Kontrolle privater Feiern - "Wir brechen keine Türen auf"

Mi 21.10.20 | 17:35 Uhr
Symbolbild: Polizeibeamte am Eingang eines Hauses. (Quelle: dpa/Friso Gentsch)
Bild: dpa/Friso Gentsch

Was darf die Polizei, wenn sie Hinweise auf eine illegale Wohnungsparty hat? Zur Gefahrenabwehr könnte sie sich unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zur Wohnung verschaffen. Gewalt anwenden will man in Brandenburg und Berlin aber nicht.

Die Polizei darf auch in Privat-Wohnungen kontrollieren, ob zu viele Gäste an einer Feier teilnehmen. Rein rechtlich dürften sich die Beamten in Ausnahmefällen auch mit Gewalt Zutritt zu einer Wohnung verschaffen, wie ein Polizeisprecher einer rbb-Reporterin sagte. "Wir brechen aber keine Türen auf", versicherte der Sprecher des Brandenburger Polizeipräsidiums, Mario Heinemann, rbb|24.

Im Falle eines Verdachts auf eine illegale Feier werde die Polizei das weitere Vorgehen mit der originär zuständigen Behörde abstimmen - in diesem Fall das Gesundheitsamt. Die Polizei dürfe Personalien aufnehmen und die Party auflösen, bisher sei das aber noch nicht vorgekommen.

In brandenburgischen Risikogebieten sind derzeit nur noch private Treffen von maximal zehn Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Das betrifft - neben Cottbus - seit Mittwoch auch den Landkreis Spree-Neiße.

"Können nicht jede Wohnung überprüfen"

Auch in Berlin muss die Polizei aktiv werden, wenn der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat besteht. "Wir können aber nicht jede Wohnung überprüfen", sagte Sprecherin Patricia Brämer rbb|24. Die Beamten würden in jedem Fall "mit Fingerspitzengefühl" vorgehen.

Rechtliche Grundlage für das Betreten von Wohnungen durch die Polizei ist das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), wie der Sprecher des Berliner Innensenators, Martin Pallgen, gegenüber rbb|24 erläuterte. Dort heißt es in § 36: "Die Ordnungsbehörden und die Polizei können eine Wohnung ohne Einwilligung eines Inhabers betreten und durchsuchen, wenn (3) das zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person (...) erforderlich ist." Er könne sich aber nicht vorstellen, dass die Polizei in Berlin zur Kontrolle von Feiern Türen aufbrechen würde, sagte Pallgen. Auch Polizeisprecherin Brämer stellte klar: "Da wird dann nicht das SEK anrücken."

In Berlin dürfen sich derzeit in geschlossenen Räumen nur noch der eigene Haushalt sowie fünf andere Personen oder maximal Menschen aus zwei Haushalten treffen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 21.10.2020, 13 Uhr

Was Sie jetzt wissen müssen

Kommentar

Bitte füllen Sie die Felder aus, um einen Kommentar zu verfassen.

Kommentar verfassen
*Pflichtfelder

Nächster Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

Haus der Offiziere. (Quelle: rbb)
rbb

Prachtbau in Wünsdorf - Neues Leben im Haus der Offiziere?

Einst war das Haus der Offiziere in Wünsdorf ein Prachtbau – mittlerweile bröckelt der Putz gewaltig. Seit vor Jahrzehnten die Rote Armee hier abzog, steht das Gebäude leer. Aber jetzt tut sich vielleicht was. Von Alexander Goligowski

Bild in groß
Bildunterschrift