Bundestagswahl - Briefwahl wird laut Berliner Landeswahlleiter immer mehr zum Normalfall

Mo 27.01.25 | 16:46 Uhr
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Landeswahlleiter Stephan Bröchler (Quelle: Imago/Christian Ditsch)
Audio: Radio Fritz | 27.01.2025 | Britta Nothnagel | Bild: Imago/Christian Ditsch

Die Nachfrage nach Briefwahl nähert sich laut Landeswahlleiter Bröchler der 50-Prozent-Marke. Weil sie damit bald Normalfall statt Ausnahme ist, regt er für nach der Bundestagswahl eine Diskussion um die 60-Tage-Neuwahlregelung an. Sie sei veraltet.

Der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler sieht die Möglichkeit der Briefwahl weiter auf dem Vormarsch. Die Nachfrage nach Briefwahlunterlagen nähere sich immer mehr der Marke von 50 Prozent, sagte Bröchler am Montagvormittag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses mit Blick auf die vorgezogene Bundestagswahl 2025. "Das wird immer mehr von einer Ausnahme zu einem Normalfall", so der Berliner Landeswahlleiter weiter.

Sehr stark genutzt würde die Bestellung der Briefwahlunterlagen über das Internet, und da besonders mit Hilfe eines QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung.

Zeit in diesem Jahr knapp

In diesem Jahr gebe es wegen der knappen Zeit durch den neuen Termin am 23. Februar tatsächlich eine Art "Nadelöhr" für die Zusendung der Briefwahlunterlagen, sagte Bröchler weiter. Besonders für Deutsche, die im Ausland lebten, werfe das Probleme auf.

Statt sechs Wochen lang kann nur zwei Wochen per Briefwahl abgestimmt werden. Die Unterlagen für die Briefwahl würden ab dem 10. Februar verschickt. Bis zum Wahltag müssen sie zurückgeschickt sein. Die Zeit sei knapp. Kommen die Unterlagen zu spät an, wird die Stimme nicht mitgezählt.

Wer bis zum 2. Februar keine Unterlagen bekommen hat, dem empfiehlt Bröchler, sich umgehend mit seinem Bezirkswahlamt in Verbindung zu setzen. Auch Obdach- oder Wohnungslose, die wählen wollen, können sich dort melden, um noch ins Wahlregister eingetragen zu werden.

Zusätzliches Personal für Briefwahl-Abwicklung

Der Berliner Landeswahlleiter wünschte sich daher schon zu Jahresbeginn, dass möglichst viele Wähler, ihre Stimme am Wahltag im Wahllokal abgeben.

Als sinnvolle Alternative sieht Bröchler die Möglichkeit, als Briefwähler mit den Unterlagen in eine der bezirklichen Briefwahlstellen zu gehen und dort zu wählen: Solche Briefwahlstellen gibt es in allen zwölf Berliner Bezirken, häufig direkt im Bezirksamt.

Damit die Bundestagswahl in Berlin am 23. Februar glatt geht, stellt die Innenverwaltung zusätzlich zu den bisherigen Vorkehrungen noch 160 Regierungssekretäre und -inspektoren auf Probe dafür ab. Das sagte Berlins Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. In den drei Wochen vor der Wahl sollen sie die Bezirke vor allem bei der Abwicklung der Briefwahl unterstützen.

Bröchler empfiehlt Diskussion um 60-Tage-Neuwahlregelung

Für die Zeit nach der Bundestagswahl empfahl Berlins Landeswahlleiter eine Diskussion darüber, wie sinnvoll die 60-Tage-Neuwahlregelung des Grundgesetzes heute noch ist. Das Grundgesetz schreibt in Artikel 39 vor, dass für den Fall, dass der Bundestag aufgelöst wird, eine Neuwahl innerhalb von 60 Tagen erfolgen muss.

Deshalb gibt es diesmal den deutlich kürzeren Briefwahlzeitraum. Das sei eine Regelung, die noch aus der Zeit vor der Weimarer Republik stamme, als es keine Briefwahl gab. Deshalb müsste aus Sicht des Landeswahlleiters noch mal nachgedacht werden, ob hier etwas verbessert werden sollte. "Aus den Erfahrungen, die ich gemacht habe, würde ich sagen, es sprechen gute Gründe dafür", so Bröchler. Für die jetzt bevorstehende Bundestagswahl hilft die Debatte aber nicht mehr. Deshalb plädiert Bröchler auch dafür, sie nach dem 23. Februar zu führen.

Sendung: Fritz, 27.01.2025, 12:32 Uhr

74 Kommentare

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  1. 74.

    Nix. Er wird vorübergehend zusätzlich zum eigentlichen Job damit beauftragt

  2. 73.

    Ich empfinde es für mich so, dass sich die beiden letzten Ihrer Sätze etwas widersprechen. Wenn über etwas nachgedacht und wenn etwas sorgsam abgewogen wird, ist die Zukunft für ein Vorhaben offen. Wenn es dagegen gesetzt ist, dass es "die Zukunft" ist, ist die Debatte darüber schon mal eingeschränkt.

    Ich würde nicht von einer Setzung ausgehen, sondern von einer unvorfestgelegten Prüfung.

  3. 72.

    Wenn so viele Menschen eine Briefwahl bevorzugen sollte man im Zeitalter der Digitalisierung mal über elektronischen Wahlen nachdenken.

    Wie gesagt, erst mal darüber Nachdenken, Diskutieren und die technische Möglichkeiten schaffen. Denn früher oder später ist das die Zukunft.

  4. 71.

    Na, sehen Sie, eine hinreichend sachliche Diskussion scheint ihrerseits doch noch möglich. Mit Ihren jetzigen Feststellungen ist das gegeben.
    Wir Foristen sollten uns immer bemühen, sachlich und auf dem Boden der Tatsachen zu diskutieren.
    Da habe ich ja jetzt noch Glück gehabt.
    Denn, was in den Foren von allerhand Usern "ausgekippt" wird, ist immer öfter schwer zu ertragen.
    Schön, dass wir uns auf ein sachliches Ende einigen konnten.

  5. 70.

    "Eine Belehrung durch Sie oder durch den Foristen Herrn Krüger Potsdam nehme ich trotzdem nicht an." Weder Herr Krüger, noch ich haben Sie hier jemals belehrt, sondern Sie haben die allgemeine (!) Kritik selbständig auf sich bezogen. Dass Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst sind, hat niemals jemand in Abrede gestellt. Jedoch ist es nun mal Tatsache, dass der Staat außerhalb der Wahllokale dies momentan nicht garantieren kann und darum geht es. Das Briefwahlsystem kann beeinflusst werden, muss es aber nicht und dies muss der Staat im Blick haben, da er eine Verpflichtung hat, freie und geheime Wahlen zu garantieren. Momentan lässt er bei Briefwahlen diese Verpflichtung ruhen, weil er kein ausreichendes Missbrauchspotential erkennt. Dies kann sich aber bei weiterer Zunahme des Briefwahlanteils ändern. Selbst die Wahlleiter sehen den wachsenden Anteil inzwischen kritisch.

  6. 69.

    Sind das Vermutungen?
    Zu jedem Couveert gehört eine namentliche schriftliche Zuordnung, die überdies handschriftlich durch den Empfänger/evtll Wähler zu unterschreiben ist und , wenn auch getrennt - in das GesamtCouvert einzutüten ist.
    Fehlt in einem Gesamtcouvert diese persönliche Zuordnung muss das Gesamte unverzüglich als außerhalb geltend zurückgelegt werden und darf keinesfalls zu den geltenden Stimmen kommen.
    Verantwortliches Arbeiten im Wahllokal!
    Wenn Sie da andere Vermutungen oder Hinweise haben, müssen Sie das anzeigen.

  7. 68.

    Hier will ich nochmal an eine BVerfG-Entscheidung erinnern, die eine seinerzeit problematisierte Briefwahl positiv "goutiert" hat. Das Verfassungsgericht übersah die Problematik keineswegs, hat sich allerdings mehr von der stärkeren Annahme der Wahlhandlung leiten lassen.

    Weil diese Entscheidung m. W. nun auch wieder Jahrzehnte her ist und die Briefwahl dabei ist, die Wahl im Wahllokal zu überholen, stellt sich diese Problematik eines möglichen, hin und wieder tatsächlich stattfindenden, auf jeden Fall prinzipiell niemals auszuschließenden Missbrauchs, noch einmal neu.

    Das betrifft auch E-Wahlen, weil zwar der jeweilige Endgerätenutzer identifiziert werden kann, nicht aber, unter welchen Umständen die Wahlentscheidung getroffen wurde. Sollte die Entwicklung weiter voranschreiten, wäre ich provokativ dafür, die Wahlkabinen im Wahllokal beiseite zu räumen und auf simples Vertrauen in die Einhaltung zu vertrauen. ;-)

  8. 67.

    Sehr eigenartig, Ihre ständigen Wiederholungen.
    Es ist geregelt, wie die Briefwahl abzulaufen hat. Sicher gibt der Staat gewissermaßen einen Vertrauensvorschuss.
    Eine Belehrung durch Sie oder durch den Foristen Herrn Krüger Potsdam nehme ich trotzdem nicht an. Ich kenne meine Verantwortung, habe zudem viele Jahre auch ohne "Erfrischungsgeld" im Wahllokal gearbeitet und damit so einen "ungefähren Überblick" über die Materie. Ich 'vertraue' auch nicht mehr der Post die Unterlagen an, sondern habe meinen persönlichen Modus gefunden, das im Briefwahllokal zu erledigen. Ich mag die Hektik ansonsten gar nicht mehr, das hatte 43 Jahre im Berufsleben!
    Ich finde die Veröffentlichungen über die "Wasserstandsmeldungen" aller Parteien bis kurz vor dm Wahltermin sehr viel kritikwürdiger als die Briefwahl etwa 'am heimischen Küchentisch'. Sie nicht?

  9. 66.

    "Das ist dem Staat nicht freigestellt." Bis zu einem gewissen Grad aber schon. Ihre Argumentation im Weiteren teile ich ja vollständig, aber das BVerfG hat eben auch geurteilt, dass eine Alternative zum Urnengang möglich sein muss, um auch denen die Wahl zu ermöglichen, die nicht persönlich zur Wahlurne schreiten können. Dabei wurde auch die Briefwahl ausdrücklich als zulässig angesehen. Dies erfolgte jedoch unter der Gegebenheit, dass dies die Ausnahme darstellt und nicht die Regel, denn dann ist das Problem der potentiellen Beeinflussung zu vernachlässigen. Sollte diese potentielle Beeinflussung jedoch einen bedeutenden Umfang erreichen, wird der Gesetzgerber zum Handeln gezwungen sein und müsste im Wahlgesetz Alternativen schaffen, die die freie und geheime Wahl auch in diesem Fall sicherstellen.

  10. 65.

    Meine Güte, dieses Gesetz kann und darf der Gesetzgeber jederzeit ändern! Es ist die aktuelle Ausgestaltung des Wahlrechts, nichts auf das Sie sich auf Ewigkeit berufen könnten. Wo soll denn der aktuell vorgesehene Ablauf der Urnen- und Briefwahl sonst geregelt sein?

  11. 64.

    Die Menschen können so viel Briefwahl machen, wie sie wollen, für mich ist der Gang zur Wahlurne zu einer Art "Ritual" geworden, was ich nie und nimmer gegen eine Briefwahl eintauschen möchte. Spaziergang hin, wählen und danach noch irgendwo einen Café trinken oder was anderes schönes machen. Das möchte ich wirklich nicht missen und eine Briefwahl kann da einfach nicht mithalten. Deswegen verstehe ich es auch ehrlich gesagt nicht, warum immer mehr Menschen Briefwahl bevorzugen. Mir würde da tatsächlich etwas fehlen.

  12. 63.

    Jedem der normal denken kann, fallen dutzende Szenarien ein warum Briefwahlen unsicher sind. Tut doch hier nicht so künstlich unwissend.

  13. 62.

    "Niemand kann sicherstellen, ob der Wähler wirklich selbst und selbstbestimmt das Kreuz gemacht hat."
    Klare Sache. Dann werden Sie ganz glatt das Bundesverfassungsgericht auf Ihre Seite bringen, vor das Sie angesichts eines solchen Skandals natürlich sofort ziehen werden!!

  14. 61.

    "...wie Briefwahlunterlagen das Auszählergebnis immer wieder in die komplett andere (und zwar in die eine)Richtung kippen können."
    Was heißt denn jetzt genau "immer wieder"? Welche Bundestagswahl, welche Landtagswahl, was genau?
    Sonst sagen Sie doch gleich ehrlich ihre Meinung, dass nämlich bei jeder Wahl der "deep state" den Wählerwillen manipuliert und Millionen von gefälschten Briefwahlzetteln in Umlauf bringt...

  15. 60.

    Ich finde es schon erstaunlich, wie Briefwahlunterlagen das Auszählergebnis immer wieder in die komplett andere (und zwar in die eine)Richtung kippen können. Und das in Ausmaßen. Das macht mich sehr skeptisch. Ich erinnere mich noch an die vorletzte US Wahl als Trump plötzlich stehen blieb und Biden an ihm vorbeizog. Misteriös.

  16. 59.

    "Die Unterlagen für die Briefwahl würden ab dem 10. Februar verschickt. Bis zum Wahltag müssen sie zurückgeschickt sein. Die Zeit sei knapp. Kommen die Unterlagen zu spät an, wird die Stimme nicht mitgezählt... Wer bis zum 2. Februar keine Unterlagen bekommen hat, dem empfiehlt Bröchler, sich umgehend mit seinem Bezirkswahlamt in Verbindung zu setzen."

    Ah ja. Wenn ich 8 Tage vor dem Versand der Unterlagen keine erhalten habe, soll ich mich mit dem Bezirksamt in Verbindung setzen. Danke für diesen wertvollen Hinweis...

  17. 57.

    Ihr Text: Was wäre da einfacher als.... Mein Text: für die bekannten, notorischen Nichtwähler Wahlunterlagen auszufüllen und in den Wahlprozess zu bringen? Ich frage nur für einen Freund.

  18. 56.

    Das ist dem Staat nicht freigestellt. Der Staat hat als Grundlage für die existen von Demokratie freie und geheime Wahlen sicherzustellen. Das ist mit Briefwahlen aus verschiedensten Gründen nicht möglich. Niemand kann sicherstellen, ob der Wähler wirklich selbst und selbstbestimmt das Kreuz gemacht hat. An der Wahlurne ist es etwa eine Straftat (§ 107c StGB) wenn das Wahlgeheimnis verletzt wird. Im heimischen Wohnzimmer nicht? Wählernötigung (§ 108 StGB) 107b, 108b.. all das hebelt Briefwahl aus. Auch sonst gibt es keine Sicherungsmechanismen gegen massenhaft unberechtigt ausgefüllte Wahlunterlagen. Wer die letzten Jahre nicht gewählt hat, geht aus den Wählerlisten hervor. Was wäre da einfacher als....

  19. 55.

    Briefwahlen sind ein Hort von Wahlmanipulationen und müssten verboten werden. In meinem Bekanntenkreis ist eine Familie mit schwulem Sohn der offen AfD wählt. Seine Wahlunterlagen sind auf seltsame Weise verschwunden oder anders als bei allen anderen Familienmitgliedern noch nicht angekommen. Schon komisch. Man weiß auch nie ob der Wahlberechtigte unter Druck oder überhaupt er selber abgestimmt hat. Im Altenheim etwa der Pfleger für die ganze Station wählt. Briefwahl vor Ort (vorher im Bezirksamt)wäre das einzige, wo ich noch zustimmen könnte.
    Ich kann mir auch noch ganz andere Arten der Manipulation bei Briefwahlen vorstellen. Solche Sachen anzusprechen wird aber nicht gerne gesehen. Warum eigentlich? Sollte doch in jedermanns Interesse sein solche Lücken zu schließen.