Das schussbereite Führen von echten Pistolen, Revolvern, Büchsen und Flinten mit scharfer Munition in der Öffentlichkeit ist nur einem sehr begrenzten Personenbereich erlaubt. Es muss ein besonderes "Bedürfnis" nachgewiesen werden. Es ist ein ("großer") Waffenschein notwendig, den fast nur noch Personenschützer und Werttransportunternehmen erhalten. Auch Jäger und Sportschützen haben zumeist keinen ("großen") Waffenschein. Sie dürfen ihre Waffen nur am Ort der Jagd oder des Sports einsetzen. In der Öffentlichkeit müssen sie sie in verschlossenen, besonders gesicherten Behältern transportieren. Der Besitz dieser Waffen setzt außerdem eine "Waffenbesitzkarte" voraus.