Registrierung von Neuberlinern - Wer in zehn Tagen nicht Berliner ist, darf nicht wählen

Mi 08.06.16 | 11:30 Uhr
Zwei Frauen tragen mit Umzugskartons in Berlin-Kreuzberg. (Quelle: Imago/Steinach)
Bild: Imago/Steinach

Noch bis zum 18. Juni können sich Neuberliner registrieren lassen, um im September wählen zu können. Neuberliner, die sich ummelden wollen, werden angeblich in den Bürgerämtern bevorzugt. Die Zeit ist knapp, doch es gibt eine Karenzzeit.

Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus am 18. September dürfen nur die Berliner wählen, die spätestens ab dem 18. Juni 2016 ihren Wohnsitz in der Stadt haben. Das geht aus einer Mitteilung der Landeswahlleiterin hervor. Als Wohnsitz gelte die im Melderegister eingetragene Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung.  

Direkte Vorsprache im Bürgeramt empfohlen

Wer bis in zehn Tagen nach Berlin zieht, müsse sich nun sehr schnell um einen Termin beim Bürgeramt kümmern. "Der beste Weg ist die direkte Vorsprache im Bürgeramt des zukünftigen Wohnbezirks", heißt es in der Mitteilung. Zuzüge nach Berlin würden in den Bürgerämtern vorrangig bearbeitet.

Allerdings gibt es noch etwas Karenzzeit. Neu-Berliner, die erst nach dem 18. Juni einen Termin beim Bürgeramt bekommen, obwohl sie vor dem Stichtag nach Berlin gezogen sind, könnten "bis spätestens Freitag, den 5. August, auch noch rückwirkend mit dem Tag des tatsächlichen Einzugs in das Melderegister eingetragen werden".

Nur volljährige Deutsche wahlberechtigt

Wer ordentlich im Berliner Melderegister eingetragen ist, muss noch zwei weitere Voraussetzungen erfüllen, um im September wahlberechtigt zu sein. An den Wahlen zum Abgeordnetenhaus können den Angaben zufolge nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit teilnehmen, die zudem das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen dürfen zusätzlich auch die 16- und 17-Jährigen sowie die Angehörigen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wählen.