Oberspreewald-Lausitz -
Das Arbeitsgericht Cottbus hat am Montag die Kündigung von acht Busfahrern aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz für nichtig erklärt. Bereits 2017 waren sie wegen eines vom Kreis beschlossenen Betreiberwechsels von der damaligen Südbrandenburger Nahverkehrs GmbH gekündigt worden. Einer der Kläger war daraufhin vom Nachfolger, der Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck mbH, übernommen worden, allerdings ohne Anerkennung der bisherigen Verdienstleistung.
Eine Abfindung hatte er von der Vorgängergesellschaft nicht erhalten, da es sich nicht um einen Betriebsübergang gehandelt habe. Das wurde unter anderem damit begründet, dass keines der Fahrzeuge in die neue Gesellschaft übergegangen ist.
Nachzahlungen für Kläger
Nach der Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof in Brüssel hat das Arbeitsgericht am Montag entschieden, dass es sich doch um einen Betriebsübergang gehandelt habe. Da der Nachfolgebetrieb einen Großteil der Busfahrer übernommen und auch den Verkehrsbetrieb direkt fortgeführt hat, sei die Nicht-Übernahme der Fahrzeuge, zumal sie nicht mehr den aktuellen Normen entsprechen, in diesem Fall unerheblich und damit ein Betriebsübergang gegeben, heißt es in der Begründung.
Für die Kläger bedeutet das: Die angezweifelten Kündigungen sind unwirksam, wenn auch anerkannt. Die Betriebszugehörigkeit ist bei der Berechnung des Tarifvertrages anzurechnen, dementsprechend können die Arbeitnehmer mit Nachzahlungen rechnen, in einem Fall mit circa 13.000 Euro.
Weitere Klagen von Busfahrern sind noch offen.
Sendung: Antenne Brandenburg, 15.06.2020, 16:30 Uhr;