Ende der gesetzlichen Schutzverordnung -
Die Corona-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz sind in Deutschland ausgelaufen. Für die meisten Arbeitnehmer ist der heutige Freitag damit der erste Arbeitstag, an dem etwa das Tragen einer Maske zumindest nicht mehr generell verpflichtend ist. Auch mitunter noch geltende Abstandsregelungen gelten ab sofort nicht mehr. Betriebe müssen ihren Angestellten deshalb auch keine Möglichkeiten mehr anbieten, aus dem Homeoffice heraus arbeiten zu können.
In einzelnen Bundesländern, darunter auch in Brandenburg, gelten jedoch weiterhin Corona-Basismaßnahmeverordnungen. Diese beinhalten branchenspezifische Auflagen und Pflichten. Im Gesundheits- und Sozialwesen wird in Brandenburg damit vorerst die Masken- und Testpflicht bestehen bleiben.
Mehr Verantwortung bei Arbeitgebern
Mit Auslaufen der generellen gesetzlich festgeschriebenen Corona-Schutzverordnungen seien Arbeitgeber nun stärker aufgefordert, ihre eigene Gefährdungsbeurteilung an das Infektionsgeschehen anzupassen. "Relevante regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind weiterhin nicht ausgeschlossen", sagte ein Sprecher des Arbeitsministeriums zu Beginn der Woche. Das Ministerium werde auf seiner Webseite Empfehlungen für Arbeitgeber bereitstellen.
Jochen Appt, Chef der Abteilung Sicherheit und Gesundheit beim Dachverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung warnte im Gespräch mit rbb24 Inforadio schon jetzt vor der Infektionslage im Herbst: "Hier gilt es vorauszudenken, da neue Infektionswellen nicht auszuschließen oder sogar wahrscheinlich sind." Die Verordnungen könnte auch wieder angepasst werden. Masken sollten Arbeitgeber deshalb besser schon jetzt beschaffen und vorrätig halten, ehe sie im Herbst möglicherweise wieder teurer würden.
Sendung: radioeins, 27.05.2022, 6:00 Uhr