Misshandlungsvorwürfe an Grundschule - Prozess gegen Forster Schulleiter soll im Februar beginnen

Do 07.11.19 | 10:26 Uhr
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Betroffene Grundschule in Forst (Quelle: rbb/Theresa Krinning)
Audio: Antenne Brandenburg | 06.11.19 | Anke Blumenthal | Bild: rbb/Theresa Krinning

Der Prozess gegen den Schulleiter einer privaten Grundschule in Forst beginnt voraussichtlich im Februar. Dem 43-Jährigen wird Körperverletzung in 20 Fällen vorgeworfen. Nach Verzögerungen durch Terminabsprachen ist es bereits die zweite Prozessankündigung.

Der Prozess gegen den ehemaligen Schulleiter der Archimedes-Grundschule in Forst (Spree-Neiße) soll im Februar starten. Das teilte das Cottbuser Amtsgericht am Mittwoch mit. Dem Schulleiter wird Körperverletzung in 20 Fällen vorgeworfen. Sieben Kinder sollen betroffen sein. Dem 43-Jährigen werden über einen Zeitraum von 2015 bis 2017 Schläge an den Hinterkopf der Schüler, in Einzelfällen auch Tritte und Schläge in das Gesicht vorgeworfen.

Der Prozess sollte ursprünglich bereits im Februar dieses Jahres beginnen. Probleme bei der Terminabsprache mit der Verteidigung und den Nebenklägern hatten aber für Verzögerungen gesorgt.

Schwere Vorwürfe von Eltern

Die Vorwürfe gegen den Schulleiter waren im Herbst 2018 an die Öffentlichkeit gelangt. Kurz darauf hatte der Schulleiter selbst die Öffentlichkeit gesucht und bekanntgegeben, dass auch Vorwürfe der sexuellen Belästigung im Raum stehen.

Eltern der betroffenen Kinder hatten im Gespräch mit dem rbb erzählt, dass es sich bei den Vorwürfen beispielsweise um einen Tritt gegen ein Mädchen im Sportunterricht, das keine Vorwärtsrolle schaffte, handeln soll. Ein weiterer Junge soll vom Schulleiter als dumm bezeichnet worden sein, ein anderer Junge habe Angstzustände, weil er beobachtet habe, wie sein Freund geschlagen worden sei.

Ein Elternbündnis spricht hingegen von einer "abgestimmten Kampagne" und bezweifelt die Vorwürfe. Die Schule erfülle ihren Erziehungsauftrag zu 200 Prozent heißt es in einem Schreiben.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte das Bildungsministerium ein Kontaktverbot zu Schülern gegen den ehemaligen Schulleiter verhängt. Er darf sich seitdem nicht mehr in der Schule aufhalten. Derzeit wird die Schule von der Ehefrau des Angeklagten geleitet.

4 Kommentare

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  1. 4.

    Ohne Stellenausschreibung? Aber eigentlich ist mir dass egal, Hauptsache die Kinder * sind geschützt

  2. 3.

    Warum soll die Schule nicht von der Ehefrau geleitet werden? Vielleicht ist sie ebenfalls Pädagogin?
    Sippenhaft gibt es zum Glück nicht mehr.

  3. 2.

    Schule wird jetzt von Ehefrau geleitet- ist diese Schule ein Familienunternehmen?

  4. 1.

    Schrecklich diese Angelegenheit. Die armen Kinder.
    Allerdings finde ich es sehr befremdlich, dass die Ehefrau des Angeklagten die Schule leiten darf.

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