Nach Freispruch -

Der Prozess um den gewaltsamen Tod einer 82-jährigen Frau aus Cottbus muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Fall nach dem Freispruch des Angeklagten im Jahr 2020 an das Landgericht Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) verwiesen. Das hat der rbb am Mittwoch erfahren, der BGH hat diese Information gegenüber dem rbb bestätigt.
Demnach sei der Fall am Dienstag mündlich verhandelt worden. Die Richter sind einem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt, die gegen den Freispruch des Angeklagten Revision eingelegt hatte. Laut Beschluss des BGH wird die neue Verhandlung an einer Jugendstrafkammer des Landgerichtes Neuruppin stattfinden.
Staatsanwaltschaft forderte Höchst-Jugendstrafe
Angeklagt war ein Syrer, der zur Tatzeit 17 Jahre alt gewesen sein soll. Das hatte ein Gutachten ergeben, einen Ausweis hatte er nicht. In der damaligen Anklage wurde ihm vorgeworfen, die Rentnerin im Dezember 2016 getötet zu haben, um Geld und Wertgegenstände zu stehlen. Im Mai 2020 hatte das Landgericht Cottbus den Angeklagten freigesprochen. Die Indizien hätten für eine Verurteilung nicht ausgereicht, hieß es damals in der Begründung.
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess zehn Jahre Haft wegen Mordes und Raub mit Todesfolge gefordert. Mehr ist im Rahmen der Jugendstrafe nicht möglich. Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch, weil die kriminaltechnischen Untersuchungen aus ihrer Sicht mangelhaft gewesen seien. Wann die Neuverhandlung am Landgericht Neuruppin beginnt, steht noch nicht fest.
Sendung: Antenne Brandenburg, 04.05.2022, 14:30 Uhr