Eigentümer plant Sanierung - Streit um Cottbuser Wohnprojekt K29 erneut vor Gericht

Im Fall des Cottbuser Wohnprojektes "K29" hat es am Freitag erneut einen Gerichtstermin gegeben. Eigentümer und Bewohner streiten um Pläne für eine Sanierung des Hauses - obwohl sie eigentlich beide Seiten für sinnvoll halten. Von Josefine Jahn
Seit 30 Jahren gibt es in Cottbus das Wohnprojekt "K29". Und seit Jahren gibt es Streit zwischen einem neuen Eigentümer und den Bewohnern. Beide standen sich am Freitag vor Gericht gegenüber - mal wieder.
Der Grund: Der Eigentümer will sanieren. Kohleöfen sollen durch Zentralheizungen ersetzt und die Elektrik erneuert werden. Die Notwendigkeit dafür sehen auch die 13 Hausbewohnerinnen und -bewohner. Sie fürchten aber eine Verdrängung durch höhere Mieten nach der Sanierung.
"Es ist auf jeden Fall beängstigend und auch ungewiss, wie es weitergehen soll", beschreibt Johanna Fleischmann, die mit anderen Studenten und Auszubildende im K29 zusammenlebt, ihr Gefühl. "Es ist sehr unangenehm, weil es natürlich auch wieder bangen und zittern bedeutet", betont auch Mitbewohner Samuel Paripovic.

Modernisierung wird grundsätzlich befürwortet
Verhandelt wird, ob die Bewohnerinnen und -bewohner eine Sanierung des Eigentümers dulden müssen. Neue Fenster, Elektroleitungen und ein neues Heizungssystem befürwortet der Verein Karlstraße 29 e.V., der eigentlicher Mieter ist, grundsätzlich. Am Rande einer kleinen Kundgebung im Vorfeld der Verhandlung sagt K29-Bewohnerin Laura Doyé, dass das Haus zwar grundsätzlich eine Modernisierung nötig habe. Sie befürchte aber, dass der Eigentümer die Wohnungen anschließend trennen könnte - damit wäre das Haus für ein Wohnprojekt unbrauchbar.

Eigentümer: Bausubstanz erhalten
Der Eigentümer, der das Haus vor über drei Jahren gekauft hat, will sich vor dem Mikrofon nicht äußern, betont aber gegenüber dem rbb wie auch in der Verhandlung, dass er nicht die Absicht habe, die Bewohner rauszuwerfen. Ihm gehe es um den Erhalt der Bausubstanz sowie um die Sicherheit der Mieter. Diese sei nach aktuellem Stand durch alte Öfen und fehlende Brandschutztüren nicht gewährleistet. Außerdem bemängelt er, dass außergerichtlichen Absprachen mit der WG dreimal widersprochen wurde.

Urteil soll im Februar gesprochen werden
Die Aussicht auf Erfolg für den Eigentümer groß. Das Gericht tendiert zu einem Duldungsanspruch, da die Modernisierung energetisch und im Sinne des Gesetzes wäre. In vier Wochen soll das Urteil zu Modernisierungsmaßnahmen in der Cottbuser Karlstraße 29 fallen.
Offen ist, wie es mit den 13 Bewohnern weitergeht: ob sie das Angebot von Übergangswohnungen seitens des Eigentümers annehmen - und ob sie nach einer auf fünf Monate angesetzten Sanierung das Haus wieder beziehen könnten.
Sendung: Antenne Brandenburg, 14.01.2022, 16.40 Uhr