Anhaltende Trockenheit in Brandenburg - Alle südlichen Landkreise verbieten Wasserentnahme

Die anhaltende Trockenheit in Südbrandenburg zwingt die Behörden zum Handeln. Alle Landkreise und die Stadt Cottbus haben mittlerweile die Entnahme von Wasser aus Flüssen oder Seen verboten. Es gibt aber Unterschiede.
Wegen fehlenden Regens in Verbindung mit hohen Temperaturen haben mittlerweile alle Landkreise in Südbrandenburg und die Stadt Cottbus die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Bächen oder auch Seen verboten.
Dazu sind entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen worden. Es gibt allerdings Unterschiede in den einzelnen Regionen.
Cottbus und Spree-Neiße
Der Landkreis Spree-Neiße und die kreisfreie Stadt Cottbus haben ihre Allgemeinverfügungen bereits zu Beginn der Woche erlassen. Hier ist das Abpumpen von Wasser aus Oberflächengewässern allerdings nicht generell verboten. Das Verbot gilt nur tagsüber, in der Zeit von 8 bis 20 Uhr.
Laut einer Sprecherin des Spree-Neiße-Kreises sollen durch das Verbot die Wasserreserven geschont werden. Der Kreis bittet deshalb auch darum, mit dem Grund- und Trinkwasser sparsam umzugehen. "Bei sommerlichen Temperaturen ist die Beregnung von Gärten, Rasenflächen und Sportanlagen unbedingt zu vermeiden, um die Wasserverluste durch Verdunstung gering zu halten", heißt es in der Mitteilung. Stattdessen solle nach 21 Uhr oder in den frühen Morgenstunden gegossen werden, weil es dann für gewöhnlich am kühlsten und die Verdunstung am geringsten ist.
Oberspreewald-Lausitz
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat gleich zwei Allgemeinverfügungen mit Wasserentnahmeverboten erlassen: einerseits für das mittlere Spreegebiet, andererseits für die Schwarze Elster.
Laut einer Mitteilung darf Wasser aus der Spree mit Hilfe von Pumpen nur noch zwischen 20 Uhr abends und 8 Uhr morgens entnommen werden - ähnlich wie in Cottbus und Spree-Neiße.
Für die Schwarze Elster hat Oberspreewald-Lausitz hingegen ein komplettes Entnahmeverbot verhängt. Auch hier gilt das Verbot für das Abpumpen von Wasser. Bei der Schwarzen Elster ist die Trockenheit besonders deutlich spürbar. Ein Teilabschnitt des Flusses ist, wie schon in den Vorjahren, trockengefallen. Der Landesanglerverband hat deshalb damit begonnen, die betroffenen Abschnitte abzufischen.
Elbe-Elster
Im Elbe-Elster-Kreis ist ebenfalls die Wasserentnahme mittels Pumpen untersagt. Hier gilt das Verbot nicht nur für bestimmte Gewässer, sondern für alle. Auch einen Zeitraum, in dem das Abpumpen gestattet ist, etwa nachts, ist vom Landkreis nicht festgelegt worden.
In den Flüssen und Seen des Kreises seien mittlerweile kritische Wasserstände erreicht, heißt es vom Kreis. In Verbindung mit den hohen Temperaturen bestehe die Gefahr erheblicher Beeinträchtigungen des ökologischen Zustands der Gewässer, so die Mitteilung.
Der Landkreis will das Verbot verstärkt kontrollieren und weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Dahme-Spreewald
Als letzter südbrandenburger Landkreis hat Dahme-Spreewald am Freitag eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Witterung habe im Einzugsgebiet der Spree und am Oberlauf der Dahme zu sehr geringen Durchflüssen geführt, so der Landkreis. Dahme-Spreewald geht laut der Mitteilung nicht von einer schnellen Entspannung der Lage aus.
Auch Dahme-Spreewald verbietet deshalb die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mit Pumpen. Hier ist das Abpumpen allerdings nachts erlaubt. Das Verbot gilt nur tagsüber von 8 bis 20 Uhr.
Zudem gilt das Verbot nicht im gesamten Landkreis. Insbesondere der Spreewald soll offenbar geschont werden. Betroffen sind die Gemeinden Märkische Heide und Heideblick, das Amt Unterspreewald, das Amt Lieberose/Oberspreewald, die Stadt Lübben und die Stadt Luckau.
Alle Allgemeinverfügungen der Landkreise gelten vorerst bis auf Widerruf. Sie sind daher nicht zeitlich beschränkt.
Sendung: Antenne Brandenburg, 17.06.2022, 11:30 Uhr