Amtsgericht - Tod einer Studentin: Unfallfahrer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Di 21.01.20 | 10:47 Uhr
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Video: Brandenburg Aktuell | 20.01.2020 | Rico Herkner | Bild: rbb/Schneider

Im April 2017 wurde in Cottbus eine ägyptische Studentin angefahren, kurz darauf starb sie. Nach Rassismus-Vorwürfen erregte der Fall damals international Aufsehen. Nun ist der Unfallfahrer schuldig gesprochen geworden.

Im Prozess um den Unfalltod einer ägyptischen Studentin in Cottbus ist am Montag der Angeklagte schuldig gesprochen worden. Das Amtsgericht Cottbus verurteilte ihn zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Damit liegt es über der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Dazu kommen 200 Sozialstunden bei einem Rettungsdienst. Der Fahrer war auch nach dem Unfall einmal durch zu schnelles Fahren aufgefallen und einmal mit Alkohol am Steuer erwischt worden.

Der zum Unfallzeitpunkt 20-Jährige hatte die 22-jährige Studentin Ostern 2017 vor der Cottbuser Stadthalle mit seinem Auto erfasst und dabei so schwer verletzt, dass die junge Frau wenig später starb.

Unterschiedliche Plädoyers

Am Montagvormittag wurden zunächst die Plädoyers gehalten. Staatsanwaltschaft und Verteidigung bewerteten die Schuld des Angeklagten unterschiedlich. Die Staatsanwaltschaft forderte acht Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Der Angeklagte habe seine Pflichten als Autofahrer bewusst verletzt, als er Ostern 2017 mit 50 statt 30 Stundenkilometern durch die Innenstadt gefahren sei und die 22-jährige Frau erfasste. Strafmildernd sei zu berücksichtigen, dass das Opfer den Unfall mitverursacht habe.

Von einer erheblichen Mitschuld des Opfers ging die Verteidigung aus. Ein Autofahrer müsse nicht damit rechnen, dass Fussgänger auf die Straße treten. Der Unfall sei nicht vorhersehbar gewesen, der Angeklagte somit freizusprechen.

Studentin könnte noch leben

Nach der Aussage von Gutachtern könnte die junge Frau wahrscheinlich noch leben, wenn der Mann vorschriftsmäßig gefahren wäre. Ein Sachverständiger der Dekra hatte Anfang Januar vor dem Cottbuser Amtsgericht ausgesagt.

Seine Einschätzung: Der Unfallfahrer war mit mindestens 50 Stundenkilometern und damit wesentlich schneller als mit den erlaubten 30 unterwegs. Hätte er sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit gehalten, wäre es möglicherweise nicht zu dem Unfall gekommen. Dann hätte die Studentin bereits die Straße überquert. Selbst wenn es zu einem Zusammenstoß gekommen wäre, hätte dieser bei Tempo 30 keine tödlichen Folgen gehabt.

"Ein wirklich unglücklicher Unfall"

Im Prozess hatten mehrere Zeugen ausgesagt. Ein Freund des Opfers erklärte im Dezember 2019, dass das Auto seiner Ansicht nach zu schnell gefahren sei. Außerdem soll der Fahrer seinen Wagen kurz vor dem Zusammenstoß noch einmal beschleunigt haben. Das Gleiche hatte ein weiterer Zeuge in seiner Aussage im September berichtet. Er erklärte aber auch wörtlich: "Ganz ehrlich, nach meiner Einschätzung war das ein wirklich unglücklicher Unfall."

Eine weitere Zeugin hatte berichtet, dass sie kurz vor dem Unfall am Unfallort unterwegs gewesen sei. Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs konnte sie nicht einschätzen. Sie erklärte aber, dass das spätere Unfallopfer plötzlich auf die Straße gesprungen sei, als das Auto ein bis zwei Meter vor der Frau war.

Ermittlungen wegen rassistischer Beleidigungen eingestellt

Der Fall hatte international Aufsehen erregt, weil das Opfer nach ersten Informationen noch am Tatort rassistisch beleidigt worden sein soll. Die Heimatuniversität der Gaststudentin hatte daraufhin anderen ägyptischen Studenten empfohlen, ihren Wohnort von Cottbus nach Berlin zu verlegen.

Die Ermittlungen wegen rassistischer Beleidigungen wurden allerdings im November 2018 eingestellt. Die Vorwürfe seien in keiner Hinsicht erwiesen, hieß es damals vom Leitenden Oberstaatsanwalt Bernhard Brocher. Mehrere Dutzend Zeugen, darunter Sanitäter und Polizisten, hätten nicht bestätigen können, dass ein Beifahrer das Opfer beleidigt habe.

39 Kommentare

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  1. 39.

    Nach Suizid sieht der als "Autounfall" deklarierte Vorgang aber nicht aus!

  2. 38.

    Freiheitsstrafe zur Bewährung und Sozialstunden hat der junge Raser bekommen. So steht es im Text.

  3. 37.

    Bitte? Das Gericht hat zum Glück so etwas Mildes nicht in Erwägung gezogen und eine Freiheitsstrafe verhängt. Unglaublich Ihre Einstellung

  4. 35.

    "Eine weitere Zeugin hatte berichtet, dass sie kurz vor dem Unfall am Unfallort unterwegs gewesen sei. Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs konnte sie nicht einschätzen. Sie erklärte aber, dass das spätere Unfallopfer plötzlich auf die Straße gesprungen sei, als das Auto ein bis zwei Meter vor der Frau war." ist was anderes als es im Gutachten steht "Der Unfallfahrer war mit mindestens 50 Stundenkilometern und damit wesentlich schneller als mit den erlaubten 30 unterwegs. Hätte er sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit gehalten, wäre es möglicherweise nicht zu dem Unfall gekommen. Dann hätte die Studentin bereits die Straße überquert." Nach dem Gutachten frage ich mich, warum man überhaupt die Theorieprüfung beim Führerschein machen muss ? Also, hier fahren im Tempo 30-Gebiet rund die Hälfte nicht 30, sondern wesentlich schneller. Nur solche Deppen wie ich gondeln noch mit 30 hier rum. Wozu gibt es Gesetzte und Vorschriften ?

  5. 34.

    Entschuldigung dass ich "Sie" geduzt habe.
    Tut mir aufrichtig leid.

  6. 33.

    Weil das Jugendstrafrecht bis 21 Jahre greift. Er gilt bis dahin als Heranwachsender. Selbst wenn der Angeklagte zum Zeitpunkt des Verfahrens schon älter als 21 Jahre ist, wird er nach Jugendstrafrecht bestraft, wenn er die Tat begsngen hat, als er noch nicht 22 Jahre alt war.

  7. 32.

    Ich frage mich auch, wo der Verteidiger seinen Führerschein gemacht hat.

    Was er hier in Frage stellt, haben wir in der Fahrschulen als aller erstes gelernt (unter dem Begriff "Vertrauensgrundsatz" und wann dieser gilt und wann nicht).

  8. 31.

    Schrecklicher Unfall.
    Ich finde 200 Sozialstunden beim Rettungsdienst sind die richtige Maßnahme.

  9. 30.

    Konjunktiv bleibt. Und den Job der Verteidung haben Sie immer noch nicht erfasst. Wir drehen uns im Kreis. Egal. Urteil des Gerichts ist folgerichtig

  10. 29.

    laut obigem Bericht zB hier
    "Eine weitere Zeugin hatte berichtet, dass sie kurz vor dem Unfall am Unfallort unterwegs gewesen sei. Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs konnte sie nicht einschätzen. Sie erklärte aber, dass das spätere Unfallopfer plötzlich auf die Straße gesprungen sei, als das Auto ein bis zwei Meter vor der Frau war."

  11. 28.

    Wo sind die Zeugen für das freiwillige und unachtsame Betreten der Fahrbahn?

  12. 27.

    Hätte der Fahrer sich annähernd an die Höchstgeschwindigkeit gehalten, wäre es laut Gutachter vermutlich nicht zum Unfall gekommen. D.h., dass das Fahrzeug vermutlich deutlich über 15m entfernt gewesen ist, als sie die Straße betreten hat. (Anhalteweg bei 30km/h) Damit liegt die Verantwortung für den Unfall beim Fahrer, da er den Unfall zu vermeiden hat, wenn er vermeidbar war. (§1 StVO)
    Falls nicht, steht ihre Schuld im Bußgeldkatalog als Owi mit 10€. Das Ausmaß hat definitiv er zu verantworten. Die Konsequenz daraus ist in Anbetracht des Schadens lächerlich gering. Das verantwortet unsere Gesellschaft.
    Der Verteidigung werde ich vor, dass sie Mist erzählt oder keine Ahnung hat. "Ein Autofahrer müsse nicht damit rechnen, dass Fussgänger auf die Straße treten." - Das ist sogar eine Standardfrage in der Führerscheinprüfung. Er hat damit zu rechnen.

  13. 26.

    „ Ich muß mein Fahrzeug zu jeder Zeit vor einem Hindernis zum Stehen bringen können“ stimmt so pauschal nicht. Es kommt darauf an, wodurch ein Hindernis entsteht. Es ist ein Unterschied, ob es ein zu erkennendes Hindernis ist oder ein plötzlich auftretendes.

  14. 25.

    Was Ihnen daran unklar? Das ist klassisches Mitverschulden. Nur weil einer einen Fehler macht, heißt es nicht, dass er damit die Alleinschuld hat. Von Erwachsenen kann man erwarten, dass Sie vor dem Betreten einer Straße auf den Verkehr achten. Oder gehen Sie ohne Gucken los? Und zum Gutachter. Der redete im Konjunktiv. Die Verteidigung sieht so einen Fall immer anders als die Anklage. Was werfen Sie der Verteidigung vor? Die macht auch ihren Job.

  15. 24.

    Die Verteidigung hat anscheinend auch keine theoretische Führerscheinprüfung bestanden. Da gibt es in den Fragen immer diese Bilder mit Menschen am Fahrbahnrand und der Frage "womit müssen Sie rechnen?" Die korrekte Antwort ist, dass diese "plötzlich auf die Fahrbahn treten"... Warum aber die Staatsanwaltschaft es als strafmindernd ansieht, dass sie den Unfall mitverursacht hat leuchtet mir bei dem Gutachten nicht ein.
    "Der Unfallfahrer war mit mindestens 50 Stundenkilometern und damit wesentlich schneller als mit den erlaubten 30 unterwegs. Hätte er sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit gehalten, wäre es möglicherweise nicht zu dem Unfall gekommen. Dann hätte die Studentin bereits die Straße überquert."

  16. 23.

    "Ich muß mein Fahrzeug zu jeder Zeit vor einem Hindernis zum Stehen bringen können." Gilt das für alle Fahrzeuge?

  17. 20.

    Das ist falsch, was die Verteidigung sagt: "Von einer erheblichen Mitschuld des Opfers ging die Verteidigung aus. Ein Autofahrer müsse nicht damit rechnen, dass Fussgänger auf die Straße treten. Der Unfall sei nicht vorhersehbar gewesen, der Angeklagte somit freizusprechen." 50 kmh sind Höchstgeschwindigkeit in der Stadt, nicht Mindestgeschwindigkeit. Ich muß mein Fahrzeug zu jeder Zeit vor einem Hindernis zum Stehen bringen können.

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