52.400 Meldungen im Jahr 2021 - Immer mehr Brandenburger nutzen "Online-Wache" der Polizei

Mo 26.09.22 | 08:38 Uhr
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Frau tippt am Laptop (Quelle: imago/Vasily Pindyurin)
Bild: imago/Vasily Pindyurin

Die "Online-Wache" der Brandenburger Polizei wird immer häufiger genutzt. Wie das Polizeipräsidium Brandenburg in Potsdam der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, gab es im vergangenen Jahr landesweit fast 52.400 Meldungen über das Online-Portal, darunter rund 45.200 Strafanzeigen.

Damit hat die Zahl der Online-Meldungen deutlich zugenommen. Im Jahr 2020 seien es landesweit noch gut 45.880 Meldungen gewesen, 2019 knapp 40.900.

Ob die wachsenden Zugriffszahlen auch auf die gewachsene Online-Nutzung in der Corona-Zeit zurückgehen, konnte die Polizei nicht bestätigen. Alle online eingegangenen Anzeigen müssen nach Polizeiangaben einer rechtlichen Würdigung durch die Beamten unterzogen werden. Ob es sich dann tatsächlich um einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt handle, aus dem schlussendlich eine Strafanzeige resultiere, sei aber nicht statistisch erfasst, hieß es.

Auch Anmeldungen für Versammlungen erfolgen den Angaben zufolge vermehrt über die "Online-Wache". Rund 1.870 seien es im vergangenen Jahr gewesen - nach knapp 1.160 im Jahr zuvor, 735 waren es in 2019.

Auf der "Online-Wache" können Bürgerinnen und Bürger etwa eine Strafanzeige erstatten, Hinweise zu Fahndungen geben, eine Versammlung anmelden oder sich als Zeuge melden.

Sendung: rbb24 Inforadio, 26.09.2022, 14:00 Uhr

10 Kommentare

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  1. 10.

    Was nutzt eine Strafanzeige, wenn polizeibekannte Straftäter bis zu ihrer Gerichtsverhandlung frei herumlaufen und weitere Taten begehen? Irgendetwas läuft hier gewaltig schief in Deutschland!

  2. 9.

    Und was soll jetzt dieser Artikel bewirken? Der Online-Bürgerservice Polizei Brandenburg, so der richtige Name, siehe hier https://polizei.brandenburg.de/liste/uebersicht/1705377 ist nicht das, was der Initiator damals auf den Weg gebracht hat, sondern seit einigen Jahren nur noch ein blankes Chaos und Streitgegenstand zwischen dem Innenministerium und dem Justizministerium. Und genau das und die sich daraus ergebenden Folgen werden eben nicht der Öffentlichkeit mitgeteilt! Warum wohl?“

  3. 8.

    Beantworten Sie mir (uns) die gestellten Fragen? Würde mich auch interessieren, welche Rolle Sie hier versuchen zu spielen und weshalb Sie nun schon mehrfach übergriffig werden?

  4. 7.

    Davon habe ich doch gar nichts geschrieben. Die Bearbeitung einer Anzeige ist völlig unabhängig von Online oder Polizeidienststelle und nur abhängig vom Aufwand der Bearbeitung. Was wollen sie jetzt noch von mir? Lesen lernen?

  5. 6.

    Wieder so eine von der dpa unreflektiert abgeschriebene Meldung ohne Gegenrecherche, Richtigstellung, Ergänzungen und Korrekturen. Richtig wäre >Online-Bürgerservice Polizei Brandenburg< nicht aber „Online-Wache“. Die Jahresangaben sind falsch. Falsch ist auch, Zitat: „Ob es sich dann tatsächlich um einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt handle, aus dem schlussendlich eine Strafanzeige resultiere“. Richtig ist: Die Polizei ist zur Aufnahme einer Strafanzeige verpflichtet. Brandenburger Polizisten sehen das aber anders, wie bspw. die Offenlegung des Projektes von Herrn Böhmermann & Co. im Frühjahr 2022 zeigte. Über das mit einer Strafanzeige eingeleitete Ermittlungsverfahren entscheidet allein die Staatsanwaltschaft, die Polizei ist nur ihr Diener (StGB, StPO u.a.). Die Anzeigen bleiben nicht nur, Zitat: „wochenlang“ unbearbeitet, sondern tw. sogar über mehrere Monate. Regelmäßig werden Strafanzeigen falsch zugeordnet, obwohl die zuständigen Behörden bekannt sind. Endlose Probleme.

  6. 5.

    Woraus schließen Sie, wer die Strafanzeigen wo, wie und nach welchen Normen bearbeitet?!

  7. 4.

    Das ist doch sehr unkritisch geraten. Die Polizei ist bei Erstattung einer Anzeige gesetzlich verpflichtet, das Aktenzeichen mitzugeben, auch um später weitere Informationen aufnehmen zu können. Das geschieht aber ausgerechnet bei der Brandenburger Polizei nur, wenn man sich auf derem Portal registriert hat. Eine solche konstruierte Hürde ist nicht nur eine Einschränkung Öffentlicher Dienste, sie meint auch einen unrechtmäßigen Zugriff auf persönliche Daten. Das ist dann nicht nur ungesetzlich, sondern sogar verfassungswidrig - etwas, womit die Brandenburger Polizei viele Jahre Erfahrung hat, s. auch KESY. Ferner sind diese Vorgänge besonders problematisch, wenn es um Fehlverhalten oder mögliche Straftaten der Polizei selbst geht. Polizist*innen haben nicht darüber zu entscheiden, was strafbare Handlungen sind und was nicht, weder in persönlichem Kontakt noch online. Die Polizei Brandenburgs muss reformiert und wieder auf rechtsstaatliche Füße gestellt werden.

  8. 3.

    Woraus schließen sie, das ihre Anzeige wochenlang nicht bearbeitet wird? Rückmeldungen gibt es erst zum Abschluss der Bearbeitung oder bei Zwischenanfragen wegen benötigter Dokumente zum Beispiel. Ansonsten dauert eine Anzeigenbearbeitung je nach Ermittlungsaufwand genau so lange, als wenn sie auf der Polizeidienststelle Anzeige erstattet hätten.

  9. 2.

    Gerade für die Anzeige von Straftaten, bei denen erwartungsgemäß die Bearbeitung zeitnah wegen mangelnder Spurenlage eingestellt wird (z.B. Fahrrad- , Motorraddiebstahl), bei denen man aber - wegen der Diebstahlversicherung - der Versicherung gegenüber eine Anzeige bei der Polizei nachweisen muss, ist die Online-Wache der Polizei eine schnelle und bequeme Lösung für alle Beteiligten.

  10. 1.

    Den Zuspruch merkt man auch daran, daß die Anzeige wochenlang nicht bearbeitet wird

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