Ab dem kommenden Jahr - Landessportbund Berlin führt verpflichtendes Kinderschutzsiegel ein

Sa 30.11.24 | 15:12 Uhr
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Karatetraining in einem Berliner Sportverein am 24.06.2018. (Quelle: picture alliance/dpa-Zentralbild/Hans Wiedl)
Bild: picture alliance/dpa-Zentralbild/Hans Wiedl

Der Landessportbund Berlin führt ab dem kommenden Jahr das Kinderschutzsiegel als verpflichtend für Mitgliedsverbände und -vereine ein. Aktuell haben 27 von 81 Verbänden sowie 88 Vereine das Siegel erhalten.

"Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, Sportvereine und Sportverbände zu sicheren Orten zu machen. Eltern sollen den Vereinen ihre Kinder mit einem guten Gefühl anvertrauen können", sagte LSB-Präsident Thomas Härtel auf der Mitgliederversammlung des LSB Berlin am Freitagabend.

Finanzielle Sanktionen bei Nichterfüllen

Bis zum 30. Juni müssen die Verbände alle Kriterien für den Erhalt des Kinderschutzsiegels erfüllen. Bei Nichterfüllen der Anforderungen müssen 50 Cent pro Verbandsmitglied unter 18 Jahren gezahlt werden.

Ab 2026 dient das Siegel zudem als Voraussetzung für Förderungen, was auch in der Fördervereinbarung des LSB mit dem Berliner Senat festgeschrieben ist. "Das Kinderschutzsiegel ist ein wichtiger Beitrag, um eine Kultur des Hinschauens im Sport zu fördern", sagte LSB-Direktor Friedhard Teuffel.

Vereine und Verbände müssen sechs Kriterien erfüllen

Voraussetzung für den Erhalt des Kinderschutzsiegels sind sechs Kriterien. Diese reichen von - benannten und geschulten - Kinderschutzbeauftragten über Fortbildungen zum Thema Kinderschutz und Prävention, "die verpflichtend alle zwei Jahre für alle haupt-, ehren- oder nebenamtlichen Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten" sind bis hin zu einer regelmäßigen Überprüfung der Führungszeugnisse.

Erfüllt ein Verband bzw. Verein die sechs Kriterien, kann er das Siegel beim LSB beantragen. Es gilt dann für fünf Jahre, ehe es erneuert werden muss.

Sendung: rbbUM6, 30.11.2024, 18 Uhr

1 Kommentar

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  1. 1.

    Ein wichtiger Schritt! Aus meiner Sicht sollte in Fortbildungen darüber gesprochen werden, wie Missbrauch durch Sprache und Körpersprache des Kindes zum Ausdruck kommen kann. Zudem sollte klar aufgezeigt werden, mit welchen Menschen über ein Missbrauchsverdacht als erste Anlaufsstelle gesprochen werden kann. Möglichst keine anonyme Stelle. Und es sollte klar gemacht werden, dass die Maßnahmen solcher Schutzkonzepte eine Chance ist, nicht jedoch ein alle in Verdacht stellen.

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