Gericht erklärt Wahl für ungültig - Cottbuserin bringt Kommunalwahl von 2014 teilweise zu Fall

Fr 24.08.18 | 12:05 Uhr
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Blick auf das Rathaus in Cottbus (Quelle: imago/Rainer Weisflog)
Audio: Inforadio | 24.08.2018 | Bild: imago stock&people

Die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung von 2014 in Cottbus ist ungültig. Das hat das Verwaltungsgericht der Stadt am Freitag entschieden. Strittig war die Größe der Wahlkreise, die sich teilweise um 6.000 Wahlberechtigte unterschieden. Wird nun neu gewählt?

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat am Freitag entschieden, dass die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung in der kreisfreien Stadt im Jahr 2014 ungültig ist und deshalb wiederholt werden muss.

In dem Gerichtsprozess ging es um die Größe der Wahlkreise. In Cottbus waren diese so zugeschnitten, dass es teilweise Unterschiede von 6.000 Wahlberechtigten gab - was nach Ansicht der Richter zu große Unterschiede sind. Diese Einteilung sei deshalb rechtswidrig, so das Verwaltungsgericht.

Wird Cottbus noch in diesem Jahr neu wählen?

Innerhalb von fünf Monaten müsste die Kommunalwahl in Cottbus nun wiederholt werden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weshalb die Stadtverordnetenversammlung weiterhin arbeitsfähig ist. Eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht ist innerhalb eines Monats möglich.

Die Stadt Cottbus erklärte am Freitagmittag, das Urteil zunächst intensiv prüfen zu wollen. Danach werde entschieden, ob Berufung eingelegt wird.

Die Wahl der Ortsbeiräte erklärte das Verwaltungsgericht für gültig.

Die nächsten regulären Kommunalwahlen stehen am 26. Mai 2019 in Cottbus an.  

Cottbuserin hatte Klage eingereicht

Geklagt hatte eine Cottbuserin, die laut Lausitzer Rundschau mehrere Gründe anführt, aus denen die Wahl ihrer Ansicht nach rechtswidrig war: Neben der unterschiedlichen Größe der Wahlkreise beanstandete sie unvollständig versandte Wahlunterlagen und als barrierefrei angekündigte Wahllokale, die in Wirklichkeit nicht barrierefrei gewesen seien.

4 Kommentare

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  1. 4.

    Vielleicht wären auch hier UN-Wahlbeobachter nötig. Zumal sich dann vielleicht der Stimmenanteil der AfD vergrößern könnte. Das wollen wir Demokraten nicht. Hier herrscht eben Ordnung. Aber, dieses Prozedere erinnert mich stark an die Zeiten der DDR.

  2. 3.

    In einer Bananenrepublik ist alles möglich. Zumal sich dann vielleicht der Stimmenanteil der AfD vergrößern könnte.
    Das wollen wir Demokraten nicht. Hier herrscht eben Ordnung.

  3. 2.

    Wenn die Wahl ungültig ist, MUSS neu gewählt werden, und nicht: "das lohnt sich nicht mehr"... Unrecht soll Unrecht bleiben. Daher sofortige Neuwahlen.

  4. 1.

    Es wäre ziemlich bescheuert, die Wahl dieses Jahr wiederholen zu lassen, wenn nächstes Frühjahr eh die nächste Wahl ansteht. Vielleicht kann man die Rechtskräftigkeit des Urteils ja zumindest so lange noch hinauszögern.

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