Jänschwalde - Kindereinrichtung wird Betriebserlaubnis teilweise entzogen

Mi 11.03.20 | 17:25 Uhr
Kindereinrichtung Neustart Jänschwalde (Foto: rbb)
Bild: rbb

Im August 2019 wurden Vorwürfe gegen eine Jugendhilfeeinrichtung in Jänschwalde öffentlich. Das zuständige Ministerium verhängte Auflagen und einen Aufnahmestopp. Seit Mittwoch ist klar: Die Betriebserlaubnis wird entzogen - für einen Teil der Einrichtung.

Die Kinder- und Jugendeinrichtung "Neustart" in Jänschwalde (Spree-Neiße) verliert für einen Teil ihrer Arbeit die Betriebserlaubnis. Das teilte das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am Mittwoch mit. Dies sei das Ergebnis einer umfassenden Prüfung durch die Heimaufsicht des Ministeriums.

Im August 2019 wurden Vorwürfe gegen die Kinder- und Jugendeinrichtung bekannt. Misshandlungsvorwürfe standen damals im Raum. Zur Sicherung des Kindeswohls und um eine mögliche Gefährdungslage abzuwenden hatte die Heimaufsicht des Jugendministeriums Auflagen zum Weiterbetrieb der Einrichtung erteilt. Zudem wurde ein Aufnahmestopp verhängt.

Die Heimaufsicht des Ministeriums überprüfte die Einrichtung daraufhin.

Rechte der Kinder nicht genug beachtet

Bei "Neustart" handelt es sich um eine stationäre Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Bisher umfasste die Betriebserlaubnis zwei Bereiche: zum einen für Kinder und Jugendliche mit intensivpädagogischem Förder- und Betreuungsbedarf, andererseits für Kinder ohne oder mit weniger Bedarf.

Für den ersten Bereich gab es Vorwürfe, dass die Rechte der Kinder nicht ausreichend beachtet worden seien. Jugendministerin Britta Ernst gab am Mittwoch bekannt, dass die Betriebserlaubnis für diesen Bereich entzogen worden ist. Das Wohlergehen und die Rechte der Kinder und Jugendlichen haben oberste Priorität, so Ernst am Mittwoch.

In der Einrichtung sei es zu einer Praxis gekommen, die nicht mehr vertretbar sei. So habe es freiheitsentziehende Maßnahmen ohne richterlichen Beschluss gegeben, ein Belohnungssystem mit Sanktionscharakter sei etabliert worden und die Kontaktrechte der Bewohner seien nicht ausreichend beachtet worden.

Für den zweiten Bereich gebe es hingegen keine Beanstandungen. Er darf weiter betrieben werden. Der Träger, der Arbeiter-Samariter-Bund muss die Konzeption aber bis Juni überarbeiten.

Sendung: Antenne Brandenburg, 11.03.20, 15:40;

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