Testphase beginnt am 1. Juli - Elektronisches Rezept wird in Berlin und Brandenburg getestet

Nicht mehr mit dem Rezept vom Arzt in die Apotheke, sondern einfach das Smartphone auf den Tresen legen? Das soll mit dem E-Rezept möglich sein. Ab 1. Juli beginnt die Testphase. Von Josefine Jahn
Jens Dobbert, der Apotheken in Forst und Spremberg betreibt, mahnt zur Ruhe. Bis das E-Rezept wirklich flächendeckend in ganz Deutschland verpflichtend gilt, dauert es noch. Jetzt sind Berlin und Brandenburg erst einmal Testregion. In Praxen und Apotheken werden Soft- und Hardware für das elektronische Rezept erprobt.
So soll das E-Rezept funktionieren: der Arzt legt das Rezept elektronisch ab, der Patient kann es sich über die Gematik-App, die ab 1. Juli zum Download bereitstehen soll, auf sein Smartphone laden. Das E-Rezept generiert einen QR-Code, der in der Apotheke entschlüsselt wird.

Viel Technik und Aufwand
Voraussetzung ist also für Arztpraxen und Apotheken, dass sie mit entsprechender Technik ausgestattet sein müssen. Und Patienten benötigen ein Smartphone. Zudem werde eine elektronische Versichertenkarte benötigt, die NFC-fähig sein muss. Nur so lässt sich vom eigenen Handy das Rezept zum Apotheker übertragen. Wer solch eine Karte nicht hat, muss sie bei seiner Krankenkasse anfordern, erklärt Jens Dobbert. Und es werde auch noch eine PIN benötigt, die wiederum gebe es bei der Geschäftsstelle der Krankenkasse, bei der der Patient versichert ist.
Jens Dobbert, der auch Brandenburger Präsident der Landesapothekerkammer ist, versichert angesichts des beschriebenen Aufwands, Patienten sollten sich nicht verunsichern lassen. Das herkömmliche Rezept werde erst in den nächsten Jahren Schritt für Schritt ausgetauscht.
Die Testphase in Berlin und Brandenburg geht bis zum 30. September, danach soll sie auf weitere Bundesländer ausgeweitet werden.
Das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rezeptes ist im Oktober 2020 in Kraft getreten. Es regelt die schrittweise Einführung 2021. Laut Gesetz gilt ab Januar 2022 das E-Rezept als verpflichtend bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten.