Berliner Binnengewässer - Wassersportler verwirrt über Corona-Maßnahmen

Fr 10.04.20 | 15:48 Uhr | Von Till Oppermann
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Segelboote auf der Havel in Berlin Reinickendorf (Quelle: imago/Jürgen Ritter)
Bild: imago/Jürgen Ritter

Anfang April beginnt auf den Berliner Binnengewässern die Wassersportsaison. Aktuell führt dabei jedoch das Corona-Kontaktverbot zu Verwirrung - denn die Sportler werden ungleich behandelt. Von Till Oppermann

Mit den ersten warmen Wochen im April beginnt auf den Binnengewässern Berlins üblicherweise die Wassersportsaison. Paddel- und Rudervereine nehmen ihr Outdoor-Training auf. Segel- und Motorboote werden geslippt - von den Winterlagern an Land zurück auf die Liegeplätze im Wasser. Eigentlich ganz einfach, doch das Corona-Kontaktverbot und die daraus folgenden Bestimmungen führen an den Ufern der Stadt aktuell zu Verwirrung.

Zu derart großer Verwirrung, dass Vereine nicht wissen, woran sie sind. Dass die Wasserschutzpolizei und der Landessportbund (LSB) sich auf Anfrage des rbb nicht äußern wollen. Und dass Bootsbesitzer allein wegen der Lage ihres Liegeplatzes unterschiedlich behandelt werden. Abhängig davon, ob ihr Boot bei einem Verein oder in einer gewerblichen Marina ankert.

Eigentlich ist die Sache klar: "Rechtlich gesehen fallen Schwimmen, Kanufahren oder Segelbootfahren unter den Ausnahmetatbestand des § 14 Abs. 3 SARS-CoV-2-EindMaßnV", schreibt die Berliner Polizei auf ihrem Infoblatt mit dem Titel "Wassersport trotz COVID-19" [berlin.de] vom 7. April. Dieser Ausnahmetatbestand besagt, dass sportliche Aktivitäten unter freiem Himmel allein, mit Angehörigen des eigenen Haushalts und zu zweit - ohne weitere Gruppenbildung - auch während der Kontaktsperre erlaubt bleiben. Von den Betreibern eines Bootshauses in Treptow-Köpenick hört man: "Das ist die dritte bearbeitete Fassung." Ihren Namen möchten sie an dieser Stelle lieber nicht lesen. Zu groß die Unsicherheit, was nun erlaubt und was verboten ist.

Was Sie jetzt wissen müssen

Wasserschutzpolizei und LSB schweigen

Das gilt auch für Vereinssportler. Lutz Samel, der Vorsitzende der Wassersportvereinigung am Langen See, erzählt zwar: "Es gibt vom Seglerverband und vom Sportbund eine eindeutige Verfügung dazu, dass jeder Sportbetrieb einzustellen ist." Doch manche Vereine erreicht am ersten April-Samstag eine widersprüchliche Nachricht der Polizei über eine Lockerung dieser Verfügung. Eine Wassersportlerin schreibt in ihrer Unsicherheit sogar dem rbb auf Instagram. Sie bittet den Sender, der Sache nachzugehen. Oliver Weiß, der Pressesprecher des LSB, schreibt in einer Mail am Montag erklärend: "Die Informationen der Wasserpolizei hatten bei Vereinen am Wochenende zu Irritationen geführt." Die Senatsverwaltung des Innern sei nun gefragt, eine eindeutige Entscheidung zu treffen. Telefonieren will man da beim LSB nicht. Man verweist auf das Corona-FAQ auf der Website.

Gewerbliche Marinas sind keine Sportstätten

Dort ist auch das aktuelle Infoblatt der Berliner Polizei verlinkt. Von der dritten Überarbeitung erhofft diese sich endlich Klarheit. Nach mehreren Telefonaten, Mails und vorformulierten Fragen nimmt man auch hier Abstand von einem Gespräch mit dem rbb. Die Pressestelle bittet um Entschuldigung, aber leider stünden die Kolleginnen und Kollegen bis auf Weiteres nicht für Interviews zur Verfügung. Der Grund: "Die aktuell verbleibenden Umstände." Also bleibt nur das Infoblatt. Und obwohl das Schwimmen, Kanu- und Segelbootfahren als Individualsport rechtlich zulässig ist, gilt das nicht für alle Eigner. Die Polizei unterscheidet bei den Einschränkungen nämlich zwischen Booten auf gewerblichen Liegeplätzen - wie Bootshäusern - und Booten an Liegeplätzen von Vereinen. Laut der Polizei handelt es sich bei gewerblichen Marinas nicht um Sportstätten. Das Ablegen ist erlaubt. Wer jedoch von einem Vereinsanleger allein, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person aufs Wasser fährt, verstößt gegen das Betretungsverbot von Sportstätten. "Aus Gründen der Kontrollierbarkeit ist das nicht zulässig."

Die ungleiche Behandlung der Wassersportler

Durchsetzen müssen das die Segelvereine. Der "Leute-Newsletter" des "Tagesspiegels" berichtet sogar von Vorständen, die die Schlösser austauschen mussten. Einige Segler würden nicht einsehen, dass sie auch zu zweit und allein nicht zu ihren Booten dürfen. Im ersten Schreiben vor drei Wochen sei das noch gestattet gewesen, berichtet Lutz Samel.

Anders sieht das bei den Bootshäusern aus. "Wir verstehen das so: Man kommt, geht zu seinem Boot und fährt weg. Das darf man den ganzen Sommer", erzählen die Treptow-Köpenicker Bootshausbetreiber. "Das neue Infoblatt der Polizei bestätigt uns." In den vergangenen Wochen habe man Regeln eingeführt, die Bootseigner sollten den Abstand einhalten, man durfte nur maximal zu zweit kommen, sich nicht zusammensetzen. Jeder konnte zu seinem Boot - das war es. So würde man das auch bei den Seglern am Langen See handhaben. "Die Trennung kann ich schlecht nachvollziehen", sagt Samel.

Kuriose Blüten der Verordnung

Aber natürlich müsse man sehen, dass Betriebe, die noch Arbeit haben, weiterarbeiten können. Dazu gehört auch das Slippen. Zumindest das ist nach neuer Verordnung - sofern gewerblich durchgeführt - auf Marinas und den eigentlich gesperrten Vereinsgeländen erlaubt. Sogar wenn mehr als zwei Personen beteiligt sind, die aber dem beauftragten Betrieb angehören müssen. Beim Bootshaus in Treptow-Köpenick läuft das so ab: "Wir slippen die Boote ohne den Eigner." Man habe eine Firma, die das Boot ins Wasser bringe, das Slippen gehe über Tage und werde relativ teuer. Es wird genau eingetaktet, wann wer kommt. "Die Eigner warten draußen, dürfen wenn das Boot im Wasser ist nach vorne kommen und das Boot allein in ihre Liegebox fahren." Danach müssen sie wieder gehen.

Auch den Vereinen steht dieser Weg offen. Benutzen dürften die organisierten Wassersportler ihre Boote erstmal trotzdem nicht. Samel befürchtet, dass das so bleibt. "Persönlich glaube ich, dass wir diese Saison nicht aufs Wasser gehen werden." Ein bisschen Hoffnung bleibt trotzdem. Laut "Tagesspiegel" antwortete LSB-Vizepräsident Klaus Finger auf die Anfrage eines Rudervereins. Gerade verhandele man mit dem Senat über Öffnungsklauseln für Sportstätten. Da sei auch der Wassersport inbegriffen. Helfen könnten dabei die guten Erfahrungen der Bootshäuser. Hier hielten sich alle an die Regeln, berichten die anonymen Besitzer: "Die Leute freuen sich alle, dass sie wenigstens auf ihr Boot können und fahren."

Beitrag von Till Oppermann

17 Kommentare

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  1. 17.

    Den Wassersport zu verbieten zeigt mir wieviel, arrogante, Unkenntnis die Politiker haben. Die ganzen Corona-Verordnungen, wo sich anscheinend jeder Landrat zu überbieten versucht, ist m.E.n. Schwachsinn. Derzeit sind nur noch 0,009 % an Infizierten der deutschen Bevölkerung. Andere Krankheiten sind weit mehr vorhanden, auch Tuberkulose und multiresistente Keime.
    Die Politiker sperren 99,91 % der Bevölkerung und haben damit das gesunde Maß verloren.
    Vorallem Wassersport ist kein Kontaktsport, und MUSS voll erlaubt sein. Ich mache seit fast 70 Jahren Wassersport, international. Solch einen politischen Schwachsinn habe ich noch nicht erlebt.

  2. 16.

    Bin seit 60Jahren Segelsportler und habe in meinem Leben einige diktaorische Ungerechtigkeiten hinnehmen müssen, so daß ich für meine letzten Jahre keine Diktaturen mehr aktzeptiere! Ich habe mir in 15Jahren - während meiner Berufstätigkeit - mein Segelboot gebaut - einige WM's gefahren - und soll mich nun der Willkür irgendwelcher Dummköpfe aussetzen, die es fertig bringen umweltverpestende Motorboote auf Berliner Gewässern zu begrüßen, während sporttreibende Segler auf Land bleiben sollen.- Und nun soll mir keena erzählen: Ich sei doch nur ein uneinsichtiger Alter! So ein Quatsch - ich mag einfach, diese derzeitige plumpe Ungerechtigkeit nicht, die wichtigtuerische Obrigkeiten unter dem Mäntelchen der kommunistisch/chinesischen Pandemie auf die Menschheit losließen! Wir halten diese 2Meter-Regel dennoch ein - kapiert!!!

  3. 15.

    Na, da können wir ja hoffen, dass es schnell eine Öffnungsklausel für WasserSPORTLER gibt. Es sind derzeit keine Ruderer, wenige Paddler und Segler sind unterwegs, aber dafür Motorbootfahrer mit privatem Wasserzugang oder gewerblichen Liegeplatz. Die Verordnung geht hier voll nach hinten los, oder ist Motorbootfahren Bewegung an frischer Luft? Meinetwegen Sportstätte (Vereinsräume) gesperrt lassen, aber Zugang zum Wasser übers Vereinsgelände/-Steg erlauben. Und was selbstverständlich ist, egal wo, ist die Einhaltung Hygiene -und Abstandsregeln.

  4. 14.

    Die Regelungen für Sportvereine einfach auf alle Vereine gleich zu fassen zeugt bei den Verantwortlichen von völliger Ahnungslosigkeit was in den einzelnen Sparten, hier Bootssport, eigentlich geschieht.
    Jeder Bootsfahrer, kurz als Wassersportler benannt, ist doch generell auch an der eigenen Gesundheit und der der Mitmenschen interessiert. Die unter den Corona Bedingungen geltenden Vorschriften von Abständen, Personen die sich treffen dürfen etc., will und wird jeder einhalten. Aber ein generelles Betretungsverbot für Wassersportvereine zu verhängen führt dazu, dass Vorbereitungen für die Saison, die immer individuell von den Eignern gemacht werden, nicht ausgeführt werden können. Da wird der Saisonstart, nach Lockerung der Corona Vorschriften, weiter verzögert.
    Telef. Nachfrage nach der Möglichkeit der Ausführung von Arbeiten am Boot, wurde negativ beschieden, da bei Kontrollen nicht zwischen Vereinsarbeit und privater Arbeit unterschieden werden kann. (So das Amt !!)

  5. 13.

    Die Verbote des Wassersports, nicht nur in Berlin und Brandenburg sondern auch in anderen Bundesländern wie HH, SH und MVP stellen eindeutig sog. Übermaßregelungen dar. Wassersport kann in jedem Fall unter Wahrung der Distanzregelungen und der Kontaktverbote sowohl als Individualsport als auch z.B. im Kreis der "Kern-Familie" ausgeführt werden. Das Gleiche gilt auch für das Übernachtungsverbot z.B. auf einem Sportboot. Ein- und Auslaufverbote für Sportboot- Yachthäfen wie sie in SH erlassen wurden sind Ausdruck vollkommener Ahnungslosigkeit.
    Daß im Übrigen jede Stadt, jeder Landkreis und jedes Bundesland anderslautende Regelungen erläßt, zeigt, daß diese Regelungen keinesfalls aufgrund einer fundierten Risikobewertung getroffen werden, sondern vielmehr entweder aus Angst vor der Verantwortung oder nach dem Prinzip "Hauptsache wir erlassen die schärfsten Einschränkungen" (à la Markus Söder, Daniel Günther et al.). Hauptsache, das Kind wird mit dem Bade ausgeschüttet.

  6. 12.

    Ich wünsche allen Bootsbesitzern, dass sie ihr Sportgerät, das Boot o.ä. so vorfinden wie sie es hinterlassen haben. Ohne Diebstahl und ohne Sachbeschädigung. Eigentum verpflichtet – diese Verpflichtung und Kontrollmöglichkeit wurde durch die Sperrung aller privaten und öffentlichen Sportanlagen untersagt. Langfingern wird es leicht gemacht unbehelligt zu agieren. Die Sportstätten sind bis zum 19. April 2020 gesperrt. Ich hoffe, ab 20.04. dieses Jahres können die ersten Boote mit Augenmaß ins Wasser gelassen werden, viele sind bereits auf der Schiene oder vor der Krananlage. Die Saison sollte ab Mai für alle Wassersportler möglich gemacht werden.

  7. 11.

    Jeden Tag beweisen unsere Entscheidungseliten wie unfähig sie doch sind.
    Wobei unser Innenminister ganz vorn steht.

  8. 10.

    Last die Menschen ans und auf das Wasser. Das fördert die Gesundheit. Stress wird abgebaut und stärkt das Immunsystem. Eltern können mit ihren Kindern etwas mehr entspannen. Der gesetzliche Mindestabstand von 1,5 m ist doch für Bootsbesitzern kein Problem. Ob an Land beim arbeiten am Boot und erst recht auf dem Wasser. Man macht in diesen Zeiten etwas Sinnvolles und ist von der Straße weg.

  9. 9.

    In Brandenburg hat die Wasserschutzpolizei am Gründonnerstag genau dieselbe Ungleichbehandlung verfügt. Nun darf ich mit meiner Frau das Kayak an den schönen Ostertagen nicht nutzen, weil es in dem Potsdamer Verein liegt, in dem wir uns seit Jahren auch ehrenamtlich engagieren. Und gegenüber in der „Marina am Tiefen See“ herrscht fröhlicher Betrieb!

  10. 8.

    Das ist ein Beispiel dafür, das die Maßnahmen zum Kontaktverbot dringend angepasst/überarbeitet werden müssen. Diese Widersprüche sind nicht zu verstehen.
    Genauso wenig verstehe ich diesen "Gehorsam" der Polizei/Ordnungsämter, und in diesem Falle der Vereine, diesen Unsinn zu befolgen.
    Regeln werden von der Mehrzahl der Menschen eingehalten. Und es gibt welche, die es nicht machen - wie im Straßenverkehr.

  11. 7.

    Ich finde es traurig, das auch jeder Landkreis in Brandenburg machen kann, was er will und wie er will. LOS ist der einzige Landkreis, in dem der Herr Landrat meint das einslippen der Boote zu verbieten.

  12. 6.

    Zur Verdeutlichung, kein Wassersportler möchte in dieser Zeit ein aktives Vereinsleben praktizieren, hier geht es einzig und allein um ein abstandsgarantiertes Betreten eines Geländes oder Steges um „zulässigen Sport und Bewegung an der frischen Luft“ (Verordnungstext) zu ermöglichen.

  13. 5.

    Wie kommen Sie denn darauf, dass ich jemandem etwas unterstelle? Ich habe nur geschrieben, wie ich das persönlich handhabe. Andere können das ja anders machen.

  14. 4.

    Daran merkt man, das die Berliner und auch die Brandenburger Regelung eindeutig überzogen sind. Allein auf dem Wasser zu sein kann nicht als Gefährdung der Gesundheit anderer gewertet werden.

  15. 3.

    "...mit meinem persönlichen Gewissen derzeit nicht vereinbaren kann, meinem luxuriösen Bootshobby nachzugehen, während viele andere um ihre Existenz fürchten". Den Sportbootfahrern Gewissenlosigkeit zu unterstellen ist doch wohl etwas daneben. Zumal das Hobby nicht immer was mit Luxus zu tun hat. Die Aussage ist so falsch wie: "Ich kann es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, Schweinshaxe zu essen, weil anderswo Menschen verhungern." Macht keinen Sinn.

  16. 2.

    Unser Verein ist ebenfalls betroffen und die Veranstaltungen, die wir den Sommer über zelebrieren, weitestgehend abgesagt. Wenn die Eigner über das Grundstück zu ihren Booten gehen um das Wochenende zu zweit oder im engsten Kreise der Familie auf dem Wasser zu verbringen dann kann ich die Aussage VERBOTEN „ aus gründen der Kontrollierbarkeit“ nicht nachvollziehen. Wenigstens würden die Mitglieder der Wassersportvereine sich dann nicht in den Parks und Wäldern aufhalten, wo man z.Zt. den Sicherheitsabstand zueinander auch kaum einhalten kann.

  17. 1.

    Mal abgesehen davon, dass ich es mit meinem persönlichen Gewissen derzeit nicht vereinbaren kann, meinem luxuriösen Bootshobby nachzugehen, während viele andere um ihre Existenz fürchten, bin ich aber tatsächlich auch verwundert über die allgemeine Verwirrung. Sogar innerhalb der Berliner Wasserschutzpolizei scheint man sich da nicht einig zu sein. Genau an dem Tag, als das zitierte PDF online gestellt wurde, wonach Boot fahren zulässig ist, auch wenn das Boot an einem Vereins- oder gewerblichen Steg liegt, haben einzelne Beamte der Wasserschutzpolizei die Hafenbetreiber abtelefoniert und sie aufgefordert, sofort ein Betretungsverbot auszusprechen. Dann dürften Bootsbesitzer nicht mal mehr Kontrollgänge unternehmen, was aber bei einem Boot sehr wichtig ist, um zum Beispiel bei sich ändernden Wasserständen die Leinen und die Fender nachzujustieren. Also zeitgleichzwei vollkommen gegensätzliche Aussagen der Wasserschutzpolizei. Kein Wunder, dass die sich jetzt nicht dazu äußern wollen...

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