Landgericht - Bei Tempo 120 gerammt: Autofahrer in Cottbus vor Gericht

Do 16.01.20 | 13:47 Uhr
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Der Angeklagte steht mit seinem Anwalt im Gerichtssaal des Landgerichts Cottbus. (Quelle: rbb/Daniel Mastow)
Audio: Antenne Brandenburg | 16.01.2020 | Bild: rbb/Daniel Mastow

Ein Autofahrer soll am Schönefelder Kreuz einen Motorradfahrer bei Tempo 120 gerammt haben. Beim Prozessauftakt wegen versuchten Totschlags in Cottbus schilderten mutmaßlicher Täter und mutmaßliches Opfer den Hergang sehr unterschiedlich.

Ein 35-Jähriger muss sich seit Donnerstag im Landgericht Cottbus wegen versuchten Totschlags verantworten. Er soll im April 2018 mit seinem Auto auf der A10 am Schönefelder Kreuz absichtlich einen Motorradfahrer gerammt und zu Fall gebracht haben: mit einer Geschwindigkeit von 120km/h.

Nur der geistesgegenwärtigen Reaktion nachfolgender Autofahrer sei es zu verdanken, dass der Motorradfahrer nicht überrollt wurde, heißt es in der Anklageschrift.

Der Fall war zuvor beim Amtsgericht Königs Wusterhausen verhandelt worden. Dieses hatte das Verfahren nach der Beweisaufnahme allerdings an das Landgericht Cottbus verwiesen, da ein hinreichender Tatverdacht für einen versuchten Totschlag besteht.

Auslöser war offenbar ein Streit

Vor Gericht schilderten der 35-jährige Angeklagte und der Motorradfahrer zum Prozesauftakt ihre Sicht des Unfallherganges. Der Autofahrer sagte aus, dass der Motorradfahrer ihn zuvor auf einer Bundesstraße bedrängt und ihn an einer Kreuzung bedroht habe. Der spätere Unfall auf der Autobahn soll unabsichtlich beim Spurwechsel geschehen sein. Er habe den Motorradfahrer nicht im Spiegel gesehen, so der Angeklagte.

Auch das mutmaßliche Opfer sprach in seiner Aussage von einem Vorfall auf der Bundesstraße. Demnach hätte der Autofahrer ihn dort schon fast angefahren. Auf der dreispurigen Autobahn habe der Angeklagte ihn dann absichtlich mit Tempo 120 von der mittleren Spur gerammt.    

Urteil voraussichtlich noch im Januar

Für den Prozess im Landgericht Cottbus sind drei Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll am 27. Januar gesprochen werden.

Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten bis zu 15 Jahre Gefängnis.

1 Kommentar

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  1. 1.

    Ich beobachte dieses Verkehrsverhalten von Autofahrernn täglich. Bin seit fast 30 Jahren täglich mit dem Motorrad auf dem Weg zur Arbeit. Mir ist vor 2 Jahren ein Bmw-Fahrer absichtlich aufsHinterrad aufgefahren, ( bei Tempo 50)weil ich mich zuvor an der Ampel bei Stau an den vordersten Platz gestellt hatte.
    Hier hatte der Autofahrer sofort gehupt nach dem Losfahren und mich dann verfolgt und gerammt.
    Das Schlimmste für mich: Es handelte sich bei dem Unfallverursacher nicht etwa um " jugendlichen" Spinner, nein es war ein Hochschulprofessoer der Universität Stuttgart.
    Das ist äußerst traurig und bedenklich wenn sich dieses Verhalten bis in die "Oberschicht" verbreitet hat.
    M.E. muss hier ein hartes Urteil gefällt werden.
    "Bestrafe einen-> erziehe Tausende!!
    Hier wurde der Tod des Motorradfahrers billigend in Kauf genommen.
    Gefängnis ohne Bewährung ist hier unumgänglich.

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