Fragen und Antworten - Bundestagswahl: Was Wahlberechtigte jetzt noch wissen sollten

Do 20.02.25 | 16:08 Uhr
Besucher gehen vor der Deutschlandflagge in der Kuppel im Bundestag. (Quelle: dpa/Michael Kappeler)
Bild: dpa/Michael Kappeler

Wahlschein verloren? Briefwahlunterlagen noch nicht abgeschickt? Falsches Kreuz auf dem Stimmzettel gesetzt? Was Wählerinnen und Wähler auf den letzten Metern vor der Bundestagswahl beachten sollten, fassen wir hier zusammen.

Was kann ich tun, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung bekommen habe?

Alle Wahlberechtigten, die mit dem Stichtag 12. Januar in das Wahlberechtigtenverzeichnis für die Bundestagswahl 2025 am 23. Februar eingetragen waren, sollten bis spätestens zum 2. Februar eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Sollte dies bei Ihnen nicht der Fall gewesen sein, sollten Sie sich schleunigst an Ihr Wahlamt wenden und die offenen Fragen klären.

Die letzte Möglichkeit zum Beantragen der Briefwahlunterlagen war der Freitag, 21. Februar vor der Wahl bis 15 Uhr. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Bei einer plötzlichen Erkrankung zum Beispiel kann der Wahlschein auch am Wahltag, 23. Februar bis 15 Uhr, beantragt werden. Um langwierige Postwege zu vermeiden, sollte dies unbedingt persönlich und direkt im jeweils zuständigen Wahlamt getan werden. Dort können die Unterlagen dann auch direkt abgegeben werden.

Was, wenn ich meine Briefwahlunterlagen nicht erhalten habe?

Wer Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten hat, sollte sich ebenfalls umgehend beim zuständigen Wahlamt [berlin.de] melden. Betroffene müssen glaubhaft versichern, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist. Sollte noch genug Zeit bis zur Wahl sein, werden neue Unterlagen zugeschickt, die alten werden für ungültig erklärt.

Grundsätzlich können Wahlscheine nur knapp vor der Wahl beantragt werden. In Berlin war die Frist hierfür Freitag, 21. Februar um 15 Uhr. Brandenburger müssen sich hierzu bei ihrer jeweiligen Kommune informieren. Nur in bestimmten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines Wahlscheines noch nach der Frist möglich.

So knapp vor der Wahl sollten die Wahlunterlagen nach dem Ausfüllen dann am besten direkt beim zuständigen Wahlamt abgegeben werden.

Was kann ich tun, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung verloren habe?

Alle Wahlberechtigten in Deutschland - ab vollendetem 18. Lebensjahr - können auch ohne Wahlbenachrichtigung ihre Stimme abgeben. Es reicht aus, den Personalausweis oder Reisepass ins Wahllokal mitzubringen. Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wer unsicher ist, ob er oder sie im Wählerverzeichnis steht, fragt beim zuständigen Wahlamt nach.

Darf man im Wahllokal wählen, auch wenn man Briefwahlunterlagen beantragt hat?

Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann im Wahllokal wählen gehen. Voraussetzung ist, dass die Briefwahlunterlagen (insbesondere der Wahlschein) nicht angekommen sind oder ins Wahllokal mitgebracht werden. Die wählende Person übergibt dem Wahlvorstand den Wahlschein und erhält hierfür einen Stimmzettel. Der Stimmzettel aus den Briefwahlunterlagen wird vor Ort vernichtet.

Ich bin spontan am Sonntag verplant und habe vergessen, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Kann ich jetzt schon wählen?

Das ist kein großes Problem. Schon seit dem 10. und 11. Februar sind in den Bezirken und Kommunen einige Wahlbüros als Briefwahlstellen geöffnet. Dort kann man bis einschließlich Samstag hingehen und vorab wählen. Für die Wahl in einer Briefwahlstelle müssen Wahlberechtigte wie oben beschrieben lediglich ein Ausweisdokument wie Pass oder Personalausweis mitbringen. Der Stimmzettel wird dann vor Ort in einer Wahlkabine ausgefüllt und in eine Urne geworfen.

Wichtig ist zu beachten, dass nur im eigenen Bezirk auf diese Art gewählt werden kann. Welche Wahlbüros im jeweiligen Bezirk vorab geöffnet sind und zu welchen Zeiten, steht auf der per Post zugesandten Wahlbenachrichtigung oder im Internet [berlin.de].

Was mache ich, wenn ich die Briefwahlunterlagen nicht mehr rechtzeitig zur Post bringen konnte oder unsicher bin, bis wann das geht? Kann ich sie auch einfach vorbeibringen?

Der Wahlbrief kann auch persönlich bis spätestens 18 Uhr am Wahl-Sonntag in den Briefkasten der zuständigen Wahlbehörde eingeworfen werden. Die Adresse befindet sich auf dem roten Wahlbriefumschlag.

Grundsätzlich gilt in jedem Fall: Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Ich bin kürzlich umgezogen. Was muss ich nun beachten?

Für die Bundestagswahl gilt: In das Wahlberechtigtenverzeichnis eines Wahlbezirks werden all jene eingetragen, die am 42. Tag vor der Wahl, also am 12. Januar, in dem Wahlbezirk ihren Erstwohnsitz angemeldet haben.

Die Frist für einen Eintrag ins Wahlregister am neuen Wohnort bei Umzug nach dem 12. Januar ist mittlerweile abgelaufen. Zieht eine wahlberechtigte Person innerhalb von Brandenburg um, musste sie vor dem 2. Februar ihren Erstwohnsitz in der neuen Gemeinde anmelden, um dort wählen zu können. Zuvor musste dort allerdings die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragt werden.

Wer die Frist verpasst hat, muss im ursprünglichen Wahllokal wählen - in Person oder per Briefwahl.

Kann ich auch online wählen?

Bisher gibt es in Deutschland keine Online-Wahlen auf Bundesebene [br.de]. Das liegt hauptsächlich an verfassungsrechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen. Artikel 38 des Grundgesetzes legt fest, dass Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein müssen. Besonders die geheime und freie Wahl ist online nur schwer sicherzustellen. Auch besteht die Gefahr, dass Online-Wahlen gehackt oder manipuliert werden.

Was kann ich machen, wenn ich aus Versehen mein Kreuz an falscher Stelle gemacht habe?

Wer vor Ort im Wahllokal seine Stimmabgabe korrigieren möchte, bekommt vom Wahlvorstand einen neuen Stimmzettel ausgehändigt. Der alte Stimmzettel, auf dem das falsche Kreuz gesetzt wurde, wird im Beisein der Wahlvorsteherin oder des Wahlvorstehers zerrissen.

Wer sich bei der Briefwahl vertan hat mit dem Kreuz, sollte am besten mit den Briefwahlunterlagen in eine Briefwahlstelle vor Ort gehen. Dort bekommt man einen neuen Stimmzettel und kann direkt vor Ort per Briefwahl wählen.

Ich komme erst kurz vor 18 Uhr am Wahllokal an und dort ist noch eine lange Schlange. Kann ich trotzdem wählen?

Es empfiehlt sich in jedem Fall, früher ins Wahllokal zu gehen. Dennoch gilt aber grundsätzlich: Wer bis 18 Uhr am Wahllokal ist, hat das Recht, seine oder ihre Stimme abzugeben. In einem solchen Fall kann ein Mitglied des Wahlvorstandes sich um 18 Uhr an die letzte Stelle der Schlange stellen und so deren Ende markieren. Damit signalisiert das Mitglied: Alle Wahlberechtigten, die vor ihm stehen, waren rechtzeitig da - und dürfen dann noch ihre Stimme abgeben.

Ich bin am Sonntag krank und kann nicht zur Wahl gehen. Kann ich trotzdem wählen?

In Fällen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Wahlberechtigte am Wahltag bis spätestens 15 Uhr Briefwahlunterlagen bei Ihrem zuständigen Wahlamt beantragen. Die erkrankte Person bevollmächtigt dazu eine andere Person, die erforderlichen Briefwahlunterlagen beim zuständigen Wahlamt abzuholen. Diese holt mit dem unterschriebenen Briefwahlantrag und der gültigen Vollmacht die Unterlagen bei der zuständigen Stelle ab und bringt diese zur wahlberechtigten Person.

Nachdem die erkrankte Person die Briefwahlunterlagen ausgefüllt hat, müssen diese schnellstmöglich bei der auf dem roten Wahlbrief angegebenen Stelle durch die bevollmächtigte Person abgegeben werden, das heißt am Wahlsonntag bis spätestens 18 Uhr.

Ich bin in meiner Mobilität eingeschränkt und stehe am Wahltag vor meinem nicht barrierefreien Wahllokal. Was kann ich tun?

Grundsätzlich steht schon auf der jeweiligen Wahlbenachrichtigung, ob das Wahllokal barrierefrei erreichbar ist. Ist das zuständige Wahllokal nicht barrierefrei, können sich Betroffene bei der Gemeinde nach dem nächstgelegenen barrierefreien Wahllokal im Wahlkreis erkundigen und dort wählen gehen (Berliner werden hier [wahlen-berlin.de] fündig). Das geht aber nur, wenn man einen Wahlschein dabei hat, den man zuvor von der Wahlbehörde auf Antrag erhält. Sollten Sie einen solchen haben, nehmen Sie ihn mit. Dann können Sie auch kurzfristig zu einem barrierefreien Wahllokal wechseln.

Um unangenehme Überraschungen am Wahltag zu vermeiden, empfiehlt es sich, per Briefwahl zu wählen.

Auf meinem Briefwahlzettel fehlt oben eine Ecke. Ist das ein Fehler?

Nein, es ist auch ein Mythos, das der Wahlzettel deshalb ungültig sei. Das hat sich vor den letzten Wahlen immer wieder als Fake-News im Netz verbereitet. Löcher oder fehlende Ecken oben rechts an den Stimmzetteln sind nicht - wie bei Dokumenten - ein Zeichen für deren Ungültigkeit. Die abgeschnittenen Ecken dienen der Barrierefreiheit.

Sehbehinderte Menschen können sich für die Wahl nämlich eine Papp-Schablone zuschicken lassen, die mit Aussparungen die Kreise hervorhebt, in die die Kreuze für die Erst- und Zweitstimme gesetzt werden müssen. In oder unter die Schablone kann man den Wahlzettel legen, über Aussparungen sind die Kreise dann ertastbar. Auf der Schablone sind zudem Nummern in Blindenschrift, welche Nummer zu welcher Partei gehört, erklären Audios.

Die abgeschnittene oder gelochte Ecke ist deshalb wichtig, damit der Wahlzettel richtig herum in die Schablone gelegt werden kann. Ansonsten würden die Nummern möglicherweise nicht zu den Parteien auf dem Wahlzettel passen und das Kreuz könnte an der falschen Stelle landen. Das ganze Prozedere ist in der Bundeswahlordnung festgelegt.

Wen darf man mit in die Wahlkabine nehmen?

Gegen das Mitbringen von Kindern in das Wahllokal ist nichts einzuwenden. Jedoch erfolgt der Gang in die Wahlkabine allein. Allerdings gibt es keine Einwände gegen die Mitnahme in die Wahlkabine von Kindern im Alter von bis drei Jahren. Bei der Mitnahme von Hunden muss man die örtlichen Gegebenheiten des Wahllokals beachten.

Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen können oder körperlich beeinträchtigt sind, können eine Hilfsperson mit in die Kabine nehmen. Diese ist sie zur Geheimhaltung der Wahlentscheidung verpflichtet.

Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

Die erste Information zum Ergebnis der Bundestagswahl ist wie gewohnt die Prognose vom Meinungsforschungsinstitut Infratest Dimap im Auftrag der ARD um Punkt 18 Uhr. Es folgen Hochrechnungen und in der Nacht zu Montag das vorläufige Ergebnis.

Aufgrund der Wahlrechtsreform, durch die nicht mehr automatisch die Direktkandidaten aller Wahlkreise in das Parlament einziehen, stehen die künftigen Bundestagsabgeordneten voraussichtlich erst am Montagmorgen zwischen 6 und 7 Uhr fest. Die Bundeswahlleiterin kann die vorläufige Sitzverteilung erst nach Vorliegen aller Wahlkreisergebnisse errechnen.

Hier finden Sie nach der Auszählung die Wahlergebnisse für alle Wahlkreise, Bezirke und Gemeinden in Berlin und Brandenburg.

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