Amtsgericht - Tod einer Studentin: Unfallfahrer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Di 21.01.20 | 10:47 Uhr
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Verkehrsschild 30 Zone Cottbus
Video: Brandenburg Aktuell | 20.01.2020 | Rico Herkner | Bild: rbb/Schneider

Im April 2017 wurde in Cottbus eine ägyptische Studentin angefahren, kurz darauf starb sie. Nach Rassismus-Vorwürfen erregte der Fall damals international Aufsehen. Nun ist der Unfallfahrer schuldig gesprochen geworden.

Im Prozess um den Unfalltod einer ägyptischen Studentin in Cottbus ist am Montag der Angeklagte schuldig gesprochen worden. Das Amtsgericht Cottbus verurteilte ihn zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Damit liegt es über der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Dazu kommen 200 Sozialstunden bei einem Rettungsdienst. Der Fahrer war auch nach dem Unfall einmal durch zu schnelles Fahren aufgefallen und einmal mit Alkohol am Steuer erwischt worden.

Der zum Unfallzeitpunkt 20-Jährige hatte die 22-jährige Studentin Ostern 2017 vor der Cottbuser Stadthalle mit seinem Auto erfasst und dabei so schwer verletzt, dass die junge Frau wenig später starb.

Unterschiedliche Plädoyers

Am Montagvormittag wurden zunächst die Plädoyers gehalten. Staatsanwaltschaft und Verteidigung bewerteten die Schuld des Angeklagten unterschiedlich. Die Staatsanwaltschaft forderte acht Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Der Angeklagte habe seine Pflichten als Autofahrer bewusst verletzt, als er Ostern 2017 mit 50 statt 30 Stundenkilometern durch die Innenstadt gefahren sei und die 22-jährige Frau erfasste. Strafmildernd sei zu berücksichtigen, dass das Opfer den Unfall mitverursacht habe.

Von einer erheblichen Mitschuld des Opfers ging die Verteidigung aus. Ein Autofahrer müsse nicht damit rechnen, dass Fussgänger auf die Straße treten. Der Unfall sei nicht vorhersehbar gewesen, der Angeklagte somit freizusprechen.

Studentin könnte noch leben

Nach der Aussage von Gutachtern könnte die junge Frau wahrscheinlich noch leben, wenn der Mann vorschriftsmäßig gefahren wäre. Ein Sachverständiger der Dekra hatte Anfang Januar vor dem Cottbuser Amtsgericht ausgesagt.

Seine Einschätzung: Der Unfallfahrer war mit mindestens 50 Stundenkilometern und damit wesentlich schneller als mit den erlaubten 30 unterwegs. Hätte er sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit gehalten, wäre es möglicherweise nicht zu dem Unfall gekommen. Dann hätte die Studentin bereits die Straße überquert. Selbst wenn es zu einem Zusammenstoß gekommen wäre, hätte dieser bei Tempo 30 keine tödlichen Folgen gehabt.

"Ein wirklich unglücklicher Unfall"

Im Prozess hatten mehrere Zeugen ausgesagt. Ein Freund des Opfers erklärte im Dezember 2019, dass das Auto seiner Ansicht nach zu schnell gefahren sei. Außerdem soll der Fahrer seinen Wagen kurz vor dem Zusammenstoß noch einmal beschleunigt haben. Das Gleiche hatte ein weiterer Zeuge in seiner Aussage im September berichtet. Er erklärte aber auch wörtlich: "Ganz ehrlich, nach meiner Einschätzung war das ein wirklich unglücklicher Unfall."

Eine weitere Zeugin hatte berichtet, dass sie kurz vor dem Unfall am Unfallort unterwegs gewesen sei. Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs konnte sie nicht einschätzen. Sie erklärte aber, dass das spätere Unfallopfer plötzlich auf die Straße gesprungen sei, als das Auto ein bis zwei Meter vor der Frau war.

Ermittlungen wegen rassistischer Beleidigungen eingestellt

Der Fall hatte international Aufsehen erregt, weil das Opfer nach ersten Informationen noch am Tatort rassistisch beleidigt worden sein soll. Die Heimatuniversität der Gaststudentin hatte daraufhin anderen ägyptischen Studenten empfohlen, ihren Wohnort von Cottbus nach Berlin zu verlegen.

Die Ermittlungen wegen rassistischer Beleidigungen wurden allerdings im November 2018 eingestellt. Die Vorwürfe seien in keiner Hinsicht erwiesen, hieß es damals vom Leitenden Oberstaatsanwalt Bernhard Brocher. Mehrere Dutzend Zeugen, darunter Sanitäter und Polizisten, hätten nicht bestätigen können, dass ein Beifahrer das Opfer beleidigt habe.

39 Kommentare

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  1. 39.

    Nach Suizid sieht der als "Autounfall" deklarierte Vorgang aber nicht aus!

  2. 38.

    Freiheitsstrafe zur Bewährung und Sozialstunden hat der junge Raser bekommen. So steht es im Text.

  3. 37.

    Bitte? Das Gericht hat zum Glück so etwas Mildes nicht in Erwägung gezogen und eine Freiheitsstrafe verhängt. Unglaublich Ihre Einstellung

  4. 35.

    "Eine weitere Zeugin hatte berichtet, dass sie kurz vor dem Unfall am Unfallort unterwegs gewesen sei. Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs konnte sie nicht einschätzen. Sie erklärte aber, dass das spätere Unfallopfer plötzlich auf die Straße gesprungen sei, als das Auto ein bis zwei Meter vor der Frau war." ist was anderes als es im Gutachten steht "Der Unfallfahrer war mit mindestens 50 Stundenkilometern und damit wesentlich schneller als mit den erlaubten 30 unterwegs. Hätte er sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit gehalten, wäre es möglicherweise nicht zu dem Unfall gekommen. Dann hätte die Studentin bereits die Straße überquert." Nach dem Gutachten frage ich mich, warum man überhaupt die Theorieprüfung beim Führerschein machen muss ? Also, hier fahren im Tempo 30-Gebiet rund die Hälfte nicht 30, sondern wesentlich schneller. Nur solche Deppen wie ich gondeln noch mit 30 hier rum. Wozu gibt es Gesetzte und Vorschriften ?

  5. 34.

    Entschuldigung dass ich "Sie" geduzt habe.
    Tut mir aufrichtig leid.

  6. 33.

    Weil das Jugendstrafrecht bis 21 Jahre greift. Er gilt bis dahin als Heranwachsender. Selbst wenn der Angeklagte zum Zeitpunkt des Verfahrens schon älter als 21 Jahre ist, wird er nach Jugendstrafrecht bestraft, wenn er die Tat begsngen hat, als er noch nicht 22 Jahre alt war.

  7. 32.

    Ich frage mich auch, wo der Verteidiger seinen Führerschein gemacht hat.

    Was er hier in Frage stellt, haben wir in der Fahrschulen als aller erstes gelernt (unter dem Begriff "Vertrauensgrundsatz" und wann dieser gilt und wann nicht).

  8. 31.

    Schrecklicher Unfall.
    Ich finde 200 Sozialstunden beim Rettungsdienst sind die richtige Maßnahme.

  9. 30.

    Konjunktiv bleibt. Und den Job der Verteidung haben Sie immer noch nicht erfasst. Wir drehen uns im Kreis. Egal. Urteil des Gerichts ist folgerichtig

  10. 29.

    laut obigem Bericht zB hier
    "Eine weitere Zeugin hatte berichtet, dass sie kurz vor dem Unfall am Unfallort unterwegs gewesen sei. Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs konnte sie nicht einschätzen. Sie erklärte aber, dass das spätere Unfallopfer plötzlich auf die Straße gesprungen sei, als das Auto ein bis zwei Meter vor der Frau war."

  11. 28.

    Wo sind die Zeugen für das freiwillige und unachtsame Betreten der Fahrbahn?

  12. 27.

    Hätte der Fahrer sich annähernd an die Höchstgeschwindigkeit gehalten, wäre es laut Gutachter vermutlich nicht zum Unfall gekommen. D.h., dass das Fahrzeug vermutlich deutlich über 15m entfernt gewesen ist, als sie die Straße betreten hat. (Anhalteweg bei 30km/h) Damit liegt die Verantwortung für den Unfall beim Fahrer, da er den Unfall zu vermeiden hat, wenn er vermeidbar war. (§1 StVO)
    Falls nicht, steht ihre Schuld im Bußgeldkatalog als Owi mit 10€. Das Ausmaß hat definitiv er zu verantworten. Die Konsequenz daraus ist in Anbetracht des Schadens lächerlich gering. Das verantwortet unsere Gesellschaft.
    Der Verteidigung werde ich vor, dass sie Mist erzählt oder keine Ahnung hat. "Ein Autofahrer müsse nicht damit rechnen, dass Fussgänger auf die Straße treten." - Das ist sogar eine Standardfrage in der Führerscheinprüfung. Er hat damit zu rechnen.

  13. 26.

    „ Ich muß mein Fahrzeug zu jeder Zeit vor einem Hindernis zum Stehen bringen können“ stimmt so pauschal nicht. Es kommt darauf an, wodurch ein Hindernis entsteht. Es ist ein Unterschied, ob es ein zu erkennendes Hindernis ist oder ein plötzlich auftretendes.

  14. 25.

    Was Ihnen daran unklar? Das ist klassisches Mitverschulden. Nur weil einer einen Fehler macht, heißt es nicht, dass er damit die Alleinschuld hat. Von Erwachsenen kann man erwarten, dass Sie vor dem Betreten einer Straße auf den Verkehr achten. Oder gehen Sie ohne Gucken los? Und zum Gutachter. Der redete im Konjunktiv. Die Verteidigung sieht so einen Fall immer anders als die Anklage. Was werfen Sie der Verteidigung vor? Die macht auch ihren Job.

  15. 24.

    Die Verteidigung hat anscheinend auch keine theoretische Führerscheinprüfung bestanden. Da gibt es in den Fragen immer diese Bilder mit Menschen am Fahrbahnrand und der Frage "womit müssen Sie rechnen?" Die korrekte Antwort ist, dass diese "plötzlich auf die Fahrbahn treten"... Warum aber die Staatsanwaltschaft es als strafmindernd ansieht, dass sie den Unfall mitverursacht hat leuchtet mir bei dem Gutachten nicht ein.
    "Der Unfallfahrer war mit mindestens 50 Stundenkilometern und damit wesentlich schneller als mit den erlaubten 30 unterwegs. Hätte er sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit gehalten, wäre es möglicherweise nicht zu dem Unfall gekommen. Dann hätte die Studentin bereits die Straße überquert."

  16. 23.

    "Ich muß mein Fahrzeug zu jeder Zeit vor einem Hindernis zum Stehen bringen können." Gilt das für alle Fahrzeuge?

  17. 20.

    Das ist falsch, was die Verteidigung sagt: "Von einer erheblichen Mitschuld des Opfers ging die Verteidigung aus. Ein Autofahrer müsse nicht damit rechnen, dass Fussgänger auf die Straße treten. Der Unfall sei nicht vorhersehbar gewesen, der Angeklagte somit freizusprechen." 50 kmh sind Höchstgeschwindigkeit in der Stadt, nicht Mindestgeschwindigkeit. Ich muß mein Fahrzeug zu jeder Zeit vor einem Hindernis zum Stehen bringen können.

  18. 19.

    Es geht hier aber nicht um eine kleine Unachtsamkeit. Die wäre vom Toleranzbereich abgedeckt. (Sie können ja mal den Unterschied hinsichtlich Anhalteweg und Aufprallgeschwindigkeit zwischen 30 und 50km/h ausrechnen, wenn ihnen jemand 15m gedankenverloren vors Auto läuft...)
    Ich sehe hier vielmehr das gesellschaftliche Problem, dass man für verantwortungsfordernde Dinge seiner Verantwortung nicht gerecht werden muss. Erklärungen oder Ausreden finden sich immer, genau wie Täterverständnis. Der Wert eines Lebens ist immer wieder erschreckend erschreckend niedrig, sobald ein Auto beteiligt ist. Das zeigt dieses Urteil sehr deutlich. Und hier waren die Gutachter auch ungewohnt eindeutig.

  19. 18.

    Ihr Wissen reicht offenbar nicht, Heranwachsende (18-20) können auch unter dem Jugendstrafrecht unterhalten. Das ist eine Entscheidung des Gerichts. Basiert auf gutachterliche Einschätzung des Einzelfalls. Das Duzen verbitte ich mir. Danke.

  20. 17.

    Das obliegt der Einschätzung des Gerichts und wird durch entsprechende Gutachter vorher beurteilt. Einfach mal Tante Google befragen. Eine Fixierung auf das Lebensalter ist nicht ausreichend, weil in diesem Lebensabschnitt die Reife der Menschen sehr individuell ist.

  21. 16.

    Nein, man muss nicht damit rechnen, dass ein erwachsener Mensch unvermittelt vor ein Auto springt, was in diesem Fall geschehen ist. Eine Mitschuld der Frau wurde ganz klar festgestellt.
    Sofern keine Ampel auf rot zeigt oder es einen Fußgängerüberweg gibt, hat das Auto Vorfahrt!

  22. 15.

    Schrecklich, was man hier an Kommentaren lesen muss. Erst mal sollte sich jede/r selbst an die eigene Nase fassen und überlegen, wie oft er/sie im Straßenverkehr - abgelenkt durch was auch immer, gerade noch so bremsen oder ausweichen konnte, weil auch ein anderer Verkehrsteilnehmer z.B. gedankenverloren auf die Straße getreten ist, ohne das etwas passierte. Um dann noch mal darüber nachzudenken, ob er/sie sich deswegen einer Lynchjustiz, wie einige sie hier fordern, ausgesetzt sehen wollte.
    Und an die, welche hier die "Rassismuskarte" weiter ausreizen wollen. Überlegt mal wie ihr den Fall in entgegengesetzter Konstellation bewerten würdet: "Clanmillieujugendlicher im Klischee-Protzauto überfährt deutsche Rentnerin im Wohngebiet"
    Merkt ihr, wie sehr sich eure "Argumente" und Vorurteile denen gleichen, gegen die ihr doch angeblich so vehement kämpft?

  23. 14.

    Frage an Just: Warum wurde der Fahrer nach Jugendstrafrecht verurteilt??
    Meines Wissens ist man ab 18 Volljährig:
    Sicher kannst Du mich aufklären, wäre ganz nett.
    Danke.

  24. 13.

    Ich habe den Eindruck, viele haben hier nicht richtig gelesen. Es galt das Jugendstrafrecht. Und es wurde eine Freiheitsstrafe verhängt. Bewährung kommt regelmäßig zum Tragen, wenn es keine Vorstrafen gibt. Einige würden offenbar gerne Strafen wie im Mittelalter. Oder nach der Scharia.

  25. 12.

    Zweifeln sie die Zeugenaussagen dutzender Menschen an ?? Wissen Sie mehr ?? Waren Sie vielleicht sogar dabei ?? Haben Sie den Unfall gesehen??
    Wenn nicht, sollten Sie den deutschen Gerichten vertrauen, und nicht solche bösartigen Diffamierungen absondern.Danke

  26. 11.

    Ein Auto ist ein gefährliches Gerät: Hier ist eine Beweislastumkehr angemessen! Nicht die Behörde soll beweisen, dass das Auto zu schnell war, der Fahrer muss beweisen, dass er nicht schneller war als erlaubt.
    Man sollte einen Fahrtenschreiber (redundant, signaltechnisch sicher) vorschreiben, der die aktuelle Geschwindigkeit aufzeichnet. Auch das Beschleunigungsverhalten kann so erfasst werden.
    Es sollten die gleichen Ansprüche an die Sicherheit gelten wie bei der Eisenbahn.

  27. 10.

    Selbstverständlich müssen Sie nicht damit rechnen, dass ein Autofahrer zu schnell unterwegs ist. Sie sollten nur damit rechnen, dass auf einer Straße Autos fahren und das ein mehrere Tonnen schweres Fahrzeug nicht an Ihnen abprallt.
    PS: Ich bin mit Fahrrad schon oft in den Büschen gelandet, weil manche Fußgänger nicht weiß, wie ein Fahrradweg gekennzeichnet ist.

  28. 9.

    Vermutlich dieselben, die den Rassismus- und Rechtsextremismusvorwurf mit Zeug*innenaussagen zu entkräften versuchten, obwohl letztere zum Tatzeitpunkt nicht vor Ort waren. Brandenburgische Justiz hat langsam sächsische Ausmaße. Rechte Netzwerke in Behörden sowie Justiz sind eine massive Gefährdung von Demokratie.

  29. 8.

    Ja, innerstädtisch Tempo 30 kann viele Tote und nochmehr Schwerverletzte verhindern. Noch eher, wenn sich alle dran halten.

  30. 6.

    "Ein Autofahrer müsse nicht damit rechnen, dass Fussgänger auf die Straße treten."

    Und da haben wir sie, die Autolobby-Argumente. Absolute Frechheit. Ich muss auch nicht damit rechnen, dass Autofahrer*innen mit zu hoher Geschwindigkeit fahren oder denken, Ihnen gehöre Straße. Schon Anfang des 20. Jahrhunderts wurden Autos als Tötungsmaschinen bezeichnet. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Und allen Freiheitsreklamierer*innen wünsche ich viel Spaß in der nächsten Rush Hour.

  31. 5.

    Hieß es am Anfang nicht, dass er evtl. absichtlich etwas zu schnell gefahren sei?

  32. 4.

    Wollte ich eigentlich kommentieren, aber zu diesem Strafmaß und dass es auch noch über der Forderung der Staatsanwaltschaft liegt fällt mir auch nichts mehr ein.
    Außer vielleicht, dass alle wegen Mordes Einsitzenden ganz schön blöd waren. Hätten sie mal besser das Auto genommen...

  33. 3.

    Hallo
    eine etwas übereilte Forderung. Vor allem für jemanden der noch nie in einer ähnliche Situation war. Als Autofahrer.
    Ich selbst habe leider auch schon einen Fußgänger angefahren und wünsche keinem etwas ähnliches, auch wenn ich nicht Verursacher war. Fußgänger sind leider auch unaufmerksam! Und verursachen dann Unfälle bei denen sie zwangsweise den kürzeren ziehen. Metall ist nun mal härter als Knochen.

  34. 2.

    Wer hat bewiesen, dass das getötete Verkehrsopfer freiwillig auf die Straße sprang?

  35. 1.

    Lächerlich. Der Typ gehört in Knast. Schließlich hat er jemand totgefahren.

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