Ägyptische Studentin getötet - Zeuge belastet Fahrer nach tödlichem Unfall in Cottbus schwer

Do 12.12.19 | 12:33 Uhr
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Eingang zum Cottbuser Amtsgericht
Eingang zum Cottbuser Amtsgericht | Bild: rbb/Thomas Krüger

Im Prozess um den Unfalltod einer ägyptischen Studentin in Cottbus hat Am Donnerstag ein Freund des Opfers ausgesagt. Seiner Ansicht nach, fuhr das Auto, das die Studentin erfasst hatte, zu schnell. Außerdem soll der Fahrer kurz vor dem Aufprall beschleunigt haben.

Im Prozess um den Unfalltod einer ägyptischen Studentin in Cottbus hat ein Zeuge den Angeklagten am Donnerstag schwer belastet. Ein Freund des Opfers sagte im Amtsgericht Cottbus aus, dass das Auto seiner Ansicht nach viel zu schnell gefahren sein soll. Außerdem soll der Fahrer seinen Wagen kurz vor dem Zusammenstoß noch einmal beschleunigt haben.

Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Die Staatsanwaltschaft wirft dem zum Unfallzeitpunkt 20-jährigen Autofahrer fahrlässige Tötung vor. Auch sie ist der Ansicht, dass der junge Mann in der Tempo 30 Zone vor der Cottbuser Stadthalle deutlich zu schnell gefahren sei. Hätte der junge Mann sich an das Tempolimit gehalten, wäre der tödliche Unfall laut Staatsanwaltschaft vermeidbar gewesen.

Der 20-Jährige soll die Studentin Ostern 2017 in den Nachtstunden mit seinem Auto erfasst haben. Das 20-jährige Opfer soll kurz zuvor unvermittelt auf die Straße getreten sein. Das Opfer war wenige Tage später an den schweren Verletzungen gestorben.  

Urteilsverkündung für Anfang 2020 geplant

Das Urteil in dem Prozess im Amtsgericht Cottbus soll nach derzeitigem Stand im Februar verkündet werden. Im Januar werden voraussichtlich zunächst noch Unfallgutachter gehört. Im Februar sollen die Plädoyers gehalten werden.

Bei einem Schuldspruch drohen dem Angeklagten bis zu fünf Jahre Gefängnis. Das Gericht könnte aber auch milder urteilen und eine Geldstrafe verhängen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 12.12.2019, 16:10 Uhr

7 Kommentare

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  1. 7.

    Sind Bremsspuren festgestellt worden? - Wenn ja, am Ortsausgang?

  2. 6.

    Dass der Bericht fälschlicherweise, da noch nicht bestätigt, von "Unfalltod" spricht, ohne dass das nachgewiesen ist, scheint sie hingegen Ihrer Vorwürfe aber nicht zu stören? Und dann Anderen Vorverurteilungen unterstellen - war das nicht genau Ihr Vorwurf, Rechtsverständnis nach gusto der eigenen Interessen und Haltungen auszulegen? Dass man Relativierungen aber auch immer so leicht entlarven kann...

    Der Fall ist deswegen so brisant, weil er in der Tat wiederholt wegen möglicher rechtsextremer Motivlage in die Medien geriet. Zu einer Tötungsabsicht würde eine Beschleunigung zumindest passen, weiteres muss geklärt werden und ob und inwieweit die Insass*innen des Fahrzeugs tatsächlich rassistische bzw. rechtsextreme Kommentare über Shaden M. äußerten.

    Aber beim Verteidigen von auch nur potenziell Rechtsextremen sind Sie ja besonders motiviert, wie man häufig beobachten kann.

  3. 5.

    Wie sind denn Sie heute drauf? Fremdenfeindlicher Hintergrund ist totaler Quatsch und glaube aucj nicht, ob hier der Tatvorwurf Mord vorliegt. Die Stelle da ist zwar beleuchtet, aber wenn Die Frau hinter dem Haltestellenhäuschen auf die Straße ging, haben Sie mit 10 Kmh keine Chance zu bremsen! Also die Kirche mal im Dorf lassen und erst die Gutachter hören. Schnellverurteilungen bringen nichts und alles noch einmal "aufbauschen" schon gar nichts.
    Steffen

  4. 4.

    Gut, dass in Deutschland Juristen Recht sprechen und keine Hobbydetektive vom heimischen PC aus! Das Opfer ist unvermittelt auf die Straße getreten! Vor oder nach dem Beschleunigen? Es war dunkel! Hat der Angeklagte erkannt, dass die Fußgängerin keine deutsche war? Woran? Hat er sie überhaupt gesehen? Lassen Sie das alles Mal lieber das Gericht klären, bevor Sie hier Theorien in die Welt setzen. Der Staatsanwalt und der Richter werden das schon hinbekommen, auch in Cottbus!

  5. 3.

    Wenn die Tötungsabsicht nachgewiesen werden kann, ja. Wenn nicht aber Vorsatz, Gef. KV mit Todesfolge. In dubio pro reo.

  6. 2.

    Meine Meinung: Bei Verurteilung die lebenslange Führerscheinsperre. Das Opfer ist tot.

  7. 1.

    Aha, der Fahrer hat noch Gas gegeben. Dann war das kein
    Unfall sondern Mord mit fremdenfeindlichen Hintergrund.
    Hoffe das Gericht sieht das genauso.

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