Prozess um Messerangriff in Cottbus - Kunde rettete Jobcenter-Mitarbeiterin offenbar das Leben

Mo 13.01.20 | 14:34 Uhr
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Ansicht des Eingangs vom Landgericht Cottbus (Foto: rbb/Krüger)
Audio: Antenne Brandenburg | 13.01.2020 | Bild: rbb

Im Juni 2019 wurde eine Mitarbeiterin im Jobcenter Cottbus mit einem Messer angegriffen. Im Prozess sagten jetzt Zeugen aus: Dass die Mitarbeiterin noch lebt, hat sie dem beherzten Eingreifen eines Mannes zu verdanken, der ein Beratungsgespräch im Nebenzimmer hatte.

Mit der Vernehmung von Zeugen ist am Montag im Landgericht Cottbus ein Prozess um einen Messerangriff im Jobcenter Cottbus fortgesetzt worden. Angeklagt ist ein zur Tatzeit 38-Jähriger. Ihm wird versuchter Mord vorgeworfen.

Der Mann soll im Juni vergangenen Jahres eine Mitarbeiterin des Jobcenters mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt haben.

Die Zeugen berichteten am Montag vor Gericht übereinstimmend davon, dass es offenbar nur dem beherzten Eingreifen eines Mannes zu verdanken sei, dass die Mitarbeiterin die Attacke überlebt habe.

Demnach habe der Mann, der gerade ein Beratungsgespräch in einem Nachbarzimmer hatte, dem Angreifer das Messer aus der Hand geschlagen und ihn festgehalten, bis ein Wachmann und die Polizei eintrafen.

Unzufriedenheit soll Motiv für die tat gewesen sein

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn eingeräumt, dass er seiner Sachbearbeiterin "einen Denkzettel verpassen wollte", weil er mit der Bearbeitung seines Falles unzufrieden gewesen sei. Töten wollte er die Frau nach eigener Aussage aber nicht.

Die 36-jährige Mitarbeiterin des Jobcenters, die bei dem Angriff am Hals verletzt wurde, leidet offenbar noch immer unter Panikattacken und Angstzuständen. Sie befindet sich nach Auskunft ihrer Anwältin weiter in psychologischer Behandlung.  

Der Prozess im Landgericht Cottbus hatte im Dezember 2019 begonnen. Ob das Urteil wie geplant noch im Januar gesprochen wird, ist derzeit offen.  

Sollte der mutmaßliche Täter wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen werden, drohen ihm mindestens fünf Jahre Gefängnis.

13 Kommentare

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  1. 12.

    Ich war auch paar Jahre arbeitslos. So wie manche Mitarbeiter mit Hilfesuchenden umspringen wundert es mich, dass nicht viel mehr Ausraster passieren.
    Ich bin daher für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Die, die nicht wollen, kennen eh alle Tricks, denen kommt man nicht bei. Und für die anderen, die Gelder sind eh schon da und verstecken sich nur hinter 100ten verschiedenen Namen ob Hartz IV, Wohnzuschuss, Kleiderzuschuss, Erstausstattung, Aufstocken, Kindergeld, Bücher, Klassenfahrt usw. usw. dann das ganze Geld was die Jobcenter kosten mit Gehältern, Mieten, Betriebskosten und Equipment usw.
    Da kostet ein Grundeinkommen kaum mehr.
    Man kann wohl davon ausgehen, dass allein nur 1 Mitarbeiter soviel Kostet wie 3 Arbeitslose zusammen.

  2. 11.

    Meine persönlich erlittenen Machtmissbräuche durch das Jobcenter sind in zahllosen Verfahren seit 2006 verewigt. Und auch für Sie klargestellt, mit den Umsetzungsdefiziten aus Art. 4 der UN-BRK seitens der Legislative auf Bund- und Länderebene, hat sich meine Situation noch verschlimmert. Das Jobcenterpersonal kann (schwer)behinderte Menschen nicht im Sinn des Bundes-, EU- und Völkerrechts wahrnehmen und zumutbare Grundrechtseingriffe durchführen. Was hier im Artikel als Einzelfall dargestellt wird, sagt auf der anderen Seite nichts darüber aus, welches Leid und Elend vom Jobcenterpersonal mit HartzIV in der Bevölkerung verursacht wird. Zudem, siehe UN-Staatenbericht Deutschland von 2015!

  3. 10.

    Meine persönlich erlittenen Machtmissbräuche durch das Jobcenter sind in zahllosen Verfahren seit 2006 verewigt. Und auch für Sie klargestellt, mit den Umsetzungsdefiziten aus Art. 4 der UN-BRK seitens der Legislative auf Bund- und Länderebene, hat sich meine Situation noch verschlimmert. Das Jobcenterpersonal kann (schwer)behinderte Menschen nicht im Sinn des Bundes-, EU- und Völkerrechts wahrnehmen und zumutbare Grundrechtseingriffe durchführen. Was hier im Artikel als Einzelfall dargestellt wird, sagt auf der anderen Seite nichts darüber aus, welches Leid und Elend vom Jobcenterpersonal mit HartzIV in der Bevölkerung verursacht wird.

  4. 9.

    Ihr gewählter Name lässt ja schon einiges erahnen. Aber wo sehen Sie denn hier einen "Machtmissbrauch"?

    Der Bürger war unzufrieden mit der Bearbeitung seines Falls. Das kann dutzende Urachen haben, die sich aber definitiv Ihrem Kenntnisstand entziehen, da Sie keinen Akteneinblick haben.
    Insofern ist Ihr Beitrag, wie so oft bei Ihnen üblich, als populistisch und tendenziös zu bewerten. Oder wie man in Berlin so schön sagt: Keine Ahnung, aber davon eine ganze Menge.

    Aber da Sie ja scheinbar mit dem SGB II bereits in Berührung gekommen sind und etwas ändern wollen, empfehle ich Ihnen sich einfach mal bei der Kommune oder der Bundesagentur zu bewerben. Sollten Sie den Auswahlprozess bestehen, reden wir weiter.

  5. 8.

    Gute Frage. Übrigens soll der Retter in der Not Syrer gewesen sein. In solch einem Fall nennen unsere Medien aber offensichtlich nicht so gerne Herkunft/Nationalität.

  6. 7.

    Nun, dann lesen Sie mal § 260 StPO [Urteil], dort Abs. 4: "Die Urteilsformel gibt die rechtliche Bezeichnung der Tat an, deren der Angeklagte schuldig gesprochen wird."

  7. 6.

    „Die Urteilsformel gibt die rechtliche Bezeichnung der Tat an, deren der Angeklagte schuldig gesprochen wird.“

    Paragraph 260 IV Strafprozessordnung.

    Der RBB liegt juristisch ja gerne mal daneben, hier allerdings nicht.

  8. 5.

    Lesen Sie mal 260 Abs. 4 StPO, Sie Experte.

    Immer erstmal rumpöpeln...

  9. 4.

    Sie haben Recht, zugunsten der Umgangssprache findet häufig keine fachliche Abgrenzung statt.

  10. 3.

    In Deutschland wird (im Gegensatz zu den USA) niemand schuldig gesprochen, sondern zu einer Strafe verurteilt!
    Diese Begriffe werden im rbb beharrlich verwendet! Warum?

  11. 2.

    Wahninnsangelegenheit. Ich frage mich, wie es dem Mann geht, der eingegriffen hat. Die Situation muss ja binnen Sekunden eskaliert sein, wahrscheinlich Schreie und Gepolter nebenan und er geht dort rein, unwissend was ihn erwartet, und kann sogar reagieren und helfen, riskiert sein Leben unbewusst und deeskaliert glücklicherweise ohne eigenen Schaden. Und drn Täter dann noch festzuhalten in dieser Panik, während das Opfer lebensgefährlich verletzt auch noch anwesend ist.
    Irre.

  12. 1.

    Die angewandte Notwehr finde ich lobenswert. - Nicht jedoch, dass Menschen wegen Machtmissbräuchen bei HartzIV unter Panikattacken und Angszuständen leiden.

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