Silvester -

Das von der Stadt Cottbus erlassene Böllerverbot zum Jahreswechsel ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Cottbus am Donnerstag entschieden. Es lehnte einer Mitteilung zufolge einen Eilantrag gegen das Verbot von Feuerwerkskörpern zu Silvester und Neujahr auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ab.
Angesichts der nach wie vor besorgniserregenden Ausbreitung des Coronavirus und der damit einhergehenden hohen Belastungen des Gesundheitssystems sei das Verbot eine geeignete, erforderliche und verhältnismäßige Schutzmaßnahme zur Kontaktreduzierung, begründete das Gericht die Entscheidung.
Die Stadt Cottbus hatte in diesem Zusammenhang auf die hohe Sieben-Tage-Inzidenz verwiesen, die sowohl im landesweiten als auch im deutschlandweiten Vergleich mit an der Spitze liege, führte das Gericht weiter aus.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) eingelegt werden.
Zuvor hatte bereits die Stadt Potsdam die gesamte Stadt zur Böllerverbotszone erklärt. Beim Corona-Gipfel am 2. Dezember hatten sich Bund und Länder zudem darauf geeinigt, ein Verkaufsverbot für Feuerwerk auszusprechen. Klagen dagegen waren erfolglos geblieben.
Sendung: Antenne Brandenburg, 30.12.2021, 15:00