Inzidenz über 20 - Spree-Neiße-Kreis verschärft Zugangsbeschränkungen für Innenräume

Mi 08.09.21 | 12:22 Uhr
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Schild an einer Tür "Zutritt nur nach 3g-Regel" (Foto: imago/Bihlmayerfotografie)
Bild: www.imago-images.de

Im Landkreis Spree-Neiße gelten seit dieser Woche strengere Coronaregeln. Hintergrund ist, dass die 7-Tage-Inzidenz seit dem 31. August über 20 liegt.

Damit gilt die 3G-Regel nun in allen nicht-privaten Räumen [lkspn.de]. Das heißt, unter anderem auch bei Veranstaltungen, in Innenräumen von Gaststätten und bei Festen haben nur noch diejenigen Zutritt, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

Es gibt jedoch Ausnahmen. So gilt zum Beispiel generell keine Testpflicht im Gesundheitsbereich bei der Erbringung medizinischer, therapeutischer oder pflegerischer Leistungen.

Inzidenz steigt in Brandenburg wieder

Am Mittwoch lag die Inzidenz im Spree-Neiße-Kreis nach den Zahlen des Robert-Koch-Instituts bei 30,1 Neuinfektionen innerhalb einer Woche, auf 100.000 Einwohner gerechnet [kkm.brandenburg.de].

Brandenburgweit ist die Inzidenz, nachdem sie am Dienstag gesunken war, wieder leicht gestiegen - auf 37,5 (Dienstag: 36,4, Montag: 37,3). Den höchsten Wert meldet mit 74,2 weiterhin der Elbe-Elster-Kreis, den niedrigsten Frankfurt (Oder). In der kreisfreien Stadt liegt die Inzidenz den vierten Tag in Folge bei 1,8.

Was Sie jetzt wissen müssen

Sendung: Antenne Brandenburg, 06.09.2021, 13:30 Uhr

6 Kommentare

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  1. 6.

    Ffp2 Pflicht für Ungeimpfte….
    Es gibt einige wenige Sachen die wird man bei uns nie machen.
    Ein Reiseverbot und die sichtbare Kennzeichnung von Menschen.

  2. 5.

    Wie gut dass sich niemand aus rein "egoistischen Gründen" wie Partys oder Auslandsurlaub hat impfen lassen...

  3. 4.

    Mensch, Mensch, Mensch. Da macht es ein Landkreis ausnahmsweise mal richtig, wird auch schon wieder gemeckert.

    Dabei betrifft es doch eh nur die Unvernünftigen. Und das völlig zu recht. Schlimm genug, dass man einer Minderheit aus egoistischen Gründen erlaubt, die Mehrheit zu gefährden. Da ist es ja wohl das Mindeste, dass diese sich wenigstens testen lassen, bevor sie in Innenräumen auf andere Menschen treffen.
    Ich würde diese Regeln ja auf alle öffentliche Plätze ausweiten.

  4. 3.

    Entschuldigung, lese ich das richtig: Weil die Inzidenz (die ja sowieso nicht mehr gilt) über 20 (!) ist???
    Dabei kann es sich doch nur um einen Schreibfehler handeln. Vermutlich ist eher 200 gemeint, oder?
    Über 20 kann sich jeder Landkreis nur freuen. Selbst der Musterschüler Rostock ist bei 55 bis 65 seit Tagen.

    Man kann es ja so machen wie in Österreich, da sollen Ungeimpfte FFP2 tragen und Geimpfte irgendwas anderes.
    Durch diese offene Form der Diskriminierung erkennt man dann gleich schon an der Nasenspitze wer geimpft ist.

  5. 2.

    20, das ist ein Wert aus der Zeit als es noch flächendeckend keine Impfungen gab. Warum weigert sich Brandenburg immer noch diesen Irrsinn anzupassen?

  6. 1.

    Es hat doch schon ein Gericht entschieden, dass selbst ausgedachte Grenzwerte die nicht im IFSG stehen keine Gültigkeit haben.
    Aber nun wurde auch noch auf Bundesebene entschieden, Grenzwert ade.
    Dauert es wirklich so lange bin Informationen auf dem Land angekommen :D

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