Leerstand - Erste Wohnungsgenossenschaft in Lauchhammer stimmt für Fusion

Mi 25.05.22 | 10:33 Uhr
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Leerstehender Wohnblock (Bild: imago)
Leerstehender Wohnblock, Symbolbild | Bild: www.imago-images.de

Die geplante Fusion der beiden größten Wohnungsgenossenschaften in Lauchhammer (Oberspreewald-Lausitz) hat eine erste Hürde genommen. Am Abend stimmten die Mitglieder der Generations-Wohnungs-Genossenschaft (GWG) mehrheitlich für die Fusion mit der Wohungsgenossenschaft "Am Lauch".

Lediglich 31 Mitglieder stimmten gegen die Fusion. Damit der Zusammenschluss aber vollzogen werden kann, müssten Bund und Land der Genossenschaft "Am Lauch" zunächst rund sechs Millionen Euro alte Schulden erlassen, so Bürgermeister Mirko Buhr.

"Wir sind jetzt auf das "Go" vom Bund angewiesen. Das Land hat schon sein Okay gegeben, zur Entschuldung", erklärte Buhr.

Lauchhammer ist geprägt von einem massiven Wohnungsleerstand. Über ein Drittel aller Wohnungen in der Stadt sind nicht bewohnt. Die beiden Wohnungsgenossenschaften haben allerdings nicht das Geld, um vorhandenen Wohnraum zu sanieren oder abzureißen.

Mit der Fusion besteht die Möglichkeit auf Fördermittel zum Stadtumbau. Zudem könne die neue, größere Genossenschaft größere, sanierte Wohnungen herrichten und vermieten. Das entspräche der aktuellen Nachfrage, so Bürgermeister Buhr.

Damit die Fusion endgültig stattfinden kann, müssen die Mitglieder der Genossenschaft "Am Lauch" dem Zusammenschluss am 31. Mai ebenfalls zustimmen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 25.05.2022, 8:30 Uhr

16 Kommentare

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  1. 16.

    Ihr wollt Wohnraum, da ist er, Ende der Diskusion. Ganze Landstriche mit leeren Wohnungen und Häusern verfallen, weil Herrscharen wissentlich der Probleme trotzdem in überfüllte Städte ziehen und sich dann wundern und beschweren dass es da nichts gibt. Und dann wegen der Folgen der eigenen uneinsichtigen Entscheidungen Forderungen und Verfügungsgewalt über anderer Leute Vorsorge und Eigentum fordern.

  2. 15.

    Welchen Unsinn meinen Sie?

    Unsinn ist es, das Landesverfassungen, insbesondere Stadtstaaten, in der heutigen Zeit solche Staatszielbestimmungen überhaupt verankern und dadurch Hoffnung schüren.

    In der Landesverfassung heißt es auch: „Das Land fördert… die Bildung von Wohnungseigentum.“

    Aha, daher wurden also die Aufteilungsverbote von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen beschlossen.

    Entspricht aber eben nicht der Berliner Verfassung, warum soll dann auf der anderen Seite ein Grundrecht auf Wohnen in Berlin gewichtiger wirken ?

    Berlin agiert eindeutig gegen die eigene Verfassung durch Verhinderung von Schaffung des Eigentums.

    Es ist nicht mehr als eine Staatszielbestimmung im verfassungsrechtlicher Hinsicht, kein Anspruch, der einklagbar wäre.

  3. 14.

    Sie dürfen - übrigens bin ich zeitgleich auch Mieter - auch davon ausgehen, dass ich als Vermieter die Sorgen meiner Mieter durchaus kenne, komme ich doch ursprünglich selbst aus einem Mieterhaushalt.

    Ich glaube auf der anderen Seite nicht, dass meine Mieter (in NRW, nicht Berlin) die Sorgen eines Vermieters kennen (wollen).

    Das gehört zur bitteren Realität unbestritten dazu.

  4. 13.

    Welchem Teil der Berliner lassen Sie denn Ihr Argument der “Heimat“ eigentlich moralisch zuteil werden - wer hat von den u. g. Alternativen mehr Recht auf Heimat?

    „Großes Geburtsorte-Ranking 2020
    Woher die Berliner wirklich kommen - 46,2 Prozent der Berlinerinnen und Berliner (1.738.575) sind auch in Berlin geboren (Stand: 31.12.2020), etwa 2.000 mehr als bei unserer Datenauswertung für den 31.12.2017. Bleiben also 53,8 Prozent (2.029.04) Zugezogene. 2017 war das Verhältnis noch 46,8 Prozent zu 53,2 Prozent.„

    https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2021/06/berliner-statistik-einwohner-zugezogene-berlin-2020.html

  5. 12.

    Diese Argumentation ist wirklich daneben, es gibt keine örtliche Wohnansprüche "Kraft Geburt", außer die Immobilie ist persönliches Eigentum.
    Und bei diesem Anspruchsdenken eine zu Hilfenahme der "Berliner - Kiez -( Heimat)-Tränendrüse" zu benutzen, ist nicht nur aus der Zeit gefallen, sondern nur lächerlich.
    Tja, Erwachsene sind keine Kinder!

  6. 11.

    Im Bild gut sichtbar - bezahlbare Wohnungen, ohne Modernisierungsmaßnahmen und sonstige Mieten steigernde Elemente. Passt bestimmt nun auch wieder nicht jeden.
    Ein bisschen "Mercedes" zum kleinen Preis sollte schon drin sein.

  7. 10.

    War mir eigentlich klar, dass Sie Wohneigentum haben und die Sorgen von Mietern nicht nachvollziehen können. Sie immobil wie Ihre Wohnverhältnisse ist leider auch Ihr Denken.
    Ich spreche nicht vom Recht der gnädigen Geburt, sondern von Heimat. Möge Sie Ihnen erhalten bleiben. Auch Eigentum schützt nicht zwangsläufig vor Obdachlosigkeit.
    Damit beende ich diese Diskussion. Wir werden auf keinen gemeinsamen Nenner kommen. Ich wohne auch bis ans Ende meines Lebens in gesicherten Verhältnissen, gucke aber noch über'n Tellerrand.

  8. 9.

    Ferner muss ich Sie auch enttäuschen, es steht diesseits kein Umzug nach Lauchhammer an.

    Ich habe mich frühzeitig und weitsichtig, bereits in jungen Jahren - anders als viele Berliner - in Berlin-Tiergarten eingekauft.

    Auch für meine Kinder habe ich in Berlin bereits vorausschauend vorgesorgt.

    Mir geht es super, aber vielen Dank der Nachfrage..

  9. 8.

    Na ja, bevor ich leide und obdachlos bin ziehe ich auch - wenn auch nur vorübergehend - nach Lauchhammer.

    Sie sprechen von einem Recht der „gnädigen Geburt“, das rechtfertigen soll, dass Neuberliner weniger Wohnrechte als geborene Berliner haben sollen, diesen Ansatz kann ich in keiner Weise nachvollziehen.

    Die Geburt ist leistungslos erlangt, den Eigentümern wird von linken Ideologen doch immer genau das Argument vorgeworfen.

    Gewinne ohne angebliche Leistung.

    Ein Umzug ist als ultima ratio zumutbar, selbstverständlich

  10. 7.

    Soviel Raum für Rigaer, Köpi und Waagenburgen.. in öko und fast autofrei.. warum Berlin?
    Und ihr mit euren Rechten.. jeder hat das Recht auf angemessenen Wohnraum.. tada.. da ist er und nicht nur da.
    Und dann lesen wir doch mal alle Artikel 11 GG Absatz 2. Ähnlich lautet auch das SGB.
    Art. 11
    (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
    (2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
    Da trifft ja so gut wie alles zu.

  11. 6.

    Da sieht der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages genauer hin und schreibt u.a.: "Landesverfassungen regeln die Wohnraumversorgung bzw. Wohnraumförderung ausdrücklich als Staatszielbestimmungen,"
    So auch für BB aus Art. 47 Verfassung BB.
    https://www.bundestag.de/resource/blob/651544/50f6cb8ef28a8b472f0fa00add53d78a/WD-3-120-19-pdf-data.pdf

  12. 5.

    Da haben Sie recht, aber das Recht auf Wohnen ist in den Verfassungen einiger Bundesländer verankert. In Berlin steht das im Artikel 28: "Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Land fördert die Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen, sowie die Bildung von Wohnungseigentum." https://www.berlin.de/rbmskzl/regierende-buergermeisterin/verfassung/artikel.41548.php#:~:text=Artikel%2028,2)%20Der%20Wohnraum%20ist%20unverletzlich.

    @Besserwisser: Was bitte hat Lauchhammer mit Berlin zu tun? Warum soll ein gebürtiger Berliner oder jemand der hier seit Jahrzehnten lebt, Arbeitsstelle, Familie, Freunde und sonstige soziale Kontakte hat, nach Lauchhammer ziehen? Vielleicht sollte man die Zuwanderung anders steuern. Muss ja nicht jeder nach Berlin ziehen. Aber vielleicht haben Sie Ihren Koffer schon gepackt und sind auf dem Weg nach Lauchhammer? Ist nicht so schlecht in der Lausitz, wie manche denken.

  13. 3.

    Wahrscheinlich aus dem GG wo das drin steht. Aber selbst wenn derzeit noch nicht stehen sollte dann muss die jetzige Regierung dafür schnellstens sorgen das es als verbrieftes Grundrecht im GG steht....

  14. 1.

    Soviel zum Thema Grundrecht auf Wohnen, liebe Berliner Opfer.

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