Landgericht Cottbus - Angeklagter gesteht Messerangriff in Jobcenter

Mo 09.12.19 | 20:58 Uhr
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Blick in den Gerichtssaal des Cottbuser Landgerichts vom Prozeßauftakt zum Messerangriff auf eine Mitarbeiterin des Cottbuser Jobcenters.
Video: Brandenburg aktuell | 09.12.2019 | Sascha Erler | Bild: rbb/Florian Ludwig

Knapp sechs Monate nach einem Messerangriff auf eine Mitarbeiterin des Cottbuser Jobcenters hat am Montag der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Der erste Verhandlungstag war schnell vorbei.

Im Landgericht Cottbus hat am Montag ein Prozess wegen versuchten Mordes begonnen. Angeklagt ist ein zur Tatzeit 38-Jähriger. Er soll im Juni im Jobcenter Cottbus seine Arbeitsvermittlerin mit einem Messer angegriffen haben.

Zum Prozessauftakt gab der Verteidiger eine Erklärung des Angeklagten ab. Darin räumte dieser die Tat ein, bestritt aber eine Tötungsabsicht.  Zuvor war die Anklageschrift verlesen worden. Der erste Verhandlungstag war nach einer halben Stunde beendet.

Die Frau soll bei dem Angriff am Hals verletzt worden sein, allerdings nicht lebensbedrohlich. Als Motiv habe der mutmaßliche Täter laut Staatsanwaltschaft angegeben, dass er mit der Bearbeitung seines Falles unzufrieden gewesen sei.

Mutmaßliches Opfer noch immer in Behandlung

Die Mitarbeiterin des Jobcenters, die bei dem Angriff verletzt wurde, sei noch immer krank geschrieben, sagte Behördenleiter Sven Mochmann rbb|24. Nach Aussage ihrer Anwältin, leide die 36-Jährige unter Panikattacken und Angstzuständen und sei weiter in psychologischer Behandlung.  

Für die Arbeitsagentur und das Jobcenter wurden nach dem Angriff die Sicherheitsvorkehrungen deutlich erhöht. Der Sicherheitsdienst wurde personell aufgestockt. Außerdem wurde der Zugang durch die Tiefgarage gesperrt, so Behördenleiter Sven Mochmann.

Für die Mitarbeiter gebe es zudem regelmäßige Schulungen, wie sie in kritischen Situationen richtig reagieren. Diese Schulungen seien für die Mitarbeiter nach Aussage des Behördenleiters verpflichtend.

Urteil voraussichtlich Ende Januar

Für den Prozess im Landgericht Cottbus sind vorerst fünf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte am 21. Januar 2020 gesprochen werden.

Sollte der mutmaßliche Täter wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen werden, drohen ihm mindestens fünf Jahre Gefängnis.

7 Kommentare

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  1. 7.

    Vorweg, die Tat ist eindeutig zu verurteilen. Ich wundere mich nur dass solche Fälle in einem bewußt gewählten Klima der Angst und des Ausgeliefertsein nicht häufiger vorkommen weil auch "Anfeindungen, Beleidigungen und (verbale) Übergriffe" von JC Mitarbeitern an "Kunden" an der Tagesordnung sind.

  2. 6.

    Straftat bleibt Straftat, im Jobcenter oder anderswo. - Man darf aber hinterfragen, ob die praktische (Nicht)Umsetzung des SGB II bei den existentiell betroffenen Menschen Aggressionen schürt.

  3. 5.

    Und daher sollte die Politik ernsthaft beginnen -> das erheblich vorteilhaft menschlich würdige Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens intensiv und sachlich auch im Zuge der Digitialen Revolution intensiver zu besprechen.

    Jobcenter alle komplett schließen, ein irrsinnig bürokratischer und längst mittelalterlicher Apperat wäre damit abgeschafft, zufriedere Menschen welche selbst entscheiden ob sie einen weit entfernten Arbeitsplatz annehmen möchten oder nicht und damit ergäben sich gleichzeitig Chancen weniger kriminelle Energien zu entwickeln, sieht man von Menschen ab, die von Haus aus zu kriminellen Handlungen neigen, selbst wenn es ihnen perfekt geht mit einer bedingungslosen Grundsicherung von Runden 1300 bis 1500€ zu denen jeder sich mehr oder weniger intensiv einbringen kann und seinen Lebenstandard weilweise noch mehr erhöhen könnte, jene die ohnehin viel und gern arbeiten oder auch jene die selbst heute ehrenamtlich arbeiten

  4. 4.

    Für uns JC Mitarbeiter sind Anfeindungen, Beleidigungen und Übergriffe an der Tagesordnung. Solch krasse Fälle wie in Cottbus sind glücklicherweise selten, aber Gewalt beginnt nicht erst mit einem Messerangriff. Wir konnten in den vergangenen Jahren ein deutliches Absinken des Respekts und ein erhebliches Aggressionspotential wahrnehmen. Der Bürger ist unzufrieden, schon wird beleidigt und gedroht was das Zeug hält. Sobald wir sehen das der Bürger ein Messer in der Tasche oder am Gürtel hat, wird der Sicherheitsdienst gerufen und die Person erhält Hausverbot.

    @Markus. Das hat mit dem SGB II nichts zu tun. Wer zu einem Behördentermin ein Messer mitführt, handelt vorsätzlich. Niemand hat bei einem Gespräch mit seiner Bank, dem Bürgeramt oder seiner Krankenkasse bewaffnet zu erscheinen. Es ist eine asoziale Unart unserer Zeit, das bestimmte Menschen dauerhaft Waffen mit sich führen.

  5. 3.

    Klar, ich nehme ein Messer zu einem Termin im Amt mit, bin sauer und will mal richtig auf den Putz hauen. Aber töten will ich ja keinen mit dem Messer. Nur ein bisschen wehtun, weil ich mit der Bearbeitung unzufrieden bin.
    Der sollte wegen versuchten Totschlags verurteilt werden und damit ein Zeichen gesetzt werden. Mal abwarten, wie die Justiz entscheidet.

  6. 2.

    Wer HartzIV mit Messer begegnet, läuft selber ins offene Messer. - Ein Täter, ein Opfer und eine Situation, die unter anderen Umständen gewiss nicht entstanden wäre.

  7. 1.

    Das System Hartz VI spielt die Menschen gegeneinander aus - Bearbeiter gegen Kunden. Solche Vorfälle nimmt das System in Kauf.

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