Bundesverfassungsgericht - BSW klagt in Karlsruhe auf Neuauszählung der Bundestagswahl

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) scheiterte bei der Bundestagswahl sehr knapp an der Fünf-Prozent-Hürde. Nur wenige Tausend Stimmen fehlten der Partei. Nun zieht die Partei vor das Bundesverfassungsgericht.
- BSW hat Antrag auf Neuauszählung der Stimmen am Dienstag eingereicht
- Partei vermutet, dass Stimmen falsch zugeordnet wurden
- BSW war mit 4,972 Prozent der Stimmen nur knapp an Fünf-Prozent-Hürde gescheitert
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zieht nach dem verpassten Einzug in den Bundestag vor das Bundesverfassungsgericht, um eine neue Auszählung der Wählerstimmen zu erreichen. Eine BSW-Sprecherin bestätigte der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag einen entsprechenden Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Der Antrag sei am Dienstag in Karlsruhe eingereicht worden, sagte sie.
Das BSW hatte nach dem vorläufigen Endergebnis bei der Bundestagswahl am 23. Februar bundesweit rund 4,972 Prozent der Stimmen erhalten und damit den Einzug ins Parlament sehr knapp verfehlt. Seither ergaben einzelne Nachzählungen an mehreren Orten, dass offenbar einige Stimmen falsch zugeordnet wurden. Große Verschiebungen der Stimmverhältnisse wurden aber nicht bekannt.
Parteigründerin Sahra Wagenknecht sprach in der "FAZ" von "einigen Tausend BSW-Stimmen", die offenbar fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet oder als ungültig bewertet worden seien. "Der Respekt vor den Wählern gebietet es, mögliche Fehler genau zu prüfen und zu korrigieren", sagte die BSW-Chefin. Das funktioniere nur, "wenn vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses eine bundesweite Neuauszählung erfolgt".
Das amtliche Endergebnis soll am kommenden Freitag vom Bundeswahlausschuss bekannt gegeben werden. Danach könnte dagegen Einspruch erhoben und nötigenfalls geklagt werden.
BSW hatte sehr schnell eine rechtlichen Prüfung der Auszählungsergebnisse erwogen
Die BSW-Parteispitze hatte sehr schnell nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis eine rechtliche Überprüfung erwogen [tagesschau.de]. Die Co-Vorsitzende Amira Mohamed Ali hatte in diesem Zusammenhang bereits auf mögliche Verwechslungen des BSW mit der Partei Bündnis Deutschland in einigen Wahllokalen hingewiesen. Eine solche falsche Zuschreibung stellte beispielsweise der Kreis Soest in Nordrhein-Westfalen fest.
Auch in Brandenburg war das zu beobachten: Das Bündnis Deutschland hatte beim endgültigen Ergebnis 184 Stimmen weniger bekommen als beim vorläufigen, das waren exakt 4.147 Stimmen. In Briefwahlbezirken in Cottbus sowie Finsterwalde und Uebigau-Wahrenbrück (jeweils Elbe-Elster) etwa seien Zweitstimmen des BSW bei der Erfassungsmaske der Wahlsoftware für das Bündnis Deutschland erfasst worden, hatte Wahlleiter Nußbaum bei der Bekanntgabe des endgültigen Ergebnisses erläutert. Die Ergebnisse seien dabei allerdings korrigiert worden.
In Strausberg (Märkisch-Oderland) sei erst nach der Wahl aufgefallen, dass das Bündnis Sahra Wagenknecht in einem Wahlbezirk keine Zweitstimmen erhalten hatte, das Bündnis Deutschland aber 45.
Sendung: rbb24 Inforadio, 11.03.2025, 16:20 Uhr