnis zu tun. Sie spiegeln den Bürgerwillen nicht wider - zumindest nicht in meinen Bezirk.

  79. 19.

    Warum wurde dann überhaupt neu gewählt?

    Dann hätte doch der CHAOS-SENAT weiter wurschelten können.

  80. 18.

    Wenn dass denn am Beamtenrecht liegt, warum ernennt man dann nicht den Bezirksbürgermeister und die Stadträte zu Beamten auf Lebenszeit ??
    Nie wieder wählen, nur noch nachbesetzen im Todesfall , oder beim erreichen der Altersgrenze, was dass für Kosten sparen würde in der Zukunft.

  81. 17.

    Die Bezirksamtsmitglieder sind kein "Personal", sondern Politiker, die für eine bestimmte Zeit als sogenannte politische Beamte von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gewählt sind. Die BVV und das Bezirksamt sind die Organe des Bezirkes. Als Bürger kann man über die BVV Einfluss auf die Politik des Bezirkes nehmen.

  82. 16.

    Ich bin auch dafür, dass die Bezirksamtsmitglieder nicht neu gewählt werden. Das würde dem Steuerzahler viel Geld kosten, wenn man dann zweimal eine Stelle bezahlen müsste. Hinzu kommt, dass im Bezirk immer für eine Wahlperiode geplant wird. Wenn der Nachfolger das dann anders will, muss vielleicht der ganze Haushalt deswegen verändert werden.

  83. 15.

    Es war keine Neuwahl und die Legislaturperiode hat nicht neu angefangen. Ist genau dasselbe mit Frau Giffey und darüber hat der RBB schon berichtet. Auch Frau Giffey ist bis 2025 gewählt und kann nur freiwillig gehen oder durch ein Misstrauensvotum gestürzt werden. Daher ist es auch sehr unwahrscheinlich, dass es eine CDU geführte Regierung gibt. Zum Glück. Dann müsste die SPD ja ihre eigene Regierungschefin zum Rücktritt zwingen, oder ein Misstrauensvotum gegen sie durchsetzen ;)

  84. 14.

    Ich hatte eine separaten Wahlzettel für die BVV. Sie nicht? Sie scheinen zudem zu glauben, dass die CDU in vielen Bezirken die absolute Mehrheit in den BVV erlangt hat. Kann es noch bitterer werden als z.B. in FHXB mit fünf Jahren Planungszeit für einen WC-Container am Kotti im Matsch oder eine Fahrradtresen für über 8.000 Euro beim Görli? Waren Sie in der Ecke gerade gar einkaufen?

    Dabei sind Bezirksbürgermeister eben in der tat nur Beamte und Stadträte auf Zeit, auch wenn gerade in FHXB manche das etwas anders sehen. Sie sind Weisungsempfänger und werden von den BVV kontrolliert.

  85. 13.

    Dann hätte es doch keine WAHLWIEDERHOLUNG gebraucht und die Berliner hätten eine Menge Steuergeld gespart.

    Dann hätte RGR doch weiter wurschelten können.

    Wo bleibt denn da der WÄHLERWILLE.

  86. 12.

    Ob eine Wahl der Bezirksverordnetenversammlungen wirklich nötig war, wird vielleicht noch das Bundesverfassungsgericht klären. Für alle Beteiligten wäre wohl das beste gewesen, das Abgeordnetenhaus hätte sich aufgelöst und es hätte richtige Neuwahlen bekommen. Jetzt geht hingegen das Chaos weiter.

  87. 11.

    Auch meine ehemaligen Genossen würden so verfahren, das ist nur logisch.

    Da unterscheidet sich die CDU nicht von SPD, Linken und Co.

  88. 10.

    Diese Wahl mit allen Konsequezen war eine Volksveräpplung.
    1.
    Bezirksämter werden nicht entsprechend dem Wahlergebniss neu besetzt. Ungeheuerlich!!
    2.
    Und die alte Regierung RGR klebt an Ihren Sesseln obwohl das Volk sie abgewählt oder abgestraft hat.
    Ich dachte wir sind ein demokratischer
    Rechtsstaat. Diese Verfahrensweise wäre außerhalb der Politik nicht möglich. Bei all dem muss man sich nicht wundern, dass die Wahlbeteiligung sinkt Ich fühle mich um meine Stimmen betrogen!!

  89. 9.

    "CDU meldet Ansprüche auf Bezirksrathäuser an"
    Nicht ernst zu nehmenden taktisches Geplänkel.
    Wichtig ist jetzt vielmehr, dass die Gespräche CDU und SPD erfolgreich verlaufen. Wegener und Giffey müssen zueinander finden.

  90. 8.

    Die Wahl mußte wiederholt werden, da sie nicht rechtens war. War dann überhaupt die Benennung der Berzirksbürgermeister und Stadträte rechtens?

  91. 7.

    Jeder so wie er es mag. Heute ein Hoch auf das Beamtenrecht und morgen Beamtenrecht abschaffen weil alle in die Rentenkasse einzahlen sollen und sowieso sind die Beamtenpensionen zu hoch und zu teuer.

  92. 6.

    "Kosten der Demokratie" :) Schade, dass das bei der zügigen Einbürgerung aller 400.000 Berliner:innen, die heute schon die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen - leider nicht so gesehen wird. Geplant sind als Ziel 20.000 Einbürgerungen pro Jahr, womit die Letzte dann in 20 Jahren auch wählen kann - falls das Ziel erreicht werden sollte. Gerne da schnell mehr Kosten für die Demokratie investieren.
    Bin gespannt auf die jetzt kommenden Machtspielchen. In den meisten Bezirken hat sich an den Mehrheiten der Zählgemeinschaften nichts wesentliches geändert; sie haben weiterhin die Mehrheit. Bringt lieber die notwendigen Vorhaben für eine funktionierende Stadt voran als jetzt in allen Bezirken neu zu wählen.

  93. 5.

    Und auf wessen Kosten geht das Ganze dann wohl? Nicht nur die exorbitanten Beträge für die Wahlwiederholung, sondern auch die Ruhegehälter plus Bezüge der Neuen hätten die Steuerzahler*innen zu tragen. Mann sollte das Geld doch lieber für eine grundlegende Verwaltungsreform investieren.

  94. 4.

    Wer sich bereits vor der Wiederholung der Wahl damit beschäftigt hatte, dem war das klar. Eine Wahl die nicht umgesetzt werden kann, trotz neuer politischer Legitimation. Das Gesetz kennt keine Wiederholung!

  95. 3.

    Säße die CDU in gleicher Position, würde sie genau so wenig Platz machen für andere Parteien und ganz im Ernst, kaum ein Wähler ha5 die CDU auf Bezirksebene gewählt, weil sie dort die beste Wahl war, sondern weil die Wahlen zur BVV an die Wahlen zum Abgeordnetenhaus gekoppelt sind und sich die wenigsten Wählenden tatsächlich mit der Politik in ihrem Bezirk auseinandersetzen. Ein Hoch auf das Beamtenrecht, andernfalls wären die kommenden 5 Jahre sehr bitter für Berlin und die Bezirke, allein regiert durch eine CDU.

  96. 2.

    In Mitte haben die Grünen genau das im letzten Jahr mit von Dassel gemacht. Daran störte sich niemand. Kosten der Demokratie? Nein, Kosten durch Parteien-Geplänkel.

  97. 1.

    Es kann doch nicht sein, dass das Personal der Bezirksämter nach einer Neuwahl nicht ausgewechselt werden kann, wenn eine andere Partei die Mehrheit für diesen Bezirk gewonnen hat.

    BEAMTENRECHT HIN ODER HER

    WARUM WURDE DANN GEWÄHLT ?

    Heißt das im Umkehrschluss:
    Die Wahlverlierer bleiben weiterhin auf ihren Posten?

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