300 Flüge am BER gestrichen - Diese Rechte haben Flugreisende bei einem Warnstreik
Aufgrund eines Streiks am BER starten und landen am Mittwoch dort keine Passagierflüge. Obwohl die Airlines nicht direkt in den Streik involviert sind, müssen sie dafür sorgen, dass die Passagiere trotzdem befördert werden.
Aufgrund des Warnstreiks am Flughafen Berlin-Brandenburg in Schönefeld (Dahme-Spreewald) sind fast alle Flüge gestrichen worden, einige wurden verschoben.
Der Airport hatte zuvor erklärt, dass keine regulären Passagierflüge am BER stattfinden können. Vorgesehen waren demnach für Mittwoch rund 300 Starts und Landungen mit insgesamt 35.000 Passagieren.
Die Lufthansa teilte auf Nachfrage mit, dass Flüge zum BER gestrichen wurden. Den Kunden seien Alternativen angeboten worden, etwa Flüge am Dienstag und Donnerstag oder Bahnfahrten.
Die Fluggesellschaft Eurowings teilte mit: "Wir informieren unsere Kunden und bieten Ihnen soweit möglich alternative Verbindungen am Dienstag oder Donnerstag sowie Umbuchungen auf die Bahn an."
Easyjet, eine große Fluggesellschaft am BER, riet den Kunden, den Status des jeweiligen Fluges online zu überprüfen. Auf der Webseite des Unternehmens war am Dienstag zu sehen, dass viele Flüge auf Donnerstag verschoben wurden, wenige wurden gestrichen. Umleitungen zu anderen Flughäfen sind demnach nicht vorgesehen.
Ryanair kündigte online an, dass die Kunden per Email oder SMS über Veränderungen bei ihren Flügen informiert würden.
Umleitungen zu den Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden waren am Dienstagnachmittag nach Angaben des Betreibers, der Mitteldeutschen Flughäfen AG, nur jeweils zwei geplant.
Airline muss Ersatzbeförderung ermöglichen
Fällt der gebuchte Flug aus, muss die Airline eine Ersatzbeförderung ermöglichen – egal, ob via Flugzeug, Bahn, Bus oder Mietwagen. Sie muss "zumutbar und verhältnismäßig" sein, konkretisierte Klaus El-Khechen von der Verbraucherzentrale im Gespräch mit rbb|24. Kann die Airline die Ersatzbeförderung nicht realisieren, muss das Geld für das Flugticket komplett erstattet werden.
Normalerweise müssen Airlines bei Verspätungen 250 Euro und mehr zahlen. Der Streik am BER aber werde vom Gesetzgeber als "außergewöhnlicher Umstand" angesehen, so El-Khechen; für den Streik könnten die Airlines nichts. Daher müssten sie in dem Fall bei "einigen Stunden Verspätung" auch kein Schadensersatz zahlen. "Die Passagiere müssen sich an die jeweilige Airline wenden und auf einen Ersatzflug warten. Auch wenn es länger dauern kann", so El-Khechen weiter. Wenn der Passagier aber mehrere Tage warten muss, bis er befördert wird, muss die Airline Schadensersatz zahlen.
Wenn eine Pauschalreise gebucht wurde, ist nicht die Airline der Ansprechpartner, sondern der Reiseveranstalter.
Passagiere haben Recht auf Betreuungsleistungen
Wenn es bei der Airline bzw. beim Reiseveranstalter keinen Ansprechpartner gibt, sollte der Passagier zumindest eine Mail schreiben und so seinen Fall dokumentieren. Bucht der Fluggast danach auf eigene Faust um, sollten in jedem Fall die entsprechenden Belege aufbewahrt werden. "Auch im Nachgang der Reise kann man den Anspruch gegenüber der Airline oder dem Reiseveranstalter geltend machen", so El-Khechen.
Am Flughafen haben Passagiere bei "erheblicher Verspätung" auch das Recht auf Betreuungsleistungen. "Diese sollte man ganz gezielt erfragen", so El-Khechen: "Die Airlines sind in der Regel vorbereitet und verteilen Gutscheine für Essen und Getränke." Sollte sie das nicht tun, müssen die entsprechenden Belege für die Verköstigung aufbewahrt werden. Auch diese Kosten kann man sich im Nachgang erstatten lassen.
Tarifverhandlungen betreffen rund 6.000 Beschäftigte
Die Gewerkschaft Verdi hat für Mittwoch einen Warnstreik am BER angekündigt. Beschäftigte der Luftsicherheit, der Bodenverkehrsdienste und der Flughafengesellschaft sind aufgerufen, ganztätig die Arbeit niederzulegen. Da damit für den Flughafenbetrieb zentrale Arbeitsbereiche bestreikt werden, kündigte der BER an, dass am 25. Januar kein Passagierverkehr stattfinden werde. Von den Tarifverhandlungen betroffen sind rund 6.000 Beschäftigte.
Verdi fordert für die Mitarbeiter am Boden und in der Flughafengesellschaft 500 Euro mehr im Monat bei einer Laufzeit von einem Jahr. Die Arbeitgeber wollen dagegen eine Laufzeit von drei Jahren. Für die Beschäftigten der Luftsicherheit fordert die Gewerkschaft eine bessere Regelung bei den Zuschlägen für Überstunden sowie bei Nacht-, Feiertags-und Sonntagsarbeit.
Der Flughafenverband ADV kritisierte derweil den geplanten Streik als unangemessen. Dieser entbehre jeder akzeptablen Grundlage. Der Hauptstadtflughafen werde als öffentlichkeitswirksame Bühne missbraucht. Zehntausende Passagiere seien die Leidtragenden.
Sendung: rbb24 Abendschau, 24.01.2022, 19:30 Uhr