Neue Corona-Regeln in Brandenburg - Kabinett beschließt Alkoholverbot und Begrenzung von Feiern

Di 20.10.20 | 17:15 Uhr
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16.10.2020, Berlin: Zwei Menschen stoßen vor einer Bar in Neukölln an. (Bild: dpa/Christophe Gateau)
Video: Brandenburg Aktuell | 20.10.2020 | Markus Woller | Bild: dpa/Christophe Gateau

Schärfere Obergrenzen für private Feiern, nächtliches Ausschankverbot für Alkohol: Das Brandenburger Kabinett hat am Dienstag neue Regeln für Corona-Hotspots beschlossen. Auch eine Maskenpflicht in Büros und Einkaufszentren kann jetzt angeordnet werden.

Die Brandenburger Landesregierung hat am Dienstag neue Maßnahmen zur Eindämmung der wieder stärker aufgeflammten Corona-Pandemie bekanntgegeben. Neue Regeln gibt es bei der Zahl von Gästen bei Veranstaltungen und privaten Feiern, beim Alkoholausschank in Gaststätten, bei Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum.

Feiern:

Liegt die 7-Tage-Inzidenz im Wohnort unter 35, dann sind bei privaten Feiern auf privatem Grund bis zu 75 Anwesende erlaubt. Am 20. Oktober beschloss die Landesregierung, dass diese Obergrenze ab 35 neuen Infektionen je 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche in den entsprechenden Landkreisen und kreisfreien Städten nur bis zu 25 Menschen in öffentlichen Räumen feiern dürfen (bisher 50). Bei privaten Feiern zuhause sind es 15 Menschen (statt bisher 25).

Ab einer Inzidenz von 50 werden Feiern weiter beschränkt: Im privaten Wohnraum dürfen dann nur noch 10 Personen aus maximal zwei Haushalten anwesend sein, im öffentlichen Raum maximal 10 Personen. Veranstalter von privaten Feiern müssen bei einer Inzidenz von über 35 sowie von über 50 diese mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem zuständigen Gesundheitsamt melden.

Veranstaltungen:

Außerdem wurde die Maximalzahl bei Veranstaltungen in Corona-Hotspots ab 35 Neuinfektionen per 100.000 auf 250 Gäste draußen und 150 Gäste im Innenbereich begrenzt.

Wird die Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten, dürfen bei Veranstaltungen maximal 150 Menschen zeitgleich draußen anwesend sein, bzw. 100 drinnen.

Erweiterte Maskenpflicht:

Ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner soll auch eine erweiterte Maskenpflicht eingeführt werden. Sie gilt dann auch in Büros und Einkaufszentren.

Ab einer Inzidenz von 50 können Gesundheitsämter zusätzliche Orte an denen eine Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, öffentlich machen.

Alkoholverbot:

Ab einer Inzidenz von 35 ein Alkoholausschankverbot in Gaststätten und Kneipen zwischen 23 und 6 Uhr in den betroffenen Städten und Landkreisen. Gesundheitsministerin Nonnemacher machte jedoch darauf aufmerksam, dass sich das Ausschankverbot in Brandenburg von dem in Berlin unterscheidet. In Brandenburg bezieht sich dieses auf Bars und Restaurants und nicht auf Verkaufsstätten.

Beherbergungsverbot gestrichen:

Gestrichen wurde nach einer Gerichtsentscheidung das Beherbergungsverbot für Menschen aus Risikogebieten. Dieses Verbot war vergangenen Freitag vom Oberverwaltungsgericht gekippt worden.

In den Landkreisen Oder-Spree, Prignitz und Spree-Neiße sowie den Städten Potsdam und Frankfurt (Oder) liegt die Sieben-Tage-Inzidenz über den kritischen Wert von 35. Cottbus ist mit einer sogenannten 7-Tage-Inzidenz von 87,3 bereits Corona-Risikogebiet.

Infektionszahlen steigen

"Wenn wir bei einer exponentiellen Kurve etwas bremsen wollen, dann sollten wir so früh wie möglich anfangen, um den gewünschten Effekt zu erzielen", sagte Nonnemacher. Es gebe erneut hohe Infektionszahlen. Die Zahl der Corona-Toten sei ebenfalls wieder gestiegen. Nonnemacher fügte hinzu: "Wir wissen, dass so einige Menschen, die hier bei uns auf den Intensivstationen liegen, mit dem Tod ringen."

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke betonte, dass die zunehmenden Schwierigkeiten im rechtlichen Bereich, die Arbeit der Landesregierung nicht leichter mache. "Die Menschen im Land, in Teilen zumindestens, sind nicht mehr bereit die Maßgaben zu befolgen." Das führe zu mehr Verstößen, die hohe Infektionszahlen begünstigen, so Woidke weiter.

Die überwiegende Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger folge den Verordnungen, sagte der Innenminister Michael Stübgen (CDU). "Wir wissen aber auch, dass es noch immer Unbelehrbare gibt." Es seien Wenige, aber sie seien eine Infektionsgefahr für sich selbst und alle anderen. "Deswegen werden wir die Kontrolle der Maßnahmen verstärke", betonte Stübgen.

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65 Kommentare

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  1. 65.

    Ist schon traurig diese Polizeistunde. Die Berliner müssen gleich nach Hause gehen, während die Brandenburger gleich noch einmal voll aufdrehen können, außer in P Und EE und CB. Aber die Leute in Kyritz an der Knatter können sich gleich noch an der Tanke an der B5 treffen und die Sau rauslassen. Armes Berlin.

  2. 64.

    Nicht provozieren lassen, Enric will doch nur spielen.

    Wenn jemand von Alkohol über Methanol zu Aceton kommt, muss er schon eine gehörigen Dosis von letzterem mit Waldmeistergeschack intus haben. Gegen solche Leute hilft "TrollEX" - gibbet auch als Spray ;-). Die Formel müsste DFAT heissen - Don't feed a Troll.

  3. 63.

    Wissen sie, es ist mir sch...egal, wo sie in Brandenburg nach 23:00 ihren Suff herbekommen. Vielleicht sollten sie sicherheitshalber in Berlin bleiben, wenn in Brandenburg hre Lebensgrundlage nicht gewärleistet ist.
    Und halten sie sich mit beleidigenden Äußerungen zurück.

  4. 62.

    Das Lied heißt mein Gott Walter oder vielleicht doch mein Gott Herbert. Aber mit chemischen Symbolen kennen Sie sich gut aus. Wie wäre es mit CH3COCH3? Das kann man auch in Brandenburg nach 23 Uhr nicht mehr bekommen.

  5. 61.

    Update
    Es gibt dann auch noch die Anmeldepflicht, wenn die 7-Tage-Inzidenz zu hoch ist. Wo soll die denn erfolgen? Das mit den Gesundheitsämtern klappt doch nicht, die werden doch irre, wenn jetzt noch mehr dazu kommt.

  6. 60.

    Es gibt dann wohl auch noch die Anmeldepflicht, wenn die 7-Tage-Inzidenz zu hoch steigt? Wo hat das denn eigentlich zu erfolgen?

  7. 59.

    Man, langsam nervt das, wenn man hier jeden post erklären muss. Ich werde bald Gebühren erheben.
    Also, gemeint war, dass ein Berliner um 23:00, außerhalb seines Brandeburger Hotels, das ihn mit Suff ohne Ende versorgen würde, absurd ist. Wenn er kein Hotel hat, sollte er sich nach Hause scheren, was jeder halbwegs intelligente Berliner auch macht.
    Deswegen "....nicht nachvollziehbar....". Hat nicht das geringste mit Methanol zu tun.

  8. 57.

    75 Personen sind in Brandenburg bei privaten Feiern in Privaträumlichkeiten erlaubt, insofern am Wohnort die 7-Tage-Inzidenz bei unter 35 liegt. Liegt sie über 35, reduziert sich diese Zahl im privaten Raum auf 15. Liegt die 7-Tage-Inzidenz bei über 50, reduziert sich diese Zahl nochmals auf maximal 10 Personen.

  9. 56.

    Kurze Anmerkung an RBB... Derzeit sind in Brandenburg noch 75 Leute bei Feiern im Privaten und öffentlichen Räumen erlaubt.

    Da diese Zahl direkt auf der Internetseite des Landes Brandenburg steht und man hier nichts davon gehört hat, als es ja anscheinend von 75 auf 25 geändert wurde. Gehe ich mal davon aus das 75 Leute die derzeit erlaubt sind stimmen.

    LG aus einer Stadt irgendwo im Brandenburg....

  10. 55.

    Da man sich hier ja auch so toll dran hochzieht, wo ich wohne oder ob Tochter mit Schwiegersohn und besuchen kommt oder umgekehrt:
    In dem Beitrag über die neuen Regeln für Berlin stand bis kurz nach 20 Uhr, dass in Berlin bei privaten Feiern nur noch 6 Personen erlaubt sind.
    Also in dem Fall vollkommen egal, ob wir nach Potsdam fahren oder die zwei zu uns kommen....
    RBB hat es erst nach einem Hinweis geändert.


  11. 54.

    Nur 3 Haltestellen weiter und es ist nicht mehr Berlin sondern Brandenburg. Die Reglungen verschieden. Wer soll da noch durchsteigen?

  12. 53.

    Gute Frage, aber nicht nachvollziehbar. Warum sollte ein Berliner nach 23:00 auf der Suche nach C2H5OH in Brandenburg durch die Gegend irren?

  13. 52.

    Meinen Sie jetzt meine Antwort unter 41? Verstehen Sie immer noch nicht, dass die Brandenburger Regelungen in Berlinn/Spandau nicht gelten?

  14. 51.

    Meine liebe Melanie
    falsch, als Akademiker stellt man keine Fragen sondern beantwortet sie.
    Vielleicht sollten Sie erstmal zwei Probleme mit sich selber klären, die da wären
    1 Wer bin ich und wo wohne ich denn nun eigentlich?
    2 Was treibt mich eigentlich so eine (blöde) Diskussion zu entfachen und ca. 6 Personen einzubeziehen.
    Ende und Aus

  15. 49.

    Dietmar Woidke kommt wir langsam vor wie Don Quijote. Der kämpfe gegen Windmühlen. Auch die Bastion Mc Pom ist gefallen. Wie schön in Brandenburg kann ich noch nach 23 Uhr Alk bekommen. Bloß wo? Geschäfte schließen um 19 Uhr und Imbissbuden schon um 17 Uhr. Welche Tanke hat denn 24 Stunden Service in Brandenburg?

  16. 48.

    Teile der Landesregierung präsentieren sich hier wortgewaltig als besorgte Politiker, die gegen Verstöße vorgehen wollen, zum Schutz der Bevölkerung. Wie aber ist die Realität?
    Meine Frau wurde vor Monaten Opfer eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz (EindVO), dem sie schutz- und wehrlos ausgeliefert war. Eine beim zuständigen Ordnungsamt gestellte Anzeige wurde nicht bearbeitet. Eine beim Gesundheitsamt des Landkreises gestellte Anzeige wurde nach vielen Wochen mit einem (gefälschten) Bescheid geschlossen (inzwischen Strafanzeige). Auf an das MSGIV (Nonnemacher) gerichtete Beschwerden ließ sie mitteilen, dass man keinen Handlungsbedarf sieht. Als Begründung gab ein Beauftragter an, dass ja nichts passiert ist (im Sinne von wir leben doch noch). Eine deshalb vor Wochen an Woidke gerichtete Beschwerde wurde bis heute nicht beantwortet. Wir haben die regierungsbildenden u.a. Fraktionen angeschrieben, ebenfalls ohne Reaktion. Was soll man jetzt unternehmen?

  17. 47.

    Ich finde hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

    Wenn sich in den nächsten Wochen der Rauch verzieht und die Kollateralschäden sichtbar werden, dann gute Nacht.

  18. 46.

    Das liegt dann selbstverständlich im Ermessen des Nachbarn oder Passanten, der Polizei oder Ordnungsamt zur Gefahrenabwehr alarmiert...

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