Neue Bußgeldverordnung - Landkreise müssen Tausende Bußgeldbescheide korrigieren

Mi 08.07.20 | 12:22 Uhr
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Geschwindigkeitskontrolle der Polizei Obernburg am Main
Bild: picture alliance / HMB Media/ Heiko Becker

Weil Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Länder aufgefordert hat, den alten Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung wieder anzuwenden, kommt auf die Bußgeldstellen in Brandenburg viel Arbeit zu. Im Spree-Neiße-Kreis beispielsweise müssten nun rund 2.000 Bescheide korrigiert werden, heißt es vom Landkreis.

"Wir haben die Bußgeldbescheide, die noch nicht rausgeschickt wurden, sofort wieder zurückgenommen", sagte Ellen Herzog von der Kreisverwaltung, dem rbb. Das System sei wieder auf den Stand vom 27. April umgestellt worden. Die Mitarbeiter seien nun angehalten, bevorzugt die "falschen" Bußgeldbescheide zu bearbeiten, um den Bürgern die Rechtssicherheit zurückzugeben. Betroffen seien vor allem Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 21 Kilometer pro Stunde innerorts.

Unklar ist demnach aber immer noch, wie mit den Bescheiden verfahren wird, die nach jetzigem Stand zu Unrecht bezahlt wurden. Der Kreis wartet dabei eine Entscheidung des zuständigen Landesministeriums ab.

Ähnliche Lage im Elbe-Elster-Kreis

Im Landkreis Elbe-Elster sieht die Lage ähnlich aus. "Beim Landkreis Elbe-Elster sind davon rund 3.000 Fälle betroffen, die ausschließlich im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitung stattgefunden haben", sagte Stefan Wagenmann vom Straßenverkehrsamt dem rbb. "Den Betroffenen, die von einem Fahrverbot betroffen waren, haben wir schon die Führerscheine zurückgeschickt, wenn sie diese abgeben haben", erklärt er.

Die weiteren Fälle sollen in den kommenden Tagen bearbeitet und korrigiert werden.

Neue Verordnung wegen Formfehler außer Kraft

Die neuen Regelungen in der Straßenverkehrsordnung (STVO) waren am 28. April in Kraft getreten. Innerorts waren schon ab Geschwindigkeitsübertretungen von 21 Kilometern pro Stunde und außerorts von 26 Kilometern pro Stunde Fahrverbote vorgesehen. Allerdings wurde der umstrittene neue Bußgeldkatalog inzwischen in Berlin und Brandenburg außer Kraft gesetzt. Grund dafür ist ein Formfehler. Laufende Bußgeldverfahren werden nun vorerst nach dem alten Recht behandelt.

Sendung: Antenne Brandenburg, 08.07.2020, 10:30 Uhr

4 Kommentare

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  1. 4.

    Nach der Meinung vieler Juristen,auch aus dem Stall vom BM Scheuer, ist der neue Bussgeldk nicht rechtskräftig zustande gekommen. Er hat uns sollte aber den alten ablösen. Kann nun automatisch der alte abgelöste Bussgeldk wieder aufleben? Man kann hier erhebliche rechtliche Zweifel haben über die, die Obergerichte sicher zu entscheiden haben. In einem Rechtsstaat kann nun mal alles nur streng nach einem bestehenden und geltenden Gesetz gehen und nicht nach der Deviese: dann nehmen wir ebend den alten

  2. 3.

    Wieso Scheuer? Die Reform kam doch auf Initiative des Bundesrates mit seiner Mehrheit an grün mittegierten Bundesländern. Richten Sie Ihre Kritik also da hin.

  3. 2.

    Kriegt der Scheuer außer quietsche Entchen überhaupt was auf die Reihe?
    Auf jeden Fall hat er den Spitzenplatz in der Versager Riege aller CSU Verkehrsminister.

  4. 1.

    Interessant ist, dass unsere Regierungen nicht in der Lage oder Willens sind einen "Formfehler" kurzfristig zu korrigieren.
    Da kann schon der Eindruck einer vorsätzlich eingebauten 'Scherzklausel' entstehen.

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