Amtsgericht Cottbus - Verfahren gegen Forster Schulleiter wird eingestellt

Mi 19.02.20 | 16:29 Uhr
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Verhandlungssaal Amtsgericht Cottbus mit Angeklagtem
Audio: Antenne Brandenburg | 19.02.2020 | Dirk Schneider | Bild: rbb/Iris Wußmann

Er soll in 20 Fällen Schüler getreten oder geschlagen haben. So stand es in der Anklage der Cottbuser Staatsanwaltschaft gegen einen Schulleiter aus Forst. Er selbst hat die Vorwürfe bestritten. Nun wird das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldstrafe eingestellt.

Das Verfahren gegen einen Schulleiter aus Forst wegen Körperverletzung ist gegen die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro eingestellt worden. Das hat das Cottbuser Amtsgericht am Mittwoch mitgeteilt. Jedes Kind bekommt Schadensersatz.  

Einstellung gegen Auflagen

Der Schulleiter muss innerhalb von sechs Monaten jedem der sieben Schüler, die er laut Anklage getreten oder geschlagen haben soll, eine Schadensersatzsumme von 300 bis 500 Euro zahlen. Das restliche Geld gehe an eine gemeinnützige Einrichtung aus dem Bereich der Opferhilfe.

Wenn er sich an diese Auflagen halte, werde das Verfahren eingestellt. Der Mann gelte dann als nicht vorbestraft. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Angeklagter haben laut Amtsgericht der Einstellung zugestimmt.

Vorwürfe bestritten

Der Schulleiter war angeklagt worden, zwischen September 2015 und April 2017 in insgesamt 20 Fällen sieben Schüler getreten oder geschlagen zu haben. Das Bildungsministerium hatte den Schulleiter nach Bekanntwerden der Vorwürfe den Kontakt zu den Schülern verboten. Dessen Frau hatte daraufhin die Leitung der Schule übernommen.

Beim Prozessauftakt hatte der 45-Jährige die Misshandlungsvorwürfe bestritten. Es habe Anstupser und Ermahnungen gegeben, aber niemals Schläge oder Tritte. Er räumte lediglich einen Zusammenstoß mit einem Schüler ein. Der sei unglücklich mit seinem Arm kollidiert. Schläge auf den Hinterkopf, Backpfeifen, Tritte ins Gesäß habe es nicht gegeben.  

4 Kommentare

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  1. 4.

    Sie glauben, ein Gericht spricht Recht ? Ich wünschen ihnen, dass sie auch weiterhin nie etwas mit einem Gericht zu tun haben werden :-)

  2. 3.

    Das Geld soll also die Kinderseelen gesunden und Vertrauen schaffen?

  3. 2.

    Das Gericht wird signalisiert haben, was es von den Einlassungen des Angeklagten hält, nämlich wenig bis nichts. Wenn der Angeklagte quasi eine Tat einräumt und andere gleichartige abstreitet, ist das nicht sonderlich glaubwürdig.

    Um das Verfahren dann abzukürzen, sieben Schlülern eine Aussage zu ersparen, Viel Zeit für wenig Erkenntnisgewinnung zu verbrauchen, gibt es dann eben eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen.

    Gibt die StPO so her, und ALLE verfahrensbeteiligten waren einverstanden.

    Es kann aber noch geprüft werden, ob es noch ein anschließendes Disziplinarverfahren notwendig ist.

  4. 1.

    Wenn die Vorwürfe ALLE laut Angeklagtem NICHT stimmen, warum zahlt er dann 7000,-Euro und die KIDS bekommen Schadenersatz?!?!
    Kann man, aber muss man alles nicht verstehen.
    Mein laienhaftes Rechtsverständnis sagt mir, beweist man mir meine Schuld, wird meine Tat sanktioniert und ich bin vorbestraft und kann man die mir vorgeworfene Tat nicht beweisen, werde ich freigesprochen.
    Seltsame Regelungen, die durch die StPO legitimiert sind....

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